Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten des Auftragge- bers speichern und automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Stammdaten des Auftragge- bers speichern und automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschenDaten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit nicht kein rechtlich zulässiger Grund für eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Es wird empfohlen, datenschutzrechtliche Klauseln in die DSE aufzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- Muster und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. Firma unter xxx.xxxx.xx. Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub- Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftrages weitergeben möchten, diese Weitergabe mit dem AG vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in eine Referenzlisteeiner separaten Vereinbarung. itellico Mit Inkrafttreten des BaFG wird personenbezogene Vermitt- lungsdatendie barrierefreit Ausgestaltung nach dem 28.06.2025 zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften von Produkten und/oder Dienstleistungen erhoben, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich in den Anwendungsbereich des BaFG fallen. Zwar dürfen bereits vor dem 28.06.2025 abgeschlossene Dienstleistungsverträge bis zu ihrem Ablauf unverändert fortbestehen, auch wenn diese nicht barrierefrei sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men allderings endet diese Übergangsfrist mit 28.06.2030. Bis dahin müssen die Vertragsparteien ihre bestehenden Verträge entweder durch Änderungen an die Barrierefreiheitsanforderungen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern BaFG anpassen oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösensie beenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Betreiberdienstleistungen
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten 25.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Auftragge- bers speichern Leasingvertrags erforderlichen Daten des LN werden vom LG und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und automationsunterstützt verarbeiten genutzt.
25.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
25.3 Daten des LN, auch solche mit Personenbezug, die an den LG und den Servicedienstleister vom LN übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der
25.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in Drittstaaten findet nur dann statt, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird
25.5 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Beendigung Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die individuell ausgehandelten Vertragskonditionen.
25.6 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Vertragsverhältnisses löschenInformationsempfängers, Verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Lieferfirma, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht eine weitere Speicherung bereits erfolgt, schriftlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise Geheimhaltung sowie schriftlich auf das Datengeheimnis zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenverpflichten.
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Samples: Leasing Agreement
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten 25.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Auftragge- bers speichern Leasingvertrags erforderlichen Daten des LN werden vom LG und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und automationsunterstützt verarbeiten genutzt.
25.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
25.3 Daten des LN, auch solche mit Personenbezug, die an den LG und den Servicedienstleister vom LN übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Bonitätsprüfung, zur Risikoprüfung und -steuerung, zur Geldwäsche- und Betrugsprävention, zur Abwicklung der Vertragsbeziehung, zur Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und zur Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertragsdurchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe des LG, Refinanzierungsinstitute und Subunternehmer weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gilt das jeweils aktuelle Informationsblatt des LG zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, welches unter xxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx0000 eingesehen werden kann sowie die zwischen den Parteien ggf. gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Leasingnehmer kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marketingmaßnahmen jederzeit gegenüber dem Leasinggeber mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
25.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in Drittstaaten findet nur dann statt, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird
25.5 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Beendigung Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die individuell ausgehandelten Vertragskonditionen.
25.6 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Vertragsverhältnisses löschenInformationsempfängers, Verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Lieferfirma, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht eine weitere Speicherung bereits erfolgt, schriftlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise Geheimhaltung sowie schriftlich auf das Datengeheimnis zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenverpflichten.
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Samples: Leasing Agreement
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird 11.1 PKE verarbeitet personenbezogene Stammdaten Daten des Auftragge- bers speichern Kun- den gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (weitere Informationen können der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.pke- xx.xx, entnommen werden).
11.2 Sowohl der Kunde als auch PKE haben alle vertrau- lichen Informationen, die ihnen die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag zugäng- lich macht, uneingeschränkt vertraulich zu behan- deln. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Be- stimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben oder Daten, die als solche bezeichnet oder ihrer Na- tur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Ge- heimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Empfang bereits nachweislich bekannt waren oder von denen sie an- derweitig Kenntnis (z. B. von Dritten ohne Vorbehalt der Vertraulichkeit oder durch eigene unabhängige Bemühungen) erlangt hat. Die vorstehende Rege- lung verbietet den Parteien nicht, öffentlich-rechtli- chen Institutionen eine durch Gesetz vorgeschrie- bene Bereitstellungspflicht von Informationen und automationsunterstützt verarbeiten Unterlagen zu erfüllen.
11.3 Die Parteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbei- tern sowie Nachunternehmern und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschenLieferanten Zu- gang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu gewähren, soweit nicht die mit der Leis- tungserbringung im Rahmen dieses Vertrages be- traut sind. Die Parteien lassen auf Wunsch der je- weils anderen Partei diesen Personenkreis eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- entsprechende Verpflichtungserklärung unter- schreiben und Familiennamenlegen diese der jeweils anderen Partei vor.
11.4 PKE ist dazu berechtigt, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen Behörden bzw. Firma in eine Referenzlisteöffentliche Stellen zu informieren, dass die Leistungserbrin- gung aufgrund von erheblichen Pflicht- bzw. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdatenVer- tragsverletzungen des Kunden ausgesetzt wurde, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sindsofern ein begründeter Verdacht besteht, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles dass auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen Sofortmaß- nahmen im Rah- men Zusammenhang mit der Verkehrssi- cherheit notwendig sind. Bei Gefahr in Verzug kann die PKE derartige Sicherungs- bzw. Abwehr- maßnahmen auf Kosten des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 Kunden veranlassen (3siehe Punkt 9.7) und § 93 kommt ihr eine diesbezügli- che Anordnungsbefugnis (2z.B. Schließung von An- lagen, Anbringung von Absperrungen, Erteilung von Anweisungen) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristigzu, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, ohne dass itellico nicht verpflichtet daraus ein Scha- den bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei damit verbundene Ansprüche des Auftrag- gebers auslösengegenüber PKE abgeleitet werden können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten 24.1. Die für den Abschluss und die Durchführung des Auftragge- bers speichern Leasingvertrags erforderlichen Daten des LN werden vom LG und/oder von mit diesem i.S.v. § 15 AktG ver- bundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und automationsunterstützt verarbeiten genutzt.
24.2. Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten perso- nenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutz- vorschriften.
24.3. Daten des LN, auch solche mit Personenbezug, die an den LG und den Service- dienstleister vom LN übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Bonitätsprüfung, der Risikoprüfung und -steuerung, der Geldwäsche- und Betrugsprävention, der Abwicklung der Vertragsbeziehung, der Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und der Produktver- besserung gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertrags- durchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe des LG, Refi- nanzierungsinstitute und Subunternehmer weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gelten die jeweils ak- tuelle Aufklärung Datenschutz des LG zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, die unter xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen werden kann, sowie die zwischen den Parteien ggf. gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der LN kann der Verar- beitung seiner personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marketing- maßnahmen jederzeit gegenüber dem LG mit Wirkung für die Zukunft wider- sprechen.
24.4. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in Drittstaaten findet nur dann statt, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anfor- derungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird.
24.5. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Beendigung Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offen- zulegen. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die individuell aus- gehandelten Vertragskonditionen.
24.6. Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Vertragsverhältnisses löschenInformationsempfän- gers, verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z. B. Lieferfirma, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinan- zierer) und deren verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren verbun- dene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht eine weitere Speicherung bereits erfolgt, schriftlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch Geheimhaltung sowie schriftlich auf die Wahrung des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise Datengeheimnisses zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenverpflichten.
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Samples: It Services Leasingvertrag
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico 13.1. Der Nutzer wird personenbezogene Stammdaten bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Nutzer ist insoweit Verantwortlicher im Sinne des Auftragge- bers speichern Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
13.2. Die Vertragsparteien werden separat Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
13.3. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und automationsunterstützt verarbeiten Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäftsgeheimnisse des Nutzers, Stillschweigen zu bewahren und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung diese außer zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis des Vertrags mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise dem Nutzer weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu unterbleibenverwerten.
13.4. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus Nutzer verpflichtet sich seine Endkunden (nutzende Personen des ID validators) vor Beginn des durch den Anbieter zu erbringenden jeweiligen Service eine informierte Einwilligungserklärung über die Aufnahme seiner Namen bzwVerarbeitung personenbezogener Daten einzuholen. Firma Im Hinblick auf eine informierte Einwilligung ist dem Endkunden (nutzende Personen des ID validators) mindestens mitzuteilen, dass der Endkunden (nutzende Personen des ID validators) in eine Referenzlistedie Speicherung und Verarbeitung der von ihm eingegebenen oder automatisch erfassten und aufgezeichneten personenbezogenen Daten einwilligt. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles Die im Rah- men Einwilligungs-Template definierten personenbezogenen Daten müssen in der, dem Endnutzer vorgelegten, Einwilligungserklärung enthalten sein. Die Einwilligung umfasst auch den Umstand, dass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Aufklärung eines Missbrauchs der Plattform und zur Rechtsverfolgung auch bis zu 3 Monate über das Ende des § 93 TKGNutzungsverhältnisses hinaus speichert, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gemnutzt, verarbeitet und ggf. § 87 (3) an Strafverfolgungsbehörden übermittelt.
13.5. Die Speicherdauer muss in der Einwilligungserklärung benannt und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen minimal gehalten werden, da die Anforderung der Datensparsamkeit gilt. Grundsätzlich gilt die im notwendigen Umfang speichern Einwilligungs-Template als Aufgezeichnete Daten (Audio- und Videoaufzeichnungen) spätestens 3 Monate nach dem Erfassungszeitpunkt zu löschen. Die Speicherdauer der fallbezogenen Daten (Ausweisdaten, Gerätedaten etc.) hängt stark von den Anforderungen des Nutzers ab und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in damit individuell unter Berücksichtigung der Datensparsamkeit mit dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben Anbieter vertraglich abgestimmt werden. Der Auftraggeber nimmt zur KenntnisDie Speicherdauer von Logs und Beweisdaten beträgt max. 12 Monate, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten außer es wurde basierend auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenrechtlicher Erfordernis mit dem Nutzer eine andere Speicherfrist vertraglich vereinbart.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Nutzung Der Cloud Software Cidaas Id Validator
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten des Auftragge- bers speichern 7.1 BÜRO XXXXX schützt Kundendaten durch techni- sche und automationsunterstützt verarbeiten organisatorische Maßnahmen vor unberechtig- tem Zugriff, Weitergabe, Verlust oder Zerstörung. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden dabei stets beachtet und bei Bedarf angepasst. Die Sicher- heitsmaßnahmen werden entsprechend der technologi- schen Entwicklung fortlaufend aktualisiert.
7.2 Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet, gespeichert oder genutzt, wenn es hierfür einen zwingenden Rechtsgrund oder ei- nen Vertrag gibt. Dies schließt Angebotsanfragen eben- falls mit ein.
7.3 Für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Daten oder Datenbanken an BÜRO XXXXX ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Einhaltung der Daten- schutzgesetze wird in den Geschäftsprozessen von BÜRO XXXXX stets sichergestellt. BÜRO XXXXX nimmt Kundendaten nur zur Kenntnis, wenn ein unmit- telbarer Auftrag zur Störungsbehebung vorliegt, oder diese Daten für eine Störungsbehebung erforderlich sind. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der dieser Tätigkeiten werden die betroffenen Daten an den Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen übermittelt bzw. Firma datenschutzkonform gelöscht.
7.4 Für die Kommunikation und Korrespondenzen wer- den ausschließlich die angegebenen Daten verwendet. Bestandskunden erhalten neben elektronischen Rech- nungen auch Einladungen zu Veranstaltungen sowie In- formationen zu aktuellen Angeboten in eine Referenzlistepostalischer oder elektronischer Form. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdatenHierfür werden ebenfalls nur die angegebenen Adressdaten verwendet. Das Recht auf Werbewiderspruch bleibt hiervon unberührt. Es werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten weiter- gegeben, die für das Herstellen es sei denn, dass diese zur Durchführung von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten schuldrechts- oder schuldrechtsähnlichen Vertragsver- hältnissen zwingend erforderlich sind, insbesondere Source oder eine Einwilli- gung vorliegt. Auf Anforderung teilt BÜRO XXXXX schriftlich entsprechend dem geltenden Recht mit, ob und Destination-IPwelche persönlichen Daten gespeichert sind. Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht oder ge- sperrt, sämtliche andere Logfiles sofern kein schuldrechts- oder schuldrechtsähnli- ches Vertragsverhältnis mehr besteht, und von BÜRO XXXXX keine Informationen mehr gewünscht werden.
7.5 Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant. Sofern eine Übermittlung in Drittstaaten im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ei- nes Auftrages erforderlich ist, für wird der Kunde informiert. Eine Schriftliche Freigabe des Auftrages ist in diesem Falle durch den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenKunden erforderlich.
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Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten 24.1. Die für den Abschluss und die Durchführung des Auftragge- bers speichern SaaS-Vertrags erforderlichen Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und automationsunterstützt verarbeiten genutzt.
24.2. Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
24.3. Daten des Auftraggebers, auch solche mit Personenbezug, die an den Auftragnehmer und den Servicedienstleister vom Auftraggeber übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Bonitätsprüfung, der Risikoprüfung und -steuerung, der Geldwäsche- und Betrugsprävention, der Abwicklung der Vertragsbeziehung, der Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und der Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertragsdurchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe des Auftragnehmers, Refinanzierungsinstitute und Subunternehmer weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gelten das jeweils aktuelle Informationsblatt des Auftragnehmers zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, das unter xxxxxxx-xxxxx.xx/ datenschutzinfo2018 eingesehen werden kann, sowie die zwischen den Parteien gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
24.4. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in Drittstaaten findet nur dann statt, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird.
24.5. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Beendigung Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
24.6. Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Vertragsverhältnisses löschenInformations- empfängers, verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z. B. Lieferfirma, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht eine weitere Speicherung bereits erfolgt, schriftlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch Geheimhaltung sowie auf die Wahrung des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise Datengeheimnisses zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenverpflichten.
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Samples: Saas Vertrag
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico 14.1. RDI und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der RDI ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
14.2. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003. Soweit RDI gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird RDI dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. RDI wird aufgrund § 92 Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Auftragge- bers speichern Kunden und automationsunterstützt verarbeiten Teilnehmers zu ermitteln und bei verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gem. § 97 Abs. 2 TKG von RDI spätestens nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
14.3. RDI wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination- IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird RDI diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird RDI die Daten nicht löschen, soweit . Ansonsten wird RDI Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird RDI außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.
14.4. Inhaltsdaten werden von RDI nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine weitere kurzfristige Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist, wird RDI die gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird RDI die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
14.5. Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis Gemäß § 96 103 TKG 2003 kann itellico RDI ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, FirmaAdresse, e-mail-Adresse und Internet-Internet Adresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. RDI ist zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzwDie genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen Eine Einteilung von Verbindungen Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und die Verrechnung Herausgabe von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung Teilnehmerverzeichnissen ist gem. § 87 (3) und § 93 (2) 103 Abs. 1 TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten 2003 zulässig, ansonsten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt RDI keine elektronischen Profile der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werdenKunden erstellen.
14.6. Der Auftraggeber Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten der RDI, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten der RDI verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von RDI Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services der RDI sowie Geschäftspartnern der RDI in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei RDI. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. RDI wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
14.7. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico RDI gem. § 89 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmenStrafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber Kunde zur Kenntnis, dass itellico RDI gem. § 100 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein verpflichtet werden kann. Handlungen von itellico der RDI aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenKunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach RDI unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. RDI wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter xxx.xxxx.xx zu beachten und ihnen zu entsprechen.
14.8. RDI wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei RDI gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet RDI dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung der RDI ist ausgeschlossen, wenn diese oder eine Person, für welche sie einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten 29.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Auftragge- bers speichern Mietvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und automationsunterstützt verarbeiten genutzt.
29.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
29.3 Daten des Mieters, auch solche mit Personenbezug, die an den Vermieter und den Servicedienstleister vom Mieter übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Bonitätsprüfung, zur Risikoprüfung und -steuerung, zur Geldwäsche- und Betrugsprävention, zur Abwicklung der Vertragsbeziehung, zur Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und zur Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertragsdurchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe des Vermieters, Refinanzierungsinstitute und Subunternehmer weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gilt das jeweils aktuelle Informationsblatt des Vermieters zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, welches unter triumph- xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx0000 eingesehen werden kann sowie die zwischen den Parteien gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
29.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in Drittstaaten findet nur dann statt, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird
29.5 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Beendigung Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
29.6 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Vertragsverhältnisses löschenInformationsempfängers, Verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Lieferfirma, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht eine weitere Speicherung bereits erfolgt, schriftlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß Geheimhaltung sowie gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenverpflichten.
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Samples: Mietvertrag
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten 24.1. Die für den Abschluss und die Durchführung des Auftragge- bers speichern Cloud-Service-Vertrags er- forderlichen Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unter- nehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und automationsunterstützt verarbeiten genutzt.
24.2. Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten perso- nenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestim- mungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- schutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
24.3. Daten des Auftraggebers, auch solche mit Personenbezug, die an den Auf- tragnehmer und den Servicedienstleister vom Auftraggeber übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung erge- ben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Bonitätsprü- fung, der Risikoprüfung und -steuerung, der Geldwäsche- und Betrugs- prävention, der Abwicklung der Vertragsbeziehung, der Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und der Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertragsdurchführung an andere Mit- glieder der Unternehmensgruppe des Auftragnehmers, Refinanzierungsinstitute und Subunternehmer weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeich- neten Zwecke notwendig ist. Es gelten die jeweils aktuelle Aufklärung Daten- schutz von TA zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, die unter xxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen werden kann, so- wie die zwischen den Parteien gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
24.4. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in Drittstaaten findet nur dann statt, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anfor- derungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird.
24.5. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Beendigung Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offen- zulegen.
24.6. Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Vertragsverhältnisses löschenInformationsempfängers, verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z. B. Lieferfirma, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertrags- durchführung erforderlich ist. Der Informationsempfänger hat diejenigen Mit- arbeiter, verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht eine weitere Speicherung bereits erfolgt, schriftlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch Geheimhaltung sowie auf die Wah- rung des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise Datengeheimnisses zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenverpflichten.
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Samples: Cloud Service Vertrag
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten 29.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Auftragge- bers speichern Mietvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und automationsunterstützt verarbeiten genutzt.
29.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
29.3 Daten des Mieters, auch solche mit Personenbezug, die an den Vermieter und den Servicedienstleister vom Mieter übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Bonitätsprüfung, zur Risikoprüfung und -steuerung, zur Geldwäsche- und Betrugsprävention, zur Abwicklung der Vertragsbeziehung, zur Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und zur Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertragsdurchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe des Vermieters, Refinanzierungsinstitute und Subunternehmer weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gilt die jeweils aktuelle Aufklärung Datenschutz des Vermieters zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, welche unter xxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen werden kann sowie die zwischen den Parteien gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
29.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in Drittstaaten findet nur dann statt, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird.
29.5 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Beendigung Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die individuell ausgehandelten Vertragskonditionen.
29.6 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Vertragsverhältnisses löschenInformationsempfängers, Verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Lieferfirma, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht eine weitere Speicherung bereits erfolgt, schriftlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise Geheimhaltung sowie schriftlich auf das Datengeheimnis zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenverpflichten.
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Samples: Mietvertrag
Datenschutz, Geheimhaltung. itellico wird personenbezogene Stammdaten 2.1. Wir stellen unseren AG vertrauliche und nur für ihn im Rahmen seines Personalauswahlprozesses benötigte Informationen zum Kandidaten zur Verfügung. Der AG beachtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke des Auftragge- bers speichern Kandidaten. Er verpflichtet sich die zur Verfügung gestellten Informationen weder missbräuchlich zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben.
2.2. Werden im Rahmen des Auswahlprozesses digitale Kopien oder Print-Ausdrucke erstellt, verpflichtet sich der AG dass bei der Speicherung und/oder sonstigen Verarbeitung der überlassenen Daten alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Der AG stellt uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen basieren.
2.3. An den AG in ausgedruckter Form übergebene Unterlagen von Kandidaten dürfen nur im Rahmen des Auswahlprozesses und automationsunterstützt verarbeiten unter Beachtung von 2.1 und 2.2 genutzt werden. Mit dem Ende des Auswahlprozesses verpflichtet sich der AG zur Vernichtung der Unterlagen sowie zur Löschung von gegebenenfalls angefertigten digitalen Kopien (siehe 2.1)
2.4. Unterlagen die von Kandidaten an uns gesendet werden, werden ausschließlich in digitaler Form und nur im Dateityp PDF über die von uns eingesetzte eingesetzte Plattform HR4YOU via upload angenommen. Bewerbungen, die via Email oder in Papierform zugesendet werden werden auf diesem Wege nicht weiter verarbeitet und gelöscht bzw. bei Beendigung Zusendung in Papierform vernichtet.
2.5. Nur ausdrücklich vom AG schriftlich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Daten, Pläne und sonstige Unterlagen sowie Informationen unterfallen einer vereinbarten Geheimhaltungsverpflichtung. Werden geheimhaltungsbedürftige Information in einem Gespräch vom AG an exsultatio oder deren Mitarbeiter übermittelt müssen diese Informationen bereits im Gespräch explizit als geheimhaltungsbedürftig dargestellt werden. Mündlich offenbarte Informationen müssen innerhalb von sieben (7) Tagen schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet werden, spätestens jedoch mit Auftragserteilung (z.B. für einen Kandidatensuchauftrag). Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne unser Verschulden allgemein bekannt wird, wenn wir uns die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des Vertragsverhältnisses löschenAG erarbeiten haben oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt. Unsere Geheimhaltungspflicht besteht ab Offenbarung der Information für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren. Dritte im vorstehenden Sinne sind nicht Mitarbeiter von Gesellschaften, soweit nicht eine weitere Speicherung die mit uns oder unserer Muttergesellschaft nach §§ 15 ff AktG verbunden sind, sofern diese die Informationen für unsere Leistungsdurchführung benötigen und zuvor zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. In Gesprächen zwischen dem AG und durch exsultatio vorgeschlagenen Kandidaten ist der AG für die Geheimhaltungsverpflichtung des Kandidaten verantwortlich. In Gesprächen zwischen dem AG und durch exsultatio vorgeschlagenen Lieferanten ist der AG für die Geheimhaltungsverpflichtung des Lieferanten verantwortlich.
3.1 Der Vertrag mit dem AG kommt zustande, wenn wir schriftlich oder per E- Mail die Annahme des Vertrages bestätigt haben. Änderungen des Vertrages sowie Erklärungen und Einzelweisungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Eine E-Mail oder ein Telefax genügen diesem Schriftformerfordernis.
3.2 Der AG trägt Sorge dafür, dass wir alle für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von itellico nötig istdes Vertrages notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten. Gemäß § 96 TKG kann itellico ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- Sollten uns durch unvollständige oder unrichtige Unterlagen oder Informationen nachweisbar Aufwendungen entstehen, so werden uns diese gegen Nachweis vom AG ersetzt.
3.3 Wir sind berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung den Auftrag ganz oder teilweise unter zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet itellico darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. itellico wird personenbezogene Vermitt- lungsdatenvergeben, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rah- men sofern schutzwürdige Interessen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik füh- ren. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird itellico nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden AG dadurch nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft Insbesondere die Auftragsdatenverarbeitung durch unsere Partner HR4YOU und IONOS wird durch unseren AG mit der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann itellico keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit überneh- men. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass itellico gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass itellico gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung ver- pflichtet sein kann. Handlungen von itellico aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftrag- gebers auslösenAuftragserteilung explizit gestattet.
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