Datenschutz, Geheimhaltung. 29.1 Die für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrags erforderlichen Daten des Mieters werden vom Vermieter und/oder mit diesem i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt.
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