Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 18 EVB-IT ErstellungsPflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung Geheim- haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über Pflegeleistungen Für Standardsoftware, Vertrag Über Pflegeleistungen Für Standardsoftware, Vertrag Über Pflegeleistungen Für Standardsoftware
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche VereinbarungVer- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. Rahmenvertrag und LB (Anlage V2).
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche VereinbarungVer- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 25 EVB-IT ErstellungsService-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung Geheim- haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über It Serviceleistungen
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 20 EVB-IT ErstellungsInstandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: www.it-planungsrat.de
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 eine schriftliche VereinbarungVereinba- rung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSGArt. 28 DSGVO). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 18 EVB-IT ErstellungsPflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung Geheim- haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 (Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten) eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSGArt. 28 DSGVO). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche VereinbarungVer- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Anlagen Nr. 1 und 3.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 (Vertrag über die Auf- tragsverarbeitung personenbezogener Daten) eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen ge- setzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG)Art. 28 DSGVO beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. Allgemeine Vereinbarung Geschäftspartner Datenübermittlung.
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Samples: www.bwbm.de
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 1-2,14-15. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 1-2,14-15.
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Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT ErstellungsSystemlieferungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 2.
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Samples: www.evergabe.nrw.de
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung). Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. . .
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Samples: www.stiftung-hsh.de
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 6a .
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche VereinbarungVer- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung). Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden wer- den sollen (AuftragsdatenverarbeitungAuftragsverarbeitung), treffen die Parteien in nach Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung), dort Nummer 4.13 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSGArt. 28 DSGVO). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: vergabemarktplatz-mv.de
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 25 EVB-IT ErstellungsService-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung Geheim- haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. Anlage A.7 zu 1.24 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über It Serviceleistungen
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 3. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 3.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 18 EVB-IT ErstellungsPflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 1. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 1 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 1.
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Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 21 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 17 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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