Common use of Datenschutz, Geheimhaltung Clause in Contracts

Datenschutz, Geheimhaltung. 9.1 ALPSWARE beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und trifft die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich der ALPSWARE erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. ALPSWARE verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN ausschließlich im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung der Produkte oder Dienstleistungen sowie der Rechnungslegung entsprechend der (Vor-)Verträge und Angebote und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 9.2 Im Falle einer Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO durch ALPSWARE als Auftragsverarbeiter und dem KUNDEN als Verantwortlichen bilden die jeweils aktuell gültigen und auf der Alpsware-Unternehmenshomepage publizierten „Datenschutzerklärung" und „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ der ALPSWARE einen integralen, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeltenden Bestandteil aller im Zuge der Leistungserbringung durch ALPSWARE vom KUNDEN genutzten Produkte und Dienstleistungen bzw bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen ALPSWARE und dem KUNDEN und somit ein verbindliches, schriftliches Rechtsinstrument entsprechend Artikel 28 (2) und (9) DSGVO. Damit ist eine DSGVO-konforme Zusammenarbeit bei der Auftragsverarbeitung für beide Vertragspartner sichergestellt. 9.3 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. 9.4 Die mit ALPSWARE verbundenen Subauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 9.1 ALPSWARE beachtet beim Umgang 12.1 Personenbezogene Daten des Kunden wie Vor- und Zuname, Straße mit personenbezogenen Daten Hausnummer, Postleitzahl mit Wohnort, Telefonnummer und E-Mail- Adresse, die Vorschriften CRESSANDI über- mittelt werden, werden ohne eine anderslautende Einwilligung des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) Vertrags- beziehung zwischen Kunde und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) CRESSANDI gespeichert und trifft die für den Datenschutz verwendet und ggf. im Verantwortungsbereich Rahmen der ALPSWARE erforderlichen technischen Vertragsdurchführung an beteiligte Kooperationspartner wie zum Beispiel Dentaqum weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Die Daten werden in elektronischen Systemen erfasst und organisatorischen Maßnahmennur für die interne Nutzung gespeichert. ALPSWARE verarbeitet Diese werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Soweit personenbezogene Daten des KUNDEN ausschließlich Kunden gespeichert oder sonst verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung und Beachtung der entsprechenden Datenschutzgesetze. Die Datenschutzerklärung gilt ergänzend. xxxx://xxx.xxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx 12.2 Ohne Einwilligung des Kunden wird CRESSANDI Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungs- forschung nutzen. Die Datenschutzeinwilligung gilt bei Einwilligung ergänzend. 12.3 CRESSANDI verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit Rahmen der Bereitstellung Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Produkte oder Dienstleistungen sowie der Rechnungslegung entsprechend der (Vor-)Verträge und Angebote und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 9.2 Im Falle einer Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO durch ALPSWARE als Auftragsverarbeiter und dem KUNDEN als Verantwortlichen bilden die jeweils aktuell gültigen und auf der Alpsware-Unternehmenshomepage publizierten „Datenschutzerklärung" und „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ der ALPSWARE einen integralen, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeltenden Bestandteil aller im Zuge der Leistungserbringung durch ALPSWARE vom KUNDEN genutzten Produkte und Dienstleistungen bzw bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen ALPSWARE und dem KUNDEN und somit ein verbindliches, schriftliches Rechtsinstrument entsprechend Artikel 28 (2) und (9) DSGVO. Damit ist eine DSGVO-konforme Zusammenarbeit bei der Auftragsverarbeitung für beide Vertragspartner sichergestellt. 9.3 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gebrachten gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art‚ zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von CRESSANDI als solche zu behandeln und Dritten auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger ordnungs- gemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder überlassen werden, CRESSANDI erforderlich ist oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, Kunden gewünscht ist oder aufgrund selbst offen gelegt wird. In Zweifelsfällen wird sich CRESSANDI vom Kunden vor einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sindsolchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. 9.4 Die mit ALPSWARE verbundenen Subauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 9.1 ALPSWARE beachtet beim Umgang (1) Wir dürfen die unsere Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Zwecke der Bearbeitung und Erfüllung unserer Verträge mit personenbezogenen Daten den Kunden verarbeiten und einsetzen. (2) Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten (z.B. zur Herstellung personalisierter Verpackungen) trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des BDSG und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und trifft die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich der ALPSWARE erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. ALPSWARE verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN ausschließlich im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung der Produkte oder Dienstleistungen sowie der Rechnungslegung entsprechend der (Vor-)Verträge und Angebote und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungenlegale Datenherkunft. 9.2 Im Falle einer Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO durch ALPSWARE als Auftragsverarbeiter (3) Alle Weisungen des Kunden und dem KUNDEN als Verantwortlichen bilden die jeweils aktuell gültigen dessen Datenschutzbeauftragten werden wir auf Kosten und auf der Alpsware-Unternehmenshomepage publizierten „Datenschutzerklärung" und „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ der ALPSWARE einen integralen, Risiko des Kunden umsetzen. Bei offensichtlichen Datenschutzverstößen des Kunden oder rechtswidrigen Weisungen steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Abstellung des gesetzeswidrigen Umgangs mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeltenden Bestandteil aller im Zuge der Leistungserbringung durch ALPSWARE vom KUNDEN genutzten Produkte und Dienstleistungen bzw bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen ALPSWARE und dem KUNDEN und somit ein verbindliches, schriftliches Rechtsinstrument entsprechend Artikel 28 (2) und (9) DSGVO. Damit ist eine DSGVO-konforme Zusammenarbeit bei der Auftragsverarbeitung für beide Vertragspartner sichergestelltpersonenbezogenen Daten zu. 9.3 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu(4) Personenbezogene Daten löschen wir unmittelbar nach Abschluss der Vertragserfüllung. (5) Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitgeteilten Kenntnisse und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln ausgetauschten Informationen dürfen von beiden Parteien ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich zu machengemacht werden, soweit diese sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sinddie nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken. 9.4 (6) Die mit ALPSWARE verbundenen Subauftragnehmer gelten nicht als Dritteuns vom Kunden überlassenen Datenvorlagen (z.B. Adresslisten, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegenFotos, CDs, Muster etc.) verarbeiten wir unter der Voraussetzung, dass der Kunde zu deren Weitergabe an uns unter den Bedingungen der Absätze (1) bis (4) berechtigt ist und die Nutzungsrechte und Erlaubnisse zur vertraglich vereinbarten Nutzung gemäß Abschnitt 1 Ziffer 4 besitzt. Die uns überlassenen Unterlagen werden dem Kunden nach Projektende auf Wunsch zugesandt. (7) Subunternehmer sind entsprechend zu Geheimhaltung und Datenschutz zu verpflichten.

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Samples: Sonderbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 9.1 ALPSWARE beachtet beim Umgang mit 7.1 H.d verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter sowie anderer Dritter, sofern diese durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages, etwa zur Kontaktaufnahme und zur Bereitstellung der Leistungen. Dies schließt sowohl die Vorschriften Nutzungsdaten ein, die bei Benutzung der EU-Dienste anfallen, als auch die Daten, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Ohne die Zurverfügungstellung dieser personenbezogenen Daten ist die Durchführung des Vertrages nicht möglich. Diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden nach Beendigung des Vertrages gelöscht, es sei denn, es stehen gesetzliche Pflichten entgegen, die eine längere Speicherung der personenbezogenen Daten gebieten. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten für die Nutzung zu anderen Zwecken zunächst gesperrt und anschließend gelöscht, sobald die gesetzlich vorgeschriebene Speicherfrist abgelaufen ist. Zu Zwecken der Vertragsdurchführung bedient sich H.d der Unterstützung von Dienstleistern, etwa im Bereich des Datenschutzgesetzes Hostings, für Wartungs- und weitere Serviceleistungen. Bei diesen Dienstleistern kann es sich um externe Unternehmen sowie um mit H.d gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen handeln. Durch vertragliche Vereinbarungen mit den Dienstleistern stellt H.d sicher, dass diese personenbezogene Daten entsprechend den Vorgaben der DSGVO verarbeiten. Dies gilt auch, soweit die personenbezogenen Daten außerhalb der EU/des EWR verarbeitet werden sollten. Zur Ausübung der Rechte des Auftraggebers gemäß der DSGVO auf • Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie auf eine Kopie dieser Daten (DSGArt. 15 DSGVO), • Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten(Art. 16 DSGVO), • Löschung seiner personenbezogenen Daten und sofern diese öffentlich gemacht wurden, darauf, dass H.d andere Verantwortliche über den Löschantrag informiert (Art. 17 DSGVO), • Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (Art. 18 DSGVO), • Datenübertragbarkeit, so dass ihm seine personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übergeben werden und das Recht darauf, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch H.d zu übermitteln (Art. 20 DSGVO) und des Telekommunikationsgesetzes • auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (TKGArt. 21 DSGVO) und trifft kann sich der Auftraggeber jederzeit an den Datenschutzbeauftragten von H.d(xxxxxxx@xx.xxxxxxx) wenden. Der Auftraggeber hat zudem das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, soweit der Auftraggeber die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich der ALPSWARE erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. ALPSWARE verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN ausschließlich im Zusammenhang Datenverarbeitung als nicht vereinbar mit der Bereitstellung und Verwaltung der Produkte oder Dienstleistungen sowie der Rechnungslegung entsprechend der DSGVO betrachtet (Vor-)Verträge und Angebote und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen BestimmungenArt. 77 DSGVO). 9.2 Im Falle einer Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO durch ALPSWARE als Auftragsverarbeiter und dem KUNDEN als Verantwortlichen bilden die jeweils aktuell gültigen und auf 7.2 Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen auch nach Ende der Alpsware-Unternehmenshomepage publizierten „Datenschutzerklärung" und „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ der ALPSWARE einen integralen, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeltenden Bestandteil aller im Zuge der Leistungserbringung durch ALPSWARE vom KUNDEN genutzten Produkte und Dienstleistungen bzw bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen ALPSWARE und dem KUNDEN und somit ein verbindliches, schriftliches Rechtsinstrument entsprechend Artikel 28 (2) und (9) DSGVO. Damit ist eine DSGVO-konforme Zusammenarbeit bei der Auftragsverarbeitung für beide Vertragspartner sichergestellt. 9.3 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Vertragslaufzeit Dritten nicht zugänglich zu machenmachen und nicht für andere, soweit diese dem Vertrag nicht allgemein dienenden Zwecke zu verwenden. Als vertraulich gelten alle Informationen über alle dem Auftraggeber zugänglich gemachten technischen Informationen und Know-how sowie sonstige Informationen, die von einer der beiden Parteien als vertraulich gekennzeichnet werden und wirtschaftlichen Wert besitzen. Dies schließt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausdrücklich mit ein. 7.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich nicht auf Informationen, die ohne Verstoß gegen Ziffer 7.2 einer Partei der jeweils anderen Partei oder öffentlich bekannt geworden oder bereits bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung die aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnung Dritten zugänglich zu machen sind oder im Rahmen eines beabsichtigten Unternehmenskaufs durch zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder überlassen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte in Augenschein genommen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. 9.4 Die mit ALPSWARE verbundenen Subauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 9.1 13.1. ALPSWARE beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und trifft die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich der ALPSWARE erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die ALPSWARE verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN ausschließlich im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung der Produkte oder Dienstleistungen sowie der Rechnungslegung entsprechend der (Vor-)Verträge und Angebote und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 9.2 13.2. Im Falle einer Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO durch ALPSWARE als Auftragsverarbeiter und dem KUNDEN als Verantwortlichen Verantwortlichen, bilden die jeweils aktuell gültigen und auf der Alpsware-Unternehmenshomepage publizierten WEBSITE abrufbaren „Datenschutzerklärung" und „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ der ALPSWARE einen integralen, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeltenden Bestandteil aller im Zuge der Leistungserbringung durch die ALPSWARE vom KUNDEN genutzten Produkte und Dienstleistungen bzw bzw. bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen der ALPSWARE und dem KUNDEN und somit ein verbindliches, schriftliches Rechtsinstrument entsprechend Artikel 28 (2) und (9) DSGVO. Damit ist eine DSGVO-konforme Zusammenarbeit bei der Auftragsverarbeitung für beide Vertragspartner sichergestellt. 9.3 13.3. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. 9.4 Die mit ALPSWARE verbundenen Subauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Geheimhaltung. 9.1 ALPSWARE beachtet beim Umgang mit personenbezogenen 17.1. Personenbezogene Daten des Kunden, die Vorschriften dem Anbieter übermittelt werden, werden ausschließlich zur Abwicklung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) Vertragsbeziehung zwischen Kunde und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Anbieter gespeichert und trifft die für den Datenschutz verwendet und ggf. im Verantwortungsbereich Rahmen der ALPSWARE erforderlichen technischen und organisatorischen MaßnahmenVertragsdurchführung an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. ALPSWARE verarbeitet Die Daten werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Soweit personenbezogene Daten des KUNDEN ausschließlich Kunden gespeichert oder sonst verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung und Beachtung der entsprechenden Datenschutzgesetze. 17.2. Der Kunde ist darüber hinaus selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch die von ihm befragten Personen, seinen Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich. Zwischen Kunde und Anbieter wird erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Datenschutzverarbeitung geschlossen. 17.3. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art‚ zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. 17.4. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Bereitstellung Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Produkte oder Dienstleistungen sowie der Rechnungslegung entsprechend der (Vor-)Verträge Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Angebote und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen BestimmungenSubunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. 9.2 Im Falle einer Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO durch ALPSWARE als Auftragsverarbeiter und dem KUNDEN als Verantwortlichen bilden die jeweils aktuell gültigen und auf der Alpsware-Unternehmenshomepage publizierten „Datenschutzerklärung" und „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ der ALPSWARE einen integralen, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeltenden Bestandteil aller im Zuge der Leistungserbringung durch ALPSWARE vom KUNDEN genutzten Produkte und Dienstleistungen bzw bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen ALPSWARE und dem KUNDEN und somit ein verbindliches, schriftliches Rechtsinstrument entsprechend Artikel 28 (2) und (9) DSGVO. Damit ist eine DSGVO-konforme Zusammenarbeit bei der Auftragsverarbeitung für beide Vertragspartner sichergestellt. 9.3 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. 9.4 Die mit ALPSWARE verbundenen Subauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

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