Bruchschäden. Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Nr. 4.1.1 und 4.1.2 zum versi- cherten Hausrat gehören (siehe Nr. 7), leisten wir Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende 4.1.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren 4.1.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Instal- lationen:
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen