Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, von derjenigen für andere Gemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere: • das Führen und Abrechnen von • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • Einnahmekonten für Erträge; • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
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Samples: Weg Verwaltervertrag, Weg Verwaltervertrag
Buchführung. Der Verwalter Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im VertragszeitraumVer- tragszeitraum, getrennt, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondereinsbe- sondere: • das Führen und Abrechnen von • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • Einnahmekonten für Erträge; • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Hausgeldzahlung; • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
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Samples: Verwaltervertrag, Verwaltervertrag
Buchführung. Der Verwalter Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere: • das Führen und Abrechnen von • Hausgeldkonten je Sonder-/TeileigentumSonder−/Teileigentum; • Einnahmekonten für Erträge; • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Hausgeldzahlung; • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten Gesamt−Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum Sonder−/Teileigentum in die Einzel-/JahresabrechnungEinzel−/Jahresabrechnung.
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Samples: Weg Verwaltervertrag
Buchführung. Der Verwalter Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere: • das Führen und Abrechnen von • - Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • - Einnahmekonten für Erträge; • - Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • - Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • - Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • - Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Hausgeldzahlung; • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
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Samples: Verwaltervertrag
Buchführung. Der Verwalter Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere: • das Führen und Abrechnen von • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • Einnahmekonten für Erträge; • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Hausgeldzahlung; • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/JahresabrechnungEinzel- /Jahresabrechnung.
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Samples: Verwaltervertrag