BÖRSENZULASSUNG Musterklauseln

BÖRSENZULASSUNG. Informationen zu ggf. bei der unter Euronext Dublin firmierenden Irish Stock Exchange plc („Euronext Dublin“) gestellten Anträgen auf Zulassung von Anteilsklassen der Teilfonds zur amtlichen Notierung und zum Handel am Global Exchange Market oder am geregelten Markt der Euronext Dublin werden auf xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxx. veröffentlicht. Zum Datum dieses Prospekts sind keine Anteilsklassen der Teilfonds an der Euronext Dublin notiert. Der Verwaltungsrat geht nicht davon aus, dass sich ein aktiver Sekundärmarkt für die Anteile der Gesellschaft entwickeln wird.
BÖRSENZULASSUNG. Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass alle Erklärungen abgegeben, alle Urkunden ausgestellt und alle sonstigen Handlungen (einschließlich der Erstellung und Veröffentli- chung eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigenden Wert- papierprospekts und weiterer Vermarktungsunterlagen) vorgenommen werden, die noch erforderlich oder zweckdienlich sind, damit im Anschluss an das Wirksamwerden der Ab- spaltung sämtliche Aktien der Siemens Energy AG (einschließlich der existierenden Ak- tien, der im Rahmen der Sachkapitalerhöhungen geschaffenen Aktien und der im Rahmen der Abspaltungskapitalerhöhung geschaffenen Aktien) umgehend zum Handel im Regu- lierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zusätzlich im Teilbereich des Regulier- ten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wert- papierbörse zugelassen werden.
BÖRSENZULASSUNG. Die Aktien der Zielgesellschaft sind gegenwärtig unter der XXXX XX000X0XX000 zum Handel im Regulierten Markt und im Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen und werden außerdem an allen anderen deutschen Wert- papierbörsen (Stuttgart, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und München) im Freiverkehr sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt. Diese Börsenzulassung soll nunmehr widerrufen werden (siehe hierzu unter Ziffer 8.6 dieser Angebotsunterlage).