Branchenvereinbarungen Musterklauseln

Branchenvereinbarungen. Die Branchenvereinbarung ist darauf gerichtet, die Arbeitsbedingungen für die Unternehmen der Branche und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu ges- talten, dass den Erfordernissen der Wettbewerbsfähigkeit und einer nachhaltigen Beschäftigungsentwicklung entsprochen werden kann.
Branchenvereinbarungen. Ziel von Branchenvereinbarungen ist die Sicherstellung eines hohen Arbeitsschutzstandards in Hamburger Branchen. Im Rahmen solcher freiwilliger Vereinbarungen berücksichtigen die (Mitglieds-)Betriebe den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Auswahl von Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln sowie der Arbeitsorganisation. Das Amt für Arbeitsschutz überprüft das Arbeitschutzsystem, ohne in die sonst erforderliche Detailprüfung zur Einhaltung von Rechtsvorschriften einzutreten. Gegenstand der Vereinbarung sind daher Maßnahmen, die geeignet sind, die Wirksamkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben zu gewährleisten und gleichzeitig einen effizienten Mitteleinsatz bei allen Beteiligten für die Erreichung dieses Zieles sicherzu- stellen. Die Vereinbarungen umfassen z.B. Maßnahmen der Verwendung gesundheitlich unbedenklicher Stoffe und Arbeitsmittel und -verfahren oder der Einführung bestimmter Ar- beitsschutzorganisations- sowie Arbeitsschutzmanagementkonzepte.

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  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Besondere Vereinbarungen 4.1 zur eichamtlichen Messung gem. GasNZV sind zugehörig: Turbinenradzähler, Mengenumwerter, Prozeßgaschromatograph 4.2 zur Konditionierung sind zugehörig: LPG Tankanlage, LPG Verdampfungs- und Dosiereinheit, Online Beschaffenheits- und Mengen- messung 4.3 zur Odorierung sind zugehörig: Odortank/faß, Dosierpumpen incl. Steuereinheit usw… Xxxxxx 0 Netzanschlussvertrag.Erdgas Lageplan und Grundstücksbezeichnung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt Objektnummer: Die genaue Trassierung wird im Verlauf der gemeinsamen Planung festgelegt. Sie muss von beiden Partei- en einvernehmlich akzeptiert werden und wird mit Unterzeichnung Vertragsbestandteil. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 3 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anlagenplan Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer: Die genauen Festlegungen werden im Verlauf der gemeinsamen Planung getroffen. Sie müssen von beiden Parteien einvernehmlich akzeptiert werden und werden mit Unterzeichnung Vertragsbestandteil. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 4 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anschlusskosten und Leistungsbereitstellung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer:

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Vorbemerkungen Die Reisebuchung kommt zwischen Ihnen (im Folgenden „Passagier“, „Kunde“, „Reisender“ oder „Sie“ genannt) und Hurtigruten Global Sales AS (im Folgenden „Hurtigruten“, „Veranstalter“ oder „wir“ genannt), einer in Norwegen unter der Nr. 914 904 633 im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft, geschäftsansässig in Xxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, Xxxxxxxx, zustande. Wenn Sie eine Expeditions-Seereise buchen, unterliegt diese den vorliegenden Buchungsbedingungen (im Folgenden auch die „AGB“ genannt). Grundlage des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Vertrages sind die folgenden AGB, die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Hurtigruten, die in den offiziellen Prospekten und auf der Website von Hurtigruten enthaltenen Informationen und/oder alle sonstigen Informationen, die Sie vor Bestätigung Ihrer Buchung durch uns von Hurtigruten erhalten haben. Mit Vornahme einer Buchung akzeptieren Sie die AGB (sowohl in Ihrem eigenen Namen als auch im Namen aller Ihrer Mitreisenden). Außerdem stimmen Sie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen von Ziffer 15 entsprechend zu und bestätigen, von allen in der Buchung genannten Personen zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten, ggf. auch zur Weitergabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Informationen über Erkrankungen, Behinderungen oder besondere Diätanforderungen) an uns bevollmächtigt worden zu sein. Vorläufige Buchungen können wir nicht akzeptieren. Unter Vorbehalt stehende Buchungen und/oder Sonderwünsche werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns berücksichtigt. Wir versenden sämtliche Unterlagen und sonstigen Informationen an Sie und überlassen es Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Mitreisenden stets vollständig und aktuell informiert sind. Die vorliegenden AGB beruhen auf zwingenden Vorschriften der anwendbaren Gesetze und Vorschriften, darunter des norwegischen Gesetzes Nr. 32 vom 15. Juni 2018 über Pauschalreisen (im Folgenden das „norwegische Pauschalreisegesetz“ genannt), der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (im Folgenden die „EU-Pauschalreiserichtlinie“ genannt), und deren nationalen Entsprechungen, und entsprechen diesen. Sie gelten nicht für Reisen, bei denen es sich nicht um Pauschalreisen gemäß § 2 des norwegischen Pauschalreisegesetzes und Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Pauschalreiserichtlinie handelt; für solche Pauschalreisen gelten statt dessen die Bestimmungen des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt (siehe gesonderte AGB). Wir können unsere Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf ein anderes Unternehmen übertragen und/oder abtreten, das direkt oder indirekt von unserer obersten Muttergesellschaft, der Hurtigruten Group AS (Handelsregisternummer 914 148 324), kontrolliert wird. Dies wird höchstwahrscheinlich der Fall sein, wenn wir beschließen sollten, eine Reorganisation der Hurtigruten AS durchzuführen. Der Kunde wird über eine solche Abtretung und/oder Übertragung innerhalb einer angemessenen Frist durch schriftliche Mitteilung im Voraus informiert. Informationen über ihre wichtigsten Rechte gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) finden Sie hier.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Bekanntmachungen 43 - Bekanntmachungen - (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.