Change Management. Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leis- tungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern. Solche Änderungen können sowohl schriftlich wie auch münd- lich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten. Dieses ist der Ce- genseite zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderun- gen sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
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Change Management. Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können kön- nen die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leis- tungsumfangLei- stungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern. Solche Sol- che Änderungen können sowohl schriftlich wie auch münd- lich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten. Dieses ist der Ce- genseite Gegen- seite zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderun- gen Vertragsänderungen, welche über Abs. 1 hinaus gehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
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Change Management. Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können die Parteien die kommerziellen kommerziel- len Konditionen wie Leis- tungsumfangLeistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern. Solche Änderungen Än- derungen können sowohl schriftlich wie auch münd- lich mündlich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten. Dieses ist der Ce- genseite Gegenseite zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderun- gen Ver- tragsänderungen, welche über Abs. 1 hinaus gehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
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Change Management. (1) Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leis- tungsumfangLeistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit einvernehmlich ändern. Solche Änderungen können sowohl schriftlich wie auch münd- lich mündlich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten. Dieses ist der Ce- genseite Gegenseite zur Kenntnis zu bringen.
(2) Vertragsänderungen, welche über Abs. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderun- gen 1 hinausgehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
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Change Management. (1) Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leis- tungsumfangLeistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit einvernehmlich ändern. Solche Änderungen können sowohl schriftlich wie auch münd- lich mündlich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten. Dieses ist der Ce- genseite Gegenseite zur Kenntnis zu bringen.
(2) Vertragsänderungen, welche über Abs. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderun- gen 1 hinaus gehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
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Change Management. Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leis- tungsumfangLeistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern. Solche Änderungen können sowohl schriftlich wie auch münd- lich mündlich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten. Dieses ist der Ce- genseite Gegenseite zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderun- gen Vertragsänderungen, welche über Abs. 1 hinausgehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
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Change Management. Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leis- tungsumfangLeistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern. Solche Änderungen können sowohl schriftlich wie auch münd- lich mündlich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhaltenfestzuhal- ten. Dieses ist der Ce- genseite Gegenseite zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderun- gen Vertragsänderungen, welche über Abs. 1 hinausgehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgener- folgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
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