Consulting Musterklauseln

Consulting a) Konfigurationsworkshop via WebEx Besprechung der Anforderungen. Abfrage der Kundenanforde- rung an Hand eines PreIMP Worksheets. Festlegung des Kun- denansprechpartners. Das Worksheet dient als Basis der Installa- tion und wird dem Kunden für die Dokumentation zur Verfügung gestellt. b) Tagesworkshop Durchführung eines individuelles Kundenconsultings.
Consulting. 7.1 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet Exasol im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. Consulting-Leistungen erfordern im Regelfall keine lokale Präsenz beim Vertragspartner und können remote erbracht werden. 7.2 Für Consulting-Leistungen werden Pauschalpreise entsprechend dem im Angebot vereinbarten Servicepaket in Rechnung gestellt. 7.3 Arbeitsergebnisse: Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Vertragspartner an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse über den internen Gebrauch hinaus zu verwenden oder – soweit dies nicht innerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – Dritten zugänglich zu machen.
Consulting. 1.1. SINTRONICS erbringt sämtliche Beratungsleistungen auf der Grundlage der durch SINTRONICS beim Kunden erhobenen, oder vom Kunden mitgeteilten Tatsachenlage. 1.1. SINTRONICS performs all consulting work based on information collected by SINTRONICS from the Client, or information communicated by the Client. 1.2. Gewähr für die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Beratung übernimmt SINTRONICS nur insoweit wie die Beratung auf von SINTRONICS selbst erhobenen Tatsachen beruht. SINTRONICS ist im Zweifel nicht verpflichtet, die vom Kunden mitgeteilten Informationen und Planungen auf ihre Richtigkeit oder Plausibilität hin zu überprüfen. 1.2. SINTRONICS shall be liable for accuracy and adequacy of consulting work only insofar as such work is based on information and facts collected by SINTRONICS itself. In case of doubt, SINTRONICS shall not be obliged to verify the accuracy or plausibility of information and plans communicated by the Client.
Consulting. 1.1. SINTRONICS performs all consulting work based on information collected by SINTRONICS from the Client, or information communicated by the Client. 1.2. SINTRONICS shall be liable for accuracy and adequacy of consulting work only insofar as such work is based on information and facts collected by SINTRONICS itself. In case of doubt, SINTRONICS shall not be obliged to verify the accuracy or plausibility of information and plans communicated by the Client.
Consulting. 6.1 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet Exasol im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. Consulting-Leistungen, die keine lokale Präsenz beim Vertragspartner erfordern, können remote erbracht werden. 6.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preisangaben im Angebot zu den Consulting- Leistungen zzgl. anfallender Reisekosten und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 6.3 Ein Personentag umfasst durchschnittlich acht Stunden. Personentage, die in geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden anteilig auf Stunden- bzw. Minutenbasis abgerechnet. 6.4 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, stellen die Angaben im Angebot zum Zeitaufwand nur eine unverbindliche Aufwandsschätzung dar. Die Vergütung wird nach tatsächlich aufgewendeten Personentagen bzw. Beratungsstunden zu den im Angebot angegebenen Sätzen abgerechnet. Sollte Exasol im Laufe der Leistungsdurchführung feststellen, dass die geschätzten Aufwände vermutlich überschritten werden, wird der Vertragspartner darüber unterrichtet. Der Vertragspartner wird unverzüglich über das weitere Vorgehen entscheiden und Exasol darüber schriftlich informieren. 6.5 Arbeitsergebnisse: Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Vertragspartner an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse über den internen Gebrauch hinaus zu verwenden oder – soweit dies nicht innerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – Dritten zugänglich zu machen.
Consulting. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Reisekosten (0,45 EUR/ km) und Spesen werden nach Anfall abgerechnet. Kann ein Termin seitens des Kunden nicht gehalten werden und wird dieser nicht bis 10 Tage vorher abgesagt, so wird eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Preises für diesen Termin verrechnet. Bei einer Absage 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin werden 100 % des Preises verrechnet, zudem können anfallende Stornierungskosten für die aufzuwendenden Reisekosten in Rechnung gestellt werden. Die Stornofristen werden jeweils ohne den Tag der Veranstaltung gezählt. Rechnungsstellung erfolgt nach geleistetem Aufwand. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
Consulting. C1 Geltungsbereich
Consulting. Consulting umfasst die folgenden Themenbereiche:
Consulting. Die Emittentin plant, ihr Investment- und Beratungsmodell zukünftig auch auf Unternehmen auszuweiten, die im Bereich Consulting tätig sind. Daher wird nachstehend das Markumfeld dieses Wirtschaftszweiges beschrieben. Gleichzeitig ist dieser Markt auch für ihre eigene Geschäftstätigkeit von Relevanz, soweit die Emittentin gegenüber ihren Portfoliounternehmen Beratungsleistungen anbietet. Die Branche Consulting umfasst im Wesentlichen die Beratung, Anleitung sowie praktische Unterstützung von Unternehmen und anderen Organisationen in managementrelevanten Fragestellungen, wie zum Beispiel hinsichtlich der strategischen Organisationsplanung, -gestaltung, -entwicklung und -kontrolle. Beratungstätigkeiten der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung sowie der Rechtsberatung sind hiervon grundsätzlich abzugrenzen. Das Beratungsgeschäft hat in den vergangenen zehn Jahren eine außerordentlich positive Entwicklung vollzogen. Gleichwohl haben die negativen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auch vor der Unternehmensberatungsbranche nicht haltgemacht. Das zeigen die Ergebnisse der Branchenstudie Facts & Figures zum Beratermarkt 2021 sowie der durchgeführten Geschäftsklimabefragung Xxxx 2021 des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU). Erstmalig seit zehn Jahren war der Gesamtumsatz im Jahr 2020 mit einem Minus von 3,2 Prozent auf 34,6 Milliarden Euro gesunken (2019: 36,0 Mrd. Euro). Die Emittentin erwartet unter anderem aufgrund der weiterhin erhöhten Nachfrage nach Beratungsleistungen aufgrund des digitalen Wandels und der Nachholeffekte infolge der Corona-Virus-Pandemie, dass sich der Wachstumskurs der Branche aus der Vor-Corona-Zeit fortsetzen wird. Auch Experten erwarten eine positive Entwicklung für das Jahr 2022. So wird zum Teil eine Gewinnmarge der Branche für 2022 auf 9,1 % des Gesamtumsatzes des Unternehmensberatungsmarktes prognostiziert (IBISWorld Bericht - M70.22DE - Stand: August 1, 2022). Daneben rechnet die Gesamtheit aller befragten Consulting-Unternehmen nach einer Studie von Lünendonk mit einem Marktwachstum von 7,1 Prozent in 2022 (Lünendonk®-Studie 2022 „Managementberatung in Deutschland“). Nachdem im Corona-Jahr 2020 Beratungsleistungen in Effizienz- und Kostenthemen von Unternehmen am stärksten gewichtet wurden, ist das Thema Digitalisierung in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 wieder als wichtigster Investitionsschwerpunkt gesetzt. Als weitere relevante Investitionsschwerpunkte der Kunden der Consulting-Unternehmen wer...
Consulting. Für Verträge über Consulting-Dienstleistungen, insbesondere Auftragsberechnung, Softwareentwicklung und Materialmodellierungen, gelten die Abschnitte B., C. 4., und, soweit sie über das Kundenkonto myAccount angebahnt wurden, auch Abschnitt D. 1. dieser CADFEM-AGB. Vertragspartner bei Nutzung der Consulting-Angebote der CADFEM ist das die jeweilige Dienstleistung anbietende Unternehmen der CADFEM Group.