Common use of Datenschutz, Geheimhaltung Clause in Contracts

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.129.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt. 29.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften. 29.3 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen. 29.4 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Informationsempfängers, Verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Lieferfirma, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Kunde sorgt dafürInformationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, dass TIS alle relevantenVerbundenen Unternehmen und Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafürnicht bereits erfolgt, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung schriftlich zur Geheimhaltung sowie gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisenzu verpflichten. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.116.1. Der Kunde sorgt dafürAN verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO. 16.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch den AG zur Erfüllung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx. 16.3. Der AN verpflichtet sich, entsprechende Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz, Abwehr und Bearbeitung allfälliger Informationssicher- heitsvorfälle (zB Hackerangriff) zu setzen. Treten Sicherheitsvorfälle (zB Diebstahl von Geräten, in denen Informationen des AG gespeichert sind; Verlust von Informationen und Daten des AG aus Systemen des AN) auf, die sich auf Systeme oder Informationen des AG auswirken, ist der AN verpflichtet, den Vorfall unverzüglich und ohne Aufforderung dem AG zu melden. Für den Fall, dass TIS alle relevantenein Sicherheitsvorfall auf einen vom AN eingesetzten Lieferanten zurückzuführen ist, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalteist der AG berechtigt, deren Kenntnis für TIS aus Gründen sämtliche Schnittstellen unverzüglich und ohne Rückfrage an den eingesetzten Lieferanten zu unterbrechen. 16.4. Der AN ist verpflichtet, sämtliche vom AG oder in dessen Auftrag durch Dritte oder sonst im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erhal- tenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden. Sämtliche übermittelte Urkunden, Pläne, Ausschreibungen etc. dürfen nur mit Zustimmung des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben AG weitergegeben werden. 23.216.5. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt Besichtigungen der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart istBaustelle durch Dritte sowie Film- oder Lichtbildaufnahmen und Veröffentlichungen über das Bauvorhaben sind nur mit Genehmigung des AG zulässig. 23.316.6. Eine Aufnahme des AG in die Referenzliste des AN, insbesondere auf der Website oder in diversem Werbematerial, bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle PersonenAN ist nicht berechtigt, die für den AG oder mit der Bearbeitung ihm verbundenen Unternehmen geschützten Marken oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisensonstigen Kennzeichen zu verwenden. 23.416.7. Der Kunde Vorgenannte Erklärungen und TIS sorgen dafürVerpflichtungen hat der AN seinen Mitarbeitern, dass alle technischen Subunternehmern und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werdenLieferanten weiterzureichen. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag, Werkvertrag

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und 10.1 Die Vertragsparteien haben potentiell Zugang zu vertraulichen Informationen der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachtenjeweils anderen Vertragspartei. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten, sie Dritten nicht zugänglich zu machen, sie nicht zu veröffentlichen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle nur im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen vertraglichen Zweckes zu verwenden. 10.2 Unter vertraulicher Information sind Daten aller Art zu verstehen, wie zum Beispiel Materialien, Produkte, Technologien, Computerprogramme, Beschreibungen, Business Pläne, Kunden- und Vertriebsdaten, Finanz-informationen, Marketingkonzepte. Es ist unerheblich, ob solche vertrauliche Information schriftlich, mündlich, elektronisch oder durch ein sonstiges Medium an den Datenempfänger übermittelt wurde. 10.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, Geschäfts- die allgemein öffent- lich bekannt sind, ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung allgemein öffentlich bekannt werden oder die der Datenempfänger aufgrund zwingenden Rechts gegenüber einer Behörde offenzule- gen hat. 10.4 Unbeschadet vorstehender Bestimmung ist RI-C berechtigt, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und Betriebsgeheimnisse die vertraulichen Daten keine personenbezoge- nen Daten enthalten (z.B. Übermittlung von Error-Logs, Speicher- und Da- tenbankdumps an Softwarehersteller zwecks Fehleranalyse). 10.5 Sofern RI-C personenbezogene Daten des Vertragspartners für dessen Zwecke verar- beitet, werden die Vertragsparteien eine Auftragsverarbeitervereinbarung abschlie- ßen. Der Vertragspartner erteilt hiermit die allgemeine Zustimmung zur Beauftra- gung weiterer Subunternehmer innerhalb der Raiffeisen Informatik Gruppe. RI-C verpflichtet sich jedoch, den Vertragspartner stets über jede beabsichtigte Änder- ung in Bezug auf die Hinzuziehung weiterer oder den Austausch von Subunternehmern zu informieren. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, gegen derartige Änder- ungen Einspruch zu erheben. 10.6 Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen gemäß den geltenden Datenschutzbestim- mungen zu entsprechender Geheimhaltung zu verpflichten. 10.7 Die Vertragsparteien vereinbaren, ihnen versehentlich zugegangene Daten un- verzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen sowie ebenfalls vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen 10.8 In allen Belangen des Kunden und eine Kurzbeschreibung Datenschutzes sind das österreichische Datenschutzgesetz so- wie die EU-Datenschutzgrundverordnung in der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochenjeweils geltenden Fassung anwendbar. 10.9 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS pure media alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS pure media aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS pure media stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ver- einbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS pure media sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS pure media sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS pure media können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS pure media sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS pure media darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen ande- ren Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.17.1. Der Kunde sorgt dafürVertragspartner ist damit einverstanden, dass TIS alle relevanten, über Customer Care für die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen Dauer des Datenschutzes Vertrages Daten des Vertragspartners verarbeitet und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicherspeichert, soweit nichts anderes vereinbart dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. 23.37.2. Customer Care ist zur Weiterleitung von Daten an Dritte berechtigt, sofern gegenüber Ermittlungsbehörden oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Weiterleitung an ein mit Customer Care i.S.d. §§ 15 ff AktG verbundenes Unternehmen erfolgt. 7.3. Customer Care weist den Vertragspartner ausdrücklich auf die nur eingeschränkt vorhandene Datensicherheit im Internet hin. Seitens Customer Care kann diese nicht vollumfassend gewährleistet werden. Der Kunde Vertragspartner ist verpflichtet, seine Möglichkeiten zur Datensicherung stets voll auszuschöpfen; das gilt auch für jede Datenübertragung an Customer Care. 7.4. Der Vertragspartner ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Zf. 7 und TIS sorgen dafürArt. 24 DS-GVO. Er ist verantwortlich für den Abschluss einer etwaigen erforderlichen Vereinbarung nach Art. 28 DS-GVO mit der Customer Care, die als Auftragsverarbeiter die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen wahrnimmt. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich die ihm oblie- genden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen organisatorisch und technisch umzusetzen und ständig dahingehend zu überprüfen, dass diese fehlerfrei sind und der jeweils aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage entsprechen. 7.5. Der Vertragspartner gewährleistet, dass alle Personenvon ihm der Customer Care zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erworben wurden, deren Weiterleitung und Verarbeitung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck statthaft ist, insbesondere nicht gegen einschlägige datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Bei Verletzung dieser Bestimmung gilt 8.4. 7.6. Das Vertragsverhältnis unterliegt bis 5 (fünf) Jahre über seine Beendigung hinaus gegenüber Dritten der strengen Geheimhal- tung über die im Rahmen der Vertragsbeziehung ausgetausch- ten Informationen, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, firmeneigenes Know-how, Kunden- und Mitarbeiterdaten. Wich- tige und vertrauliche Geschäftsunterlagen, Dokumente, Daten oder Datenträger sind vor der Einsichtnahme oder dem Zugriff Dritter zu schützen und jeweils nur denjenigen Mitarbeitern zu- gänglich zu machen, die unmittelbar mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages zwecks Vertragserfüllung betraut sind, . Diese Mitarbeiter sind auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen Geheimhaltung und auf Verlangen nachzuweisendie daraus resultierenden Sorg- faltspflichten zu verpflichten. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: General Terms and Conditions

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.17.1. Der Kunde sorgt dafürVertragspartner ist damit einverstanden, dass TIS alle relevanten, über SNT für die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen Dauer des Datenschutzes Vertrages Daten des Vertragspartners verarbeitet und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicherspeichert, soweit nichts anderes vereinbart dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. 23.37.2. SNT ist zur Weiterleitung von Daten an Dritte berechtigt, sofern gegenüber Ermittlungsbehörden oder Einrichtungen des öffent- lichen Rechts dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Weiterleitung an ein mit SNT i.S.d. §§ 15 ff AktG verbun- denes Unternehmen erfolgt. 7.3. SNT weist den Vertragspartner ausdrücklich auf die nur einge- schränkt vorhandene Datensicherheit im Internet hin. Seitens SNT kann diese nicht vollumfassend gewährleistet werden. Der Kunde Vertragspartner ist verpflichtet, seine Möglichkeiten zur Datensi- cherung stets voll auszuschöpfen; das gilt auch für jede Daten- übertragung an SNT. 7.4. Der Vertragspartner ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Zf. 7 und TIS sorgen dafürArt. 24 DS-GVO. Er ist verantwortlich für den Abschluss einer etwaigen erforderlichen Vereinbarung nach Art. 28 DS-GVO mit der SNT, die als Auftragsverarbeiter die für sie geltenden daten- schutzrechtlichen Bestimmungen wahrnimmt. Der Vertrags- partner hat eigenverantwortlich die ihm obliegenden daten- schutzrechtlichen Verpflichtungen organisatorisch und tech- nisch umzusetzen und ständig dahingehend zu überprüfen, dass diese fehlerfrei sind und der jeweils aktuellen Rechtspre- chung und Gesetzeslage entsprechen. 7.5. Der Vertragspartner gewährleistet, dass alle Personenvon ihm der SNT zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten rechtmä- ßig erworben wurden, deren Weiterleitung und Verarbeitung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck statthaft ist, insbesondere nicht gegen einschlägige datenschutz- und wettbewerbsrechtli- che Bestimmungen verstößt. Bei Verletzung dieser Bestimmung gilt 8.4. 7.6. Das Vertragsverhältnis unterliegt bis 5 (fünf) Jahre über seine Beendigung hinaus gegenüber Dritten der strengen Geheimhal- tung über die im Rahmen der Vertragsbeziehung ausgetausch- ten Informationen, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, firmeneigenes Know-how, Kunden- und Mitarbeiterdaten. Wich- tige und vertrauliche Geschäftsunterlagen, Dokumente, Daten oder Datenträger sind vor der Einsichtnahme oder dem Zugriff Dritter zu schützen und jeweils nur denjenigen Mitarbeitern zu- gänglich zu machen, die unmittelbar mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages zwecks Vertragserfüllung betraut sind, . Diese Mitarbeiter sind auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen Geheimhaltung und auf Verlangen nachzuweisendie daraus resultierenden Sorg- faltspflichten zu verpflichten. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: General Terms and Conditions

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.121.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.221.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.321.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.421.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.521.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.621.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.721.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.1. 11.1 Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über Auftragnehmer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle im Verantwortungsbereich vom Auftragnehmer erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werdentreffen. 11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die erforderlich sindBestimmungen gemäß §6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. 11.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer sowie der Verarbeitung solcher Daten durch den Auftragnehmer ist vom Auftraggeber sicherzustellen. 11.4 Der Auftragnehmer ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer an den Standorten des Auftragnehmers gespeicherten Daten und Informationen des Auftraggebers gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu gewährleistenschützen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht dafür verantwortlich, insbesondere die in Anlage wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werdenden Daten und Informationen zu verschaffen. 23.5. Der Kunde 11.5 Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Informationen aus ihrer Zusammenarbeit sowie zur Verfügung gestellte Produkte und TIS können Muster geheim zu halten, sofern sie nicht allgemein bekannt, oder unabhängig von Dritten erarbeitet wurden, und ausschließlich für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzenVertragsparteien zu verwenden. 23.6. Der Kunde 11.6 Zu den geschützten Informationen zählen insbesondere technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und TIS sind verpflichtetsonstige Unterlagen, alle im Rahmen Bezugsmengen, Preise sowie Informationen über Produkte und Produktentwicklungen, über derzeitige und zukünftige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Kunden- und Lieferantendaten sowie sämtliche Unternehmensdaten des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwertenanderen Vertragspartners. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: General Terms and Conditions

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.119.1 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß des österr. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werdenDatenschutzgesetzes (§15 DSG 2000 bzw. § 6 DSG 2018) einzuhalten. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde 19.2 Der Auftragnehmer wird beim Umgang mit personenbezo- genen Daten die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde Vorschriften des Datenschutzgesetzes und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, des Telekommunikationsgesetzes beachten und die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über für den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle im Verantwortungsbereich vom Auftragneh- mer erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werdentreffen. 19.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die erforderlich sindZulässigkeit der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Datenverar- beitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbe- zogenen Daten an den Auftragnehmer sowie die Zulässig- keit der Verarbeitung solcher Daten durch den Auftrag- nehmer ist vom Auftraggeber sicherzustellen. 19.4 Der Auftragnehmer ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die Ausführung an den Standorten des Auftragnehmers gespeicher- ten Daten und Informationen des Auftraggebers gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftrag- nehmer ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Drit- ten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen. 19.5 Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Vorschriften Auftraggeber seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der vorgenannten Unterziffer Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen. 19.6 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsge- heimnisse als solche zu gewährleistenbehandeln und Dritten nicht zu- gänglich zu machen, insbesondere die soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflich- tung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Emp- fänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflich- tung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfän- ger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterli- chen Entscheidung offen zu legen sind. 19.7 Die mit dem Auftragnehmer verbundenen Unterauftrag- nehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflich- tung unterliegen. 19.8 Um dem Auftraggeber adäquaten Support liefern zu kön- nen, ist zusätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein gesonderter Datenverarbeitungsvertrag gem. DSGVO abzuschließen. 19.9 Die Erklärung zur Informationspflicht gem. DSGVO ist in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt der jeweils letztgültigen Fassung auf der Homepage des Auf- tragnehmers veröffentlicht und kann von dort herunterge- laden werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 23.11. Die Datenschutzpraxis von Xxxxxxxxx Xxxx, Xxxx Softwareentwicklung, steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Kunde sorgt dafürverpflichtet sich, diese Daten in seinem Online-Administrationsbereich stets auf dem aktuellen Stand zu halten. 3. Personenbezogene Kundendaten werden nicht an Dritte weitergebeben. Ausgenommen sind hiervon Dienstleistungspartner zu Lizensierungs-, Service- und Abrechnungszwecken und für Fälle der Vermittlung von Domains an die Registrierungsstellen. Dem Kunden ist bekannt, dass TIS alle relevantendie im üblichen Umfang zur Identifizierung des Domaininhabers erforderlichen Daten wie beispielsweise Name, über Adresse und ggf. die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis Telefonnummer bei den Vergabestellen zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten "Who Is"-Abfrage im Internet für TIS aus Gründen des Datenschutzes ihn selbst und der Geheimhaltung erforderlich für Dritte jederzeit einsehbar sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.34. Der Kunde und TIS sorgen dafürwird darauf hingewiesen, dass alle Personender Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Insbesondere sind auch andere Teilnehmer im Internet unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die mit Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Dieses Risiko nimmt der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachtenKunde in Kauf. 5. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen E-Mail-Adresse, Telefonnummer und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden nutzt John Softwareentwicklung nur für die Durchführung und eine Kurzbeschreibung Informationsschreiben von Aufträgen, für Rechnungen und sofern der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmenKunde nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter. 6. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochenDarüber hinaus verpflichtet sich John Softwareentwicklung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.

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