Common use of Buchführung Clause in Contracts

Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, von derjenigen für andere Gemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere: • das Führen und Abrechnen von • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • Einnahmekonten für Erträge; • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. • Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor. • Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z.B. Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist.).

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Samples: diekmeier-immobilien.de, diekmeier-immobilien.de

Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtlicheEinrichten einer Übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, von derjenigen getrennt für andere Gemeinschaften einjede Eigentümergemeinschaft. Diese beinhaltet insbesondereInsbesondere: • das Führen Xxxxxx und Abrechnen von - Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; - Einnahmekonten für Erträge; - Ausgabekonten je Kostenart Kostenart, (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); - Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; - Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); - Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Hausgeldzahlung; die Veranlassung veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. • Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor. • Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z.B. Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist.).

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Samples: www.hellwig-immobilien.de

Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtlicheEinrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte geführten Buchhaltung im Vertragszeitraumin dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt, von derjenigen getrennt für andere Gemeinschaften einjede Eigentümergemeinschaft. Diese beinhaltet insbesondereInsbesondere: • das Führen und Abrechnen von • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • Sonder-/ Teileigentum auch als fiktive Unterkonten − Einnahmekonten für Erträge; • Erträge − Ausgabekonten je Kostenart (Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • Rücklagekonten Mehrwertsteuer − Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel; • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Mittel − Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen Beträge − Mitbuchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen Einnahmen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen Ausgaben auf dem Bankkonto − Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen • die Veranlassung Hausgeldzahlung − Veranlassen der jährlichen Ablesung des WärmeverbrauchsWärmeverbrauchs und gegebenenfalls anderer Verbrauchskosten, das Melden der Gesamtheizkosten Gesamtverbrauchskosten an das von der Gemeinschaft beauftragte ServiceunternehmenService-Unternehmen, das Buchen Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum Sonder-/ Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. • Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor. • Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z.B. Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich istEinzeljahresabrechnung.).

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Samples: orbis-real.com

Buchführung. Der Verwalter Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im VertragszeitraumVer- tragszeitraum, getrennt, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondereinsbe- sondere: • das Führen und Abrechnen von • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • Einnahmekonten für Erträge; • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Hausgeldzahlung; • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. • Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter die Verwalterin eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor. • Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z.z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist.).

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Samples: www.maklerinmuenster.de

Buchführung. Der Verwalter Die Verwaltung richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften Eigentümergemein- schaften, ein. Diese beinhaltet insbesondere: • das Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • Einnahmekonten für Erträge; • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und AbrechnungsergebnisseAbrechnungs- ergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Hausgeldzahlung; • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. • Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter die Verwaltung eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor. • Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute Fachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z.z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum Gemein-schaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist.).

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Samples: www.gies-schramm.de

Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtlicheEinrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, von derjenigen getrennt für andere Gemeinschaften einjede Eigentümergemeinschaft. Diese beinhaltet insbesondereInsbesondere: • das - Führen und Abrechnen von • von: - Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; • Sonder- / Teileigentum - Einnahmekonten für Erträge; • Erträge - Ausgabekonten je Kostenart Kostenart, (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); • ) - Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; • Mittel - Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); • Steuerberatungsleistungen ) - Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Beträge - Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Abrechnungsergebnisse - Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen • die Veranlassung Hausgeldzahlung - Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. • Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor. • Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z.B. Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich istEinzeljahresabrechnung.).

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Samples: public.od.cm4allbusiness.de

Buchführung. Der Verwalter Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere: • das Führen und Abrechnen von - Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; - Einnahmekonten für Erträge; - Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); - Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; - Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); - Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Hausgeldzahlung; • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. • Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter die Verwalterin eine technische technische/optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche 1 x monatliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor. • Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z.z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist.).

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Samples: rekla-berlin.de