Datenschutz und Bankgeheimnis Musterklauseln

Datenschutz und Bankgeheimnis. 6.1 Im Rahmen von Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses kommt es zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Novum von ihren Kunden erhält. Dabei hält Novum sich an die geltenden Datenschutzgesetze und Datenverordnungen. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden sich in unserer Datenschutzrichtlinie und den beigefügten Vertragsunterlagen.
Datenschutz und Bankgeheimnis. 20.1 An wen kann sich der KN wenden:
Datenschutz und Bankgeheimnis. Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften unter gleichzeitiger Wahrung des Bankgeheimnisses. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Aion Datenschutzerklärung.
Datenschutz und Bankgeheimnis. Der Kunde und seine Bevollmächtigten nehmen zur Kenntnis, dass die Daten über ein offenes, jedermann zugängliches Netz, das Internet, transportiert werden. Die Daten werden somit regelmässig und unkontrolliert grenzüberschreitend übermit- telt. Trotz Verwendung modernster Sicherheitstechnologien kann eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt, unverschlüsselt bleiben jedoch jeweils Absender und Empfänger. Diese können auch von Drittpersonen gelesen werden. Der Rückschluss auf eine bestehende Bankbeziehung ist deshalb für einen Dritten mög- lich.
Datenschutz und Bankgeheimnis. Kundendaten unterliegen dem Schweizer Bankgeheim- nis und dem Datenschutz. Die BEKB gibt Kundendaten gegenüber Dritten nur aufgrund gesetzlicher Verpflich- tungen oder gesetzlicher Rechtfertigungsgründe, auf- grund behördlicher Anordnungen, zur Erfüllung vertrag- licher Pflichten (beispielsweise zur Ausführung von Transaktionen und Dienstleistungen im Zahlungsverkehr, im Handel und bei der Verwahrung von Wertschriften), bei Auslagerungen von Geschäftsbereichen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen der BEKB oder mit der Einwilligung des Kunden im In- und Ausland bekannt. Berechtigte Interessen bestehen insbesondere: – für das Einholen von Auskünften bei Dritten, die für die Eröffnung und Abwicklung der eingegangenen Geschäftsbeziehung notwendig sind; – bei vom Kunden gegen die BEKB eingeleiteten ge- richtlichen Schritten; – für die Durchsetzung und Sicherung der Ansprüche der BEKB und die Verwertung von Sicherheiten des Kunden oder Dritter; – für das Inkasso von Forderungen der BEKB gegen- über dem Kunden; – bei öffentlich oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes erhobenen Vorwürfen des Kunden gegen die BEKB; – für die Wiederherstellung des Kontakts bei Kontakt- abbruch sowie Nachrichtenlosigkeit sowie – im Todesfall des Kunden gegenüber den gesetzlichen und eingesetzten Erben des Kunden bezüglich sämt- licher Dokumente und Informationen die Geschäfts- beziehung mit der BEKB betreffend. Kundendaten, die ins Ausland gelangen, sind dort nicht mehr durch das Schweizer Bankgeheimnis und den Da- tenschutz geschützt, sondern unterliegen den Bestim- mungen der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung, die möglicherweise keinen angemessenen Schutz bie- ten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Schweizer Bankgeheimnis und der Datenschutz in diesen Fällen keinen Schutz gewähren, und entbindet die BEKB von ihrer Wahrung. Weitere Angaben zu den Datenbearbeitungsgrundsät- zen und den Bearbeitungen von Personendaten durch die BEKB sind auf xxxx.xx publiziert und können bei der BEKB bezogen werden.
Datenschutz und Bankgeheimnis. 7.1 Aufgrund der bei den E-Banking-Dienstleistungen eingesetzten Verschlüsselung ist es grundsätzlich kei- nem Unberechtigten möglich, die vertraulichen Nutzer- daten einzusehen. Ein Zugriff durch unberechtigte Dritte kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Datenschutz und Bankgeheimnis. 14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Da- ten, insbesondere Name, Adresse und Kontonummer/ IBAN, bei der Abwicklung von Transaktionen in jeder Währung den beteiligten Finanzinstituten (insbesonde- re in- und ausländischen Korrespondenzbanken der BEKB), Systembetreibern wie z.B. SIC (Swiss Interbank Clearing) oder SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) und den Begünstigten im In- und Ausland bekannt gegeben werden und diese ih- rerseits die Daten zur Weiterverarbeitung oder zur Da- tensicherung an beauftragte Dritte in weiteren Ländern übermitteln können.
Datenschutz und Bankgeheimnis. 7.1 Erste und/oder jede Partei der Partizipation kann Informationen über jeden Lieferanten (Name, Handelsregisterdaten, Angaben zum Bankkonto, Daten über die finanzielle Lage und die Kreditwürdigkeit, Daten über seine Zahlungs- verpflichtungen und Vertragspartner aus Kaufverträgen) einschließlich Informationen über die finanzielle Lage, das Geschäft und die Geschäftstätigkeit eines Mitglieds der Gruppe zum Zweck (i) der Umsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der hierin beschriebenen Transaktionen und/oder (ii) der Aufnahme oder der Durchführung einer Partizipation, verarbeiten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.