Buchungsabwicklung Musterklauseln

Buchungsabwicklung. (1) Die OFS tritt gegenüber dem Xxxx als Vermittler des Leistungsträgers auf. Die OFS kann den Vertrag mit dem Xxxx schriftlich, mündlich, per Fax oder über elektronische Reservierungssysteme schließen. Entsprechendes gilt bei der Buchung durch Reisebüros, Reiseveranstalter, Omnibusunternehmen oder anderen gewerblichen Auftraggebern. Die OFS ist gegenüber dem Leistungsträger zur Einhaltung bestimmter Formvorschriften im Rahmen der Vermittlungstätigkeit nicht verpflichtet, insbesondere nicht zur Schriftform. (2) Dem Leistungsträger ist bekannt, dass der Vertrag bei Unterkunftsleistungen aus dem Kontingent zwischen ihm und dem Xxxx mit der Buchungsbestätigung an den Xxxx ohne seine vorherige Unterrichtung oder Zustimmung zustande kommt. Der Leistungsträger überprüft die Buchungsinformation hinsichtlich der Richtigkeit der vermittelten Leistung und setzt sich bei Unstimmigkeiten unverzüglich mit der OFS in Verbindung. (3) Dem Leistungsträger ist bekannt, dass beim Vertragsabschluss mit dem Xxxx in den verschiedenen Vertriebsformen Probleme des Nachweises eines rechtswirksamen Vertragsabschlusses, z. B. bei elektronischen Erklärungen mit der Authentizität (Zuordnung einer rechtlichen Erklärung zu einer bestimmten Person), bei schriftlicher Abwicklung des Zugangsnachweises (z.B. der Buchungsbestätigung), bei telefonischen Buchungen des Nachweises verbindlicher rechtsgeschäftliche Erklärungen, auftauchen können. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die OFS in diesen Fällen für entstehende Ausfälle des Leistungsträgers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Buchungsabwicklung haftet. (4) Die OFS unterrichtet den Leistungsträger über getätigte Buchungen unverzüglich schriftlich, per Fax oder Mail. Die vom Leistungsträger bevorzugte Kommunikationsform wird bei Abschluss des Vermittlungsvertrages innerhalb des auszufüllenden Stammdatenbogens definiert. Bei kurzfristigen Buchungen (0 bis 24 Stunden vor Anreise) wird der Vertragsschluss erforderlichenfalls telefonisch mitgeteilt. (5) Die Regelungen in Absatz (3) gelten entsprechend für alle sonstigen Mitteilungen, insbesondere zu Änderungen und Stornierungen. (6) Sofern es sich bei der vermittelten Leistung des Leistungsträgers um ein Pauschalarrangement handelt, hat der Leistungsträger dem Xxxx im Falle einer Anzahlung oder eines sonstigen Vorausinkassos einen Reisepreissicherungsschein gemäß der Vorschrift § 651 k BGB zu übergeben. Weiterhin hat er dem Xxxx eine gesonderte B...
Buchungsabwicklung a) Der Datenhalter tritt gegenüber dem Xxxx als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Beherbergungsbetriebes auf. Der Datenhalter kann den Vertrag mit dem Xxxx schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail schließen. Entsprechendes gilt bei der Buchung durch Reisebüros, Reiseveranstalter, Omnibusunternehmen oder anderen gewerblichen Auftraggebern. b) Der Beherbergungsbetrieb wird unverzüglich über getätigte Buchungen schriftlich, per Fax, E-Mail oder SMS informiert. Bei kurzfristigen Buchungen (max. 24 Stunden vor Ankunft) wird der Vertragsabschluss erforderlichenfalls telefonisch mitgeteilt. Dies gilt auch entsprechend für alle sonstigen Mitteilungen, insbesondere für Änderungen und Stornierungen.
Buchungsabwicklung. 1.1 Der Vertragspartner kann bei der ICC über ihre elektronischen Reservierungssysteme die darin frei gegebenen Nur-Flug-Einzelplätze zu den dort vorgegebenen Preisen buchen. 1.2 Soweit der Vertragspartner für den Xxxx Nur-Flug-Einzelplätze im Rahmen dieser Vereinbarung bucht, ist er verpflichtet, den Xxxx auf die Geltung der jeweils aktuellen AGB der ICC sowie der Beförderungsbedingungen des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens hinzuweisen und ihm diese Bedingungen zur Kenntnis zu bringen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Obliegenheit kann sich die ICC beim Vertragspartner schadlos halten. 1.3 Wählt ICC im Falle des Rücktritts des Gastes die konkrete Berechnung, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Flugpreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung vertraglicher Leistungen.
Buchungsabwicklung. Die RTKT tritt gegenüber dem Xxxx als Vermittler und damit als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Leistungsträgers auf.
Buchungsabwicklung. Die TAFF tritt gegenüber dem Xxxx als rechtgeschäftlicher Vertreter des Leistungsträgers auf.
Buchungsabwicklung. Die Buchungsstelle tritt gegenüber dem Xxxx als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Leistungsträgers auf.
Buchungsabwicklung. Aus den unten aufgeführten drei Formen der Buchungsabwicklung wählen Sie bitte eine für Sie geeignete aus. Diese Auswahl ist jederzeit durch Sie im IRS änderbar.
Buchungsabwicklung. 3.1 Buchungen zu den Tarifen EE (50% Ermäßigung) und EEX (75% Ermäßigung)
Buchungsabwicklung. Der GPT tritt gegenüber dem Xxxx als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Gastgebers auf.
Buchungsabwicklung. (1) Die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH tritt gegenüber dem Xxxx als rechtgeschäftlicher Vertreter des Leistungsträgers auf. Die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH kann den Vertrag mit dem Xxxx schriftlich, mündlich, per Fax oder über die „Optimale Präsentation“ schließen. Entsprechendes gilt bei der Buchung durch angeschlossene externe Vertriebskanäle, Reisebüros, Reiseveranstalter, Omnibusunternehmen oder andere gewerbliche Auftraggeber. Die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH ist gegenüber dem Leistungsträger zur Einhaltung bestimmter Formvorschriften im Rahmen der Vermittlungstätigkeit nicht verpflichtet, insbesondere nicht zur Schriftform. (2) Dem Leistungsträger ist bekannt, dass der Vertrag bei Unterkunftsleistungen aus dem Kontingent zwischen ihm und dem Xxxx mit der Buchungsbestätigung an den Xxxx ohne seine vorherige Unterrichtung oder Zustimmung zustande kommt. (3) Die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH unterrichtet den Leistungsträger über getätigte Buchungen unverzüglich schriftlich, per Fax oder per Mail. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Vertragsschluss erforderlichenfalls telefonisch mitgeteilt. (4) Die Regelungen in Absatz (3) gelten entsprechen für alle sonstigen Mitteilungen, insbesondere zu Änderungen und Stornierungen. Eckernförde Touristik & Marketing GmbH Xx Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 04351/71790 Fax: 04351/6282 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Xxxx Xxxxxx Registergericht Kiel Handelsregister-Nr.: HRB 74 EC Steuernr.: 15 294 087 12 Bankverbindung: Bank: Förde Sparkasse IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 15 BIC: NOLADE 21 KIE