Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften ein. Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung; die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Unternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht er Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist). Empfehlung Der Verwalter trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.
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Samples: Verwaltervertrag
Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtlicheEinrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften einjede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere: - Führen und Abrechnen von: - Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; Sonder- / Teileigentum - Einnahmekonten für Erträge; Erträge - Ausgabekonten je Kostenart Kostenart, (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); ) - Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; Mittel - Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); Steuerberatungsleistungen ) - Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; das Beträge - Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; das Abrechnungsergebnisse - Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung; die Veranlassung Hausgeldzahlung - Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte UnternehmenServiceunternehmen, das Buchen Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/JahresabrechnungEinzeljahresabrechnung. Anwesenheit vor Ort Der Verwalter ist für vertragliche Schlecht-Leistungen und Fehler (z.B. Ablesefehler) oder verspätete Leistungen des Serviceunternehmens nicht verantwortlich. Hat der Verwalter hierdurch einen Schaden, so ist ihm dieser von der Gemeinschaft zu erstatten. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine ist die gelegentliche Anwesenheit vor Ort erforderlich, sowie die technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Wohnanlage, Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor Sonderfachleute Ortstermine. Sonderfachleute: Soweit notwendignotwendig und beschlossen, zieht er Sonderfachleute Hinzuziehung von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft bei (z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist). Empfehlung Der Verwalter trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mitGemeinschaft.
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Samples: Verwaltervertrag
Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtlicheEinrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften einjede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere: - Führen und Abrechnen von: - Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; Sonder- / Teileigentum - Einnahmekonten für Erträge; Erträge - Ausgabekonten je Kostenart Kostenart, (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); ) - Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; Mittel - Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); Steuerberatungsleistungen ) - Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; das Beträge - Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; das Abrechnungsergebnisse - Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung; die Veranlassung Hausgeldzahlung - Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte UnternehmenServiceunternehmen, das Buchen Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. Anwesenheit vor Ort Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor Sonderfachleute Soweit notwendig, zieht er Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist). Empfehlung Der Verwalter trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mitEinzeljahresabrechnung.
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Samples: Verwaltervertrag
Buchführung. Der Verwalter richtet eine übersichtlicheEinrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften einjede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere: - Führen und Abrechnen von: - Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; Sonder- / Teileigentum - Einnahmekonten für Erträge; Erträge - Ausgabekonten je Kostenart Kostenart, (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); ) - Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; Mittel - Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); Steuerberatungsleistungen ) - Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; das Beträge - Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; das Abrechnungsergebnisse - Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung; die Veranlassung Hausgeldzahlung - Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte UnternehmenServiceunternehmen, das Buchen Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum Sonder- /Teileigentum in die Einzel-/JahresabrechnungEinzeljahresabrechnung. Anwesenheit vor Ort Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine ist die gelegentliche Anwesenheit vor Ort erforderlich, sowie die technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Wohnanlage, Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor Sonderfachleute Ortstermine. Sonderfachleute: Soweit notwendignotwendig und beschlossen, zieht er Sonderfachleute Hinzuziehung von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft bei (z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist). Empfehlung Der Verwalter trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mitGemeinschaft.
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Samples: Hausverwaltervertrag