Consulting a) Konfigurationsworkshop via WebEx Besprechung der Anforderungen. Abfrage der Kundenanforde- rung an Hand eines PreIMP Worksheets. Festlegung des Kun- denansprechpartners. Das Worksheet dient als Basis der Installa- tion und wird dem Kunden für die Dokumentation zur Verfügung gestellt.
Consulting. 1.1. SINTRONICS performs all consulting work based on information collected by SINTRONICS from the Client, or information communicated by the Client.
Consulting. 6.1 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet Exasol im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. Consulting-Leistungen, die keine lokale Präsenz beim Vertragspartner erfordern, können remote erbracht werden.
Consulting. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Reisekosten (0,45 EUR/ km) und Spesen werden nach Anfall abgerechnet. Kann ein Termin seitens des Kunden nicht gehalten werden und wird dieser nicht bis 10 Tage vorher abgesagt, so wird eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Preises für diesen Termin verrechnet. Bei einer Absage 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin werden 100 % des Preises verrechnet, zudem können anfallende Stornierungskosten für die aufzuwendenden Reisekosten in Rechnung gestellt werden. Die Stornofristen werden jeweils ohne den Tag der Veranstaltung gezählt. Rechnungsstellung erfolgt nach geleistetem Aufwand. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
Consulting. C1 Geltungsbereich
Consulting. Consulting umfasst die folgenden Themenbereiche: ▪ SAP-Beratung (HANA, S/4, C/4, alle gängigen Module) ▪ Microsoft-Beratung (Collaboration) ▪ BI & Analytics + Data Science ▪ HCM (Human Capital Management) ▪ Management Consulting
Consulting. Die Emittentin plant, ihr Investment- und Beratungsmodell zukünftig auch auf Unternehmen auszuweiten, die im Bereich Consulting tätig sind. Daher wird nachstehend das Markumfeld dieses Wirtschaftszweiges beschrieben. Gleichzeitig ist dieser Markt auch für ihre eigene Geschäftstätigkeit von Relevanz, soweit die Emittentin gegenüber ihren Portfoliounternehmen Beratungsleistungen anbietet. Die Branche Consulting umfasst im Wesentlichen die Beratung, Anleitung sowie praktische Unterstützung von Unternehmen und anderen Organisationen in managementrelevanten Fragestellungen, wie zum Beispiel hinsichtlich der strategischen Organisationsplanung, -gestaltung, -entwicklung und -kontrolle. Beratungstätigkeiten der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung sowie der Rechtsberatung sind hiervon grundsätzlich abzugrenzen. Das Beratungsgeschäft hat in den vergangenen zehn Jahren eine außerordentlich positive Entwicklung vollzogen. Gleichwohl haben die negativen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auch vor der Unternehmensberatungsbranche nicht haltgemacht. Das zeigen die Ergebnisse der Branchenstudie Facts & Figures zum Beratermarkt 2021 sowie der durchgeführten Geschäftsklimabefragung Xxxx 2021 des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU). Erstmalig seit zehn Jahren war der Gesamtumsatz im Jahr 2020 mit einem Minus von 3,2 Prozent auf 34,6 Milliarden Euro gesunken (2019: 36,0 Mrd. Euro). Die Emittentin erwartet unter anderem aufgrund der weiterhin erhöhten Nachfrage nach Beratungsleistungen aufgrund des digitalen Wandels und der Nachholeffekte infolge der Corona-Virus-Pandemie, dass sich der Wachstumskurs der Branche aus der Vor-Corona-Zeit fortsetzen wird. Auch Experten erwarten eine positive Entwicklung für das Jahr 2022. So wird zum Teil eine Gewinnmarge der Branche für 2022 auf 9,1 % des Gesamtumsatzes des Unternehmensberatungsmarktes prognostiziert (IBISWorld Bericht - M70.22DE - Stand: August 1, 2022). Daneben rechnet die Gesamtheit aller befragten Consulting-Unternehmen nach einer Studie von Lünendonk mit einem Marktwachstum von 7,1 Prozent in 2022 (Lünendonk®-Studie 2022 „Managementberatung in Deutschland“). Nachdem im Corona-Jahr 2020 Beratungsleistungen in Effizienz- und Kostenthemen von Unternehmen am stärksten gewichtet wurden, ist das Thema Digitalisierung in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 wieder als wichtigster Investitionsschwerpunkt gesetzt. Als weitere relevante Investitionsschwerpunkte der Kunden der Consulting-Unternehmen wer...
Consulting. Für Verträge über Consulting-Dienstleistungen, insbesondere Auftragsberechnung, Softwareentwicklung und Materialmodellierungen, gelten die Abschnitte B., C. 4., und, soweit sie über das Kundenkonto myAccount angebahnt wurden, auch Abschnitt D. 1. dieser CADFEM-AGB. Vertragspartner bei Nutzung der Consulting-Angebote der CADFEM ist das die jeweilige Dienstleistung anbietende Unternehmen der CADFEM Group. Für Verträge über die Lieferung von Waren (IT-Hardware und Standard-Software) gelten die Abschnitte B., C. 5., und, soweit sie über das Kundenkonto myAccount angebahnt wurden, auch Abschnitt D. 1. dieser CADFEM- AGB. Vertragspartner ist das das jeweilige Produkt anbietende Unternehmen der CADFEM Group. Für den Fall, dass es sich bei dem Kaufgegenstand um Software handelt, gelten zudem die für diese geltenden Lizenzbedingungen des Herstellers. Für die Erbringung von erweitertem Support für IT-Systeme im Rahmen von Verträgen über IT-Service Stundenkontingente (SSK), IT-Service Level Agreements (SLA) sowie Verträgen über IT-Service Installations- Dienstleistungen (InstDL) - (SSK, SLA und InstDL im Folgenden „IT-Services“ genannt) gelten die Abschnitte B., C. 6., und, soweit sie über das Kundenkonto myAccount angebahnt wurden, auch Abschnitt D. 1. dieser CADFEM-AGB. Vertragspartner ist das die jeweiligen IT-Services anbietende Unternehmen der CADFEM Group. CADFEM nutzt neben klassischen Vertriebswegen auch das Business-Portal xxx.xxxxxx.xxx. Für die Nutzung des frei zugänglichen Teils des Webservice xxx.xxxxxx.xxx gelten ausschließlich die unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx einsehbaren „Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Webservice xxx.xxxxxx.xxx“. Die Anbahnung und der Abschluss von Verträgen über xxx.xxxxxx.xxx setzt eine Registrierung für das CADFEM-Kundenkonto „myAccount“ voraus. Für diese nur gewerblichen Kunden mögliche Registrierung und die Nutzung von myAccount gilt ergänzend zu den vorgenannten Nutzungsbedingungen Abschnitt D. 1 dieser CADFEM-AGB. Vertragspartner der myAccount nutzenden Kunden ist das das Kundenkonto bereitstellende Unternehmen der CADFEM Group. Die Wahrnehmung bestimmter kostenfreier Online-Fortbildungsangebote der CADFEM (insbesondere Webinare) setzt eine einfache Registrierung voraus. Für diese Registrierung gilt ergänzend zu den vorgenannten Nutzungsbedingungen Abschnitt D. 2. dieser CADFEM-AGB. Vertragspartner des die Angebote nutzenden Kunden ist das das jeweilige Angebot bereitstellende Unternehmen der CADF...
Consulting. Insofar as Föckersperger provides technical information or acts as a consultant and this information or this consultation are not part of the scope of services agreed upon in the contract, such activity shall occur free of charge and excluding any liabilities.
Consulting. To the best of our knowledge the Seller will provide all necessary consulting services. Even though we provide information and statements on applicability and usage of the goods which does not mean that the Buyer is released from his duties of examining and sampling as well.