Finanzielle Regelungen Musterklauseln

Finanzielle Regelungen. (a) Verpflichtungen der einzelnen Vertragschliessenden Parteien. Jeder Teilnehmer hat die ihm aus der Durchführung dieses Übereinkommens entstehenden Kosten zu tragen, einschliesslich der Kosten für die Erstellung oder Übermittlung von Berich- ten und für die Vergütung der seinen Beschäftigten im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Projekts entstandenen Reise- und sonstigen Spesen, es sei denn, es werde für solche Ausgaben bestimmt, dass sie aus dem in Absatz (g) unten genannten gemeinsamen Fonds vergütet werden.
Finanzielle Regelungen. Die FLG verpflichtet sich gegenüber den Verbänden:
Finanzielle Regelungen. Die Kosten richten sich nach der kantonalen Tarifordnung gemäss Beilage. • Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich • Zahlungen sind in jedem Fall bis zum Ende der Kündigungsfrist zu leisten. Bei fristloser Kündigung werden die Zahlungen wie bei einer ordentlichen Kündigung gehandhabt. • Damit die entsprechende Dienstleistung erbracht werden kann, muss die Kostengutsprache bzw. Kostenübernahmegarantie vor dem Eintritt mit dem jeweiligen Kostenträger geklärt ein. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Kosten für die ambulante Wohnbegleitung und die Wohnungskosten kann bei dem/der Klientin die Zustimmung zu einem Antrag auf Direktauszahlung der Ergänzungsleistung an die „Ambulante Wohnbegleitung neuewelt" eingefordert werden, sofern keine Beistandschaft oder externe Rentenverwaltung besteht. • Wenn der Kostenträger eine weitere Finanzierung der ambulanten Wohnbegleitung ablehnt, ist die Institution gezwungen, den Begleit- und Untermietvertrag fristgerecht zu kündigen.
Finanzielle Regelungen. Wir richten ein gemeinschaftliches Konto („Oder-Konto“) ein, von dem die laufenden Ausgaben für Xxxxxxxxx bestritten werden (etwa Tanzen, Reiten, Sportverein, Klassenfahrten). Auf das Konto zahlt die Mutter monatlich 50,00 € und der Vater 100,00 € ein. Daneben werden das staatliche Kindergeld und der kindbezogene Familienzuschlag eingezahlt. Die Meldeanschrift von Xxxxxxxxx wird der Wohnsitz des Vaters sein. Besondere Bekleidung oder Geräte für Reise und Sport werden vom Gemeinschaftskonto bestritten. Für die übrige Bekleidung vereinbaren wir: Xxxxx hält in seinem Haushalt ausreichend Grundbekleidung (Wäsche, Jeans, Hemden, Pullover) vor und erneuert sie auf eigene Kosten. Die Mutter kümmert sich um das gesamte Schuhwerk und erstattet sich die Auslagen vom Gemeinschaftskonto. Der Vater kümmert sich um die gesamte Outdoor- Bekleidung und erstattet sich die Auslagen vom Gemeinschaftskonto. Bei allen Abhebungen vom Gemeinschaftskonto über 20,00 € informieren wir uns im Voraus per Mail. In dem Xxxxxxxxx-Xxxxxx in der Cloud führen wir ein Kassenbuch, in das jeder seine Verwendungen vom Gemeinschaftskonto einträgt, Belege halten wir vor. Für die Krankenversicherung von Xxxxxxxxx und die Erstattung verauslagter Heilmittel- oder Therapiekosten vereinbaren wir, dass die Kosten vom Gemeinschaftskonto beglichen werden und von dem Vater über Beihilfe und Krankenkasse eingeworben werden. Sollte das Guthaben des Gemeinschaftskontos zur Rechnungszeit nicht ausreichend Guthaben aufweisen, tritt der Vater in Vorlage.
Finanzielle Regelungen. 4.1 Preisgestaltung: Der zum Zeitpunkt der Platzierung einer Bestellung vereinbarte Preis (nachstehend „Preis“ genannt) versteht sich ohne gesetzliche Steuern und ist nicht veränderlich, soweit von den Parteien nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Die gesetzlichen Steuern werden dem geltenden Recht entsprechend aufgeschlagen. Soweit von den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, versteht sich der Preis einschließlich aller vom Lieferanten zur Erfüllung des jeweiligen Kaufvertrags erforderlichen Leistungen und aller Auslagen und Kosten. Der Käufer behält sich vor, vom Lieferanten eine Bürgschaft und/oder die Zustimmung zu einer teilweisen Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer zu verlangen, um die Erfüllung des Kaufvertrags zu gewährleisten.
Finanzielle Regelungen. Die Gewinnaufteilung sowie Fragen der Liquiditätsplanung werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Finanzielle Regelungen. Von den im Finanzreglement und anderen Reglements enthalte- nen Regelungen werden hervorhebend genannt:
Finanzielle Regelungen. 4.1 Für die in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen werden Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesens (KOVerm) in der jeweils gültigen Fassung vom Auftragnehmer erhoben. Diese Vorschrift ist u. a. auf der Internetseite des LGLN veröffentlicht.
Finanzielle Regelungen. Nach einem Anfangszeitraum von zwei Jahren streben die Vertragsparteien des Abkommens die Finanzierung der TIR-Kontrollkommission und des TIR- Sekretariats durch den ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen an. Dies schliesst eine Verlängerung der anfänglichen Finanzierungsregelung nicht aus, falls eine Finanzierung durch die Vereinten Nationen oder aus anderen Quellen nicht zur Verfügung steht.
Finanzielle Regelungen. 5.1. Die Bereitstellung und Nutzung der Daten und Dienste erfolgt gegen Entgelt. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach Name der Kosten- vorschrift(en) in der jeweils zum Zeitpunkt der Datenabgabe oder Nutzung der Dienste gel- tenden Fassung. Die Höhe der Kosten zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Vereinba- rung ergibt sich aus der Anlage Kosten. Alternativ: Die Bereitstellung und Nutzung der Daten und Dienste ist unentgeltlich.