Bruchschäden. Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden inner- halb von Gebäuden versichert: A 5.3.1 Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren A 5.3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; A 5.3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen;
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Bruchschäden. Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gemäft A 10.3.1 gehören, sind folgende Bruchschäden inner- halb innerhalb von Gebäuden versichert:
: A 5.3.1 Frostbedingte 5.4.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
A 5.3.1.1 5.4.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; ;
A 5.3.1.2 5.4.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen;
A 5.4.1.3 von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 5.4.1 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
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Samples: Hausratversicherung
Bruchschäden. Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden inner- halb innerhalb von Gebäuden versichert:
A 5.3.1 Frostbedingte B5-3.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
A 5.3.1.1 B5-3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; A 5.3.1.2 B5-3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen;
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Samples: Hausratversicherung
Bruchschäden. Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden inner- halb innerhalb von Gebäuden versichert:
A 5.3.1 Frostbedingte frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
A 5.3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; A 5.3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen;
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Samples: Hausratversicherung
Bruchschäden. Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden inner- halb innerhalb von Gebäuden Ge- bäuden versichert:
A B 5.3.1 Frostbedingte frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
A B 5.3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; A B 5.3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen;
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Samples: Hausratversicherung
Bruchschäden. Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gemäß A 10.3.1 gehören, sind folgende Bruchschäden inner- halb innerhalb von Gebäuden versichert:
: A 5.3.1 Frostbedingte 5.4.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
A 5.3.1.1 5.4.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; ;
A 5.3.1.2 5.4.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen;
A 5.4.1.3 von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 5.4.1 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
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Samples: Hausratversicherung