Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftrages weitergeben möchten, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten Vereinbarung.
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Samples: General Terms and Conditions for It Services, General Terms and Conditions for Software Support Services
Datenschutz, Geheimhaltung. Der VerantwortlicheAuftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behan- deln und darf in Werbematerialien auf geschäftliche Verbindungen mit den Stadtwerken Leipzig erst nach erteilter Zustimmung hinwei- sen. Dies gilt auch für im Bau befindliche oder ausgeführte Projekte. Die Zustimmung darf nicht aus unbilligen Gründen verweigert wer- den. Fotografieren auf dem Gelände von den Stadtwerken Leipzig oder auf einer aufgrund des Auftrages errichteten Baustelle sowie jegliche Veröffentlichung zum Auftrag bedürfen der vorherigen Zu- stimmung durch die Stadtwerke Leipzig. Der Auftragnehmer ist, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungenauch fortdauernd nach Beendigung des Einzelvertrages verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzel- heiten, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen ihm durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden nur im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon Auftra- ges zu verwenden. Unterlieferanten/-beauftragte sind entsprechend zu verpflichten. Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige von den Stadtwerken Leipzig zur Durchführung des Auftra- ges zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben in dieser Branche auszugehen ist)deren Eigentum und dürfen Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung zugänglich gemacht werden. Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen sind nach Erfüllung des Auftrages weitergeben möchtenunverzüglich an die Stadtwerke Leipzig zurückzugeben. Die Stadtwerke Leipzig werden personenbezogenen Daten des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behan- deln. Der Auftragnehmer stimmt der Erhebung, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder Speicherung und Verarbeitung in einer separaten Vereinbarungdiesem Rahmen hiermit zu.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Datenschutz, Geheimhaltung. 7.1. Der VerantwortlicheVertragspartner ist damit einverstanden, dass BLUMEN- XXXXXXX für die Dauer des Vertrages Daten des Vertrags- partners verarbeitet und speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
7.2. BLUMENSTRAUSS ist zur Weiterleitung von Daten an Dritte berechtigt, sofern gegenüber Ermittlungsbehörden oder Einrich- tungen des öffentlichen Rechts dazu eine gesetzliche Verpflich- tung besteht oder die Weiterleitung an ein mit BLUMEN- STRAUSS i.S.d. §§ 15 ff AktG verbundenes Unternehmen als erfolgt.
7.3. BLUMENSTRAUSS weist den Vertragspartner ausdrücklich auf die nur eingeschränkt vorhandene Datensicherheit im Internet hin. Seitens BLUMENSTRAUSS kann diese nicht vollumfas- send gewährleistet werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Möglichkeiten zur Datensicherung stets voll auszuschöp- fen; das gilt auch für jede Datenübertragung an BLUMEN- STRAUSS.
7.4. Der Vertragspartner ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Zf. 7 und Art. 24 DS-GVO. Er ist verantwortlich für den Abschluss einer etwaigen erforderlichen Vereinbarung nach Art. 28 DS-GVO mit der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus DatenverarbeitungenBLUMENSTRAUSS, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sindals Auftragsverarbeiter die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen wahrnimmt. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich die ihm obliegen- den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen organisatorisch und technisch umzusetzen und ständig dahingehend zu überprüfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichtendass diese fehlerfrei sind und der jeweils aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage entsprechen.
7.5. Der Vertragspartner gewährleistet, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung dass alle von ihm der anvertrauten oder zugänglich gewordenen BLU- MENSTRAUSS zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten besteht rechtmäßig erworben wurden, deren Weiterleitung und Verarbeitung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck statthaft ist, insbesondere nicht gegen einschlägige datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Bei Verletzung dieser Bestimmung gilt 8.4.
7.6. Das Vertragsverhältnis unterliegt bis 5 (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und fünf) Jahre über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund seine Beendigung hinaus gegenüber Dritten der bevorstehenden Änderungen durch strengen Geheimhal- tung über die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist)der Vertragsbeziehung ausgetausch- ten Informationen, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, firmeneigenes Know-how, Kunden- und Mitarbeiterdaten. Muster Wich- tige und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzwvertrauliche Geschäftsunterlagen, Dokumente, Daten oder Datenträger sind vor der Einsichtnahme oder dem Zugriff Dritter zu schützen und jeweils nur denjenigen Mitarbeitern zu- gänglich zu machen, die unmittelbar mit der Bearbeitung zwecks Vertragserfüllung betraut sind. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten Diese Mitarbeiter sind auf die Geheimhaltung und die daraus resultierenden Sorg- faltspflichten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftrages weitergeben möchten, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten Vereinbarungverpflichten.
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Samples: General Terms and Conditions
Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, 10.1 Die Parteien werden die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
10.2 Verarbeitet Flexcavo im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftrags verarbeitet werden Kunden, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 2. Flexcavo wird die darunterfallenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich, seinen Mitarbeitern und ggf. seinen Kunden verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Nutzung von Ortungssystemen zur Verarbeitung von Mitarbeiterdaten datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen kann und sichert zu, solche Daten über die Software nur beim Vorliegen aller datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu verarbeiten.
10.3 Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (wovon einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Xxxxxxxxxxxxx zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die nach § 2 ff. GeschGehG geschützt sind, als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in dieser Branche auszugehen ist)schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. unter xxx.xxxx.xxrechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zuFerner gilt die Geheimhaltungsverpflichtung nicht, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten soweit anonymisierte Daten betroffen sind, die keinen Rückschluss auf den Kunden zulassen. Flexcavo verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftrages weitergeben möchten, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten Vereinbarungvereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche15.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags erforderlichen Daten des Käufers werden vom Verkäufer und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt.
15.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
15.3 Daten des Käufers, auch solche mit Personenbezug, die an den Verkäufer vom Käufer übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Auftragsverarbeiter Bonitätsprüfung, zur Risikoprüfung und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen-steuerung, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sindzur Geldwäsche- und Betrugsprävention, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichtenzur Abwicklung der Vertragsbeziehung, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis)zur Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und zur Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe des Auftrags verarbeitet Verkäufers weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gilt das jeweils aktuelle Informationsblatt des Verkäufers zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, welches unter xxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx0000 eingesehen werden (wovon kann sowie die zwischen den Parteien gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
15.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdingsDrittstaaten findet nur dann statt, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird.
15.5 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
15.6 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Auftrages weitergeben möchtenInformationsempfängers, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart habenVerbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten VereinbarungDer Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht bereits erfolgt, schriftlich zur Geheimhaltung sowie gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
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Samples: MDS Kaufvertrag
Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche15.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags erforderlichen Daten des Käufers werden vom Verkäufer und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, der Auftragsverarbeiter verarbeitet und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene genutzt.
15.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden personenbezogen sind, unbeschadet verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichtenanwendbarer Datenschutzvorschriften.
15.3 Die Parteien verpflichten sich, geheim alle ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu haltenbehandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
15.4 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Informationsempfängers, Verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis)dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Mitarbeiter sind hierüber Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und über allfällige Folgen eines Verstoßes Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht bereits erfolgt, schriftlich zur Geheimhaltung sowie gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftrages weitergeben möchten, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten Vereinbarungverpflichten.
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Samples: MDS Kaufvertrag
Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche16.1. Die für den Abschluss und die Durchführung des SPS-Vertrags erforderlichen Daten des Auftraggebers werden von TA und/oder mit TA
i. S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, der Auftragsverarbeiter verarbeitet und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene genutzt.
16.2. Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden personenbezogen sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund Bestimmungen der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
16.3. Daten des Auftraggebers, auch solche mit Personenbezug, die an TA und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlenden Servicedienstleister vom Auftraggeber übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmenwerden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigender Bonitätsprüfung, der Risikoprüfung und -steuerung, der Geldwäsche- und Betrugsprävention, der Abwicklung der Vertragsbeziehung, der Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und der Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet der Vertragsdurchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe von TA und Subunternehmer weiter- geleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gilt das jeweils aktuelle Informationsblatt von TA zum Datenschutz und zur Verwendung der Auftraggeberdaten, das unter xxxxxxx-xxXxx.xx/ datenschutzinfo2018 eingesehen werden (wovon kann, sowie die zwischen den Parteien gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16.4. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdingsDrittstaaten findet nur dann statt, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird.
16.5. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
16.6. Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Auftrages weitergeben möchtenInformationsempfängers, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart habenverbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten VereinbarungDer Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht bereits erfolgt, schriftlich zur Geheimhaltung sowie schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
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Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche19.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Servicevertrags erforderlichen Daten des Kunden werden von TA und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, der Auftragsverarbeiter verarbeitet und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene genutzt.
19.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden personenbezogen sind, unbeschadet verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichtenanwendbarer Datenschutzvorschriften.
19.3 Die Parteien verpflichten sich, geheim alle ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu haltenbehandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
19.4 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Informationsempfängers, Verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis)dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Mitarbeiter sind hierüber Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und über allfällige Folgen eines Verstoßes Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht bereits erfolgt, schriftlich zur Geheimhaltung sowie gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftrages weitergeben möchten, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten Vereinbarungverpflichten.
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Samples: MDS Servicevertrag
Datenschutz, Geheimhaltung. 8.1 Die für die Erbringung der Online-Supportleistungen erforderlichen Daten des Kunden werden von TA und/oder Verbundenen Unternehmen der TA zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt.
8.2 Der VerantwortlicheNachweis der Authentizität des Kunden wird dadurch erreicht, dass dieser beim Verbindungsaufbau eine spezielle Sitzungsnummer eingeben muss. Diese Nummer erhält der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Kunde von TA auf Anforderung. Nur nach fehlerfreier Eingabe dieser Nummer wird eine Kommunikation über das Internet zwischen beiden Teilnehmern hergestellt. Die Übertragung der Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden erfolgt verschlüsselt. Die Sitzungsnummer ist nur für eine Sitzung gültig. Die Software „Teamviewer“ erstellt für Nachweiszwecke eine komplette Aufzeichnung der Sitzung.
8.3 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder zugänglich geworden Daten personenbezogen sind, unbeschadet verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichtenanwendbarer Datenschutzvorschriften.
8.4 Die Parteien verpflichten sich, geheim alle ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu haltenbehandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
8.5 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Informationsempfängers, Verbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit kein rechtlich zulässiger Grund dies für eine Übermittlung die Erbringung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis)Online- Supportleistungen erforderlich ist. Mitarbeiter sind hierüber Der Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und über allfällige Folgen eines Verstoßes Externen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht bereits erfolgt, schriftlich zur Geheimhaltung sowie gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden (wovon in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdings, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftrages weitergeben möchten, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten Vereinbarungverpflichten.
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Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche15.1. Die für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags erforderlichen Daten des Käufers werden von TA und/oder von mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, der Auftragsverarbeiter verarbeitet und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene genutzt.
15.2. Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden personenbezogen sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund Bestimmungen der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
15.3. Daten des Käufers, auch solche mit Personenbezug, die an TA vom Käufer übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Bonitätsprüfung, der Risikoprüfung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen-steuerung, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmender Geldwäsche- und Betrugsprävention, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigender Abwicklung der Vertragsbeziehung, der Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und der Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet der Vertragsdurchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe von TA weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gelten das jeweils aktuelle Informationsblatt von TA zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, das unter xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx/xx-xx-xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden (wovon kann, sowie die zwischen den Parteien gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftrags- verarbeitung.
15.4. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdingsDrittstaaten findet nur dann statt, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird.
15.5. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
15.6. Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Auftrages weitergeben möchtenInformationsempfängers, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart habenverbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten VereinbarungDer Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht bereits erfolgt, schriftlich zur Geheimhaltung sowie schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses zu verpflichten.
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Samples: It Infrastructure Purchase Agreement
Datenschutz, Geheimhaltung. Der Verantwortliche19.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Servicevertrags erforderlichen Daten des Kunden werden von TA und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt.
19.2 Soweit einer Partei zur Kenntnis gelangende Unterlagen oder Daten personenbezogen sind, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
19.3 Daten des Kunden, auch solche mit Personenbezug, die an TA und den Servicedienstleister vom Kunden übermittelt werden bzw. sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden zum Zwecke der Prüfung der Vertragsannahme, der Auftragsverarbeiter Bonitätsprüfung, zur Risikoprüfung und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen-steuerung, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sindzur Geldwäsche- und Betrugsprävention, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichtenzur Abwicklung der Vertragsbeziehung, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis)zur Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und zur Produktverbesserung gespeichert und verwendet und ggf. Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) wird empfohlen, weitere datenschutzrechtliche Klauseln nicht in den AGB direkt aufzunehmen, sondern hier ein Extra-Blatt auszuhändigen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen ordentlich eingeholt werden als auch Informationspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Zudem ist ein Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen, wenn Daten für den Kunden im Rahmen des Auftrags verarbeitet der Vertragsdurchführung an andere Mitglieder der Unternehmensgruppe von TA und Subunternehmer weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke notwendig ist. Es gilt das jeweils aktuelle Informationsblatt von TA zum Datenschutz und zur Verwendung der Kundendaten, welches unter xxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx0000 eingesehen werden (wovon kann sowie die zwischen den Parteien gesondert zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
19.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger in dieser Branche auszugehen ist). Muster und Näheres hierzu finden sich unter: xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx bzw. unter xxx.xxxx.xx. Achtung: Dem Wesen des Werkvertrages entsprechend steht es dem Auftragnehmer zu, sich bei der Herstellung des Werkes durch andere selbständige Dritte vertreten zu lassen. Davon zu unterscheiden ist die Heranziehung von – dem Auftragnehmer ohnehin zuzurechnenden – eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers). Datenschutzrechtlich gesehen müssen Sie sich allerdingsDrittstaaten findet nur dann statt, wenn Sie Daten einem Sub-Auftragsverarbeiter im Rahmen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist und das Datenschutzniveau dem der EU entspricht oder dies über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt wird.
19.5 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.
19.6 Die Weitergabe vertraulicher Informationen über eine Partei durch die andere Partei („Informationsempfänger“) an Mitarbeiter des Auftrages weitergeben möchtenInformationsempfängers, diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart habenVerbundene Unternehmen des Informationsempfängers sowie Externe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Refinanzierer) und deren Verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Das wird entweder im Auftragsverarbeitervertrag geregelt oder in einer separaten VereinbarungDer Informationsempfänger hat diejenigen Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen und Externen sowie deren Verbundene Unternehmen, denen gegenüber vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit nicht bereits erfolgt, schriftlich zur Geheimhaltung sowie gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
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