Bruchschäden. Soweit Rohre bzw. wasserführende Installationen gemäß a) und b) zum versicher- ten Hausrat gehören (siehe Abschnitt A § 6), leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
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Samples: Versicherungsbedingungen
Bruchschäden. Soweit Rohre bzw. wasserführende Installationen gemäß a) und b) zum versicher- ten versicherten Hausrat gehören (siehe Abschnitt A § 66 ), leistet der Versicherer Versi- cherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretendeeintre- tende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an RohrenRohren aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
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Samples: Hausratversicherung
Bruchschäden. Soweit Rohre bzw. wasserführende Installationen gemäß a) und b) zum versicher- ten ver- sicherten Hausrat gehören (siehe Abschnitt A § 6), §-6) leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden Gebäu- den eintretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an RohrenRohren aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
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Samples: Insurance Contract
Bruchschäden. Soweit Rohre bzw. wasserführende Installationen gemäß a) und b) zum versicher- ten versicherten Hausrat gehören (siehe Abschnitt A § 6), leistet der Versicherer Ver- sicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretendeein- tretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an RohrenRohren aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
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Samples: Hausratversicherung