Datenschutz und Bankgeheimnis Musterklauseln

Datenschutz und Bankgeheimnis. 6.1 Im Rahmen von Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses kommt es zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Novum von ihren Kunden erhält. Dabei hält Novum sich an die geltenden Datenschutzgesetze und Datenverordnungen. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden sich in unserer Datenschutzrichtlinie und den beigefügten Vertragsunterlagen. 6.2 Novum ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen Novum Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf Novum nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder Novum zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.
Datenschutz und Bankgeheimnis. Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften unter gleichzeitiger Wahrung des Bankgeheimnisses. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Aion Datenschutzerklärung.
Datenschutz und Bankgeheimnis. 7.1 Erste und/oder jede Partei der Partizipation kann Informationen über jeden Lieferanten (Name, Handelsregisterdaten, Angaben zum Bankkonto, Daten über die finanzielle Lage und die Kreditwürdigkeit, Daten über seine Zahlungs- verpflichtungen und Vertragspartner aus Kaufverträgen) einschließlich Informationen über die finanzielle Lage, das Geschäft und die Geschäftstätigkeit eines Mitglieds der Gruppe zum Zweck (i) der Umsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der hierin beschriebenen Transaktionen und/oder (ii) der Aufnahme oder der Durchführung einer Partizipation, verarbeiten. 7.2 Erste und/oder jede Partei der Partizipation kann Dritte beauftragen, die oben genannten Informationen zu verarbeiten und die oben angeführten Dienstleistungen, einschließlich den Betrieb einer Webplattform und eines Call-Centers in ihrem Namen, durchzuführen. 7.3 Erste kann (unter der Voraussetzung der Vertraulichkeit) jeder Partei der Partizipation und jedem Mitglied der Bankengruppe Informationen hinsichtlich der finanziellen Lage, der Kredit- würdigkeit, des Geschäfts und der Geschäftstätigkeit des Lieferanten für Zwecke der Bewertung, des Eingehens oder der Durchführung der hierin beschriebenen Geschäftsvorgänge, der Partizipation oder sonstiger Geschäftsvorgänge oder Geschäfte mit dem Käufer, dem Lieferanten oder anderen Mitgliedern der jeweiligen Gruppe, offenlegen. 7.4 Jeder Lieferant stimmt hiermit (für sich selbst und im Namen aller Mitglieder der Gruppe) zu, dass Erste und/oder Partei(en) der Partizipation von Erste oder einem Mitglied der Bankengruppe (unter der Voraussetzung der Vertraulichkeit) Informationen in Bezug auf die finanzielle Lage, die Kredit- würdigkeit, das Geschäft und die Geschäftstätigkeit eines Lieferanten oder eine Gruppe von Lieferanten zum Zwecke der Umsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Partizipation und der hierin beschriebenen Geschäftsvorgänge, erhält. 7.5 Für den Fall, dass Erste alle oder Teile ihrer Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Dritten überträgt, stimmt jeder Lieferant zu, dass Erste diesem Dritten gegenüber alle ihr verfügbar gemachten Informationen aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung offenlegt. 7.6 Jedem Lieferant ist bekannt, dass er seinen Widerruf betreffend der Einwilligung zu den Klauseln 7.7 Diese Klausel 7 stellt einen ausdrücklichen Verzicht auf das österreichische Bankgeheimnis gemäß § 38 Abs 2 Z 5 Bankwesengesetz dar.
Datenschutz und Bankgeheimnis. 20.1 An wen kann sich der KN wenden: a) Für sämtliche Anfragen bzw. Rechte des KN steht dem KN das Ombudsteam der BANK unter der Telefonnummer 00 0000 0000, der E-Mail-Adresse xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx bzw. dem Online-Formular unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxx-xxx/xxxxxxxxxx zur Verfügung. b) Datenschutzbeauftragter: Die BANK hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser ist unter der Anschrift Santander Consumer Bank GmbH, z.Hd. Datenschutzbeauftragter, p.a. Xxxxxxxx Xxxxxx 00 – IZD Tower, 0000 Xxxx bzw. per Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx erreichbar. 20.2 Welche personenbezogenen Daten werden von der BANK verarbeitet: Die BANK verarbeitet die personenbezogenen Daten des KN, welche im Rahmen der Geschäftsbeziehung vom KN übermittelt bzw. von der BANK über den KN zulässigerweise eingeholt wurden im gesetzlich zulässigen Ausmaß und soweit dies zur Prüfung des Kreditantrags, zur Vertragserfüllung bzw. der Erfüllung ihr obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen oder zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen notwendig ist. Darüberhinausgehende Datenverarbeitungen bedürfen der Zustimmung des KN, welche gesondert eingeholt wird und jederzeit widerrufen werden kann (Kontaktadresse siehe Punkt 20.1 a) oben). Zu den genannten Zwecken verarbeitet die BANK die auf dem Kreditantrag erfassten personenbezogenen Daten. Dazu gehören die Personalien des KN (Vor-, Nachname, lediger Nachname, Geschlecht, Geburtstag und -ort, Adresse, Nationalität, Familienstand, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer), Registerdaten (Informationen aus öffentlich zugänglichen Registern, wie insbesondere dem Zentralen Melderegister, Firmenbuch, Register gemäß WiEReG, Vereinsregister, Gewerbeinformationssystem (GISA), Grundbuch), Bonitätsdaten (Bonitätsbeurteilungen gemäß 20.4 b) und 20.4 c) unten), Daten zu Beruf und Einkommen (inkludierend Unterhaltsdaten und Vermögenswerte sowie Sicherheiten) sowie Identifikations- und Transaktionsdaten des KN. Für nähere Informationen darüber, welche konkreten Daten in seinem Geschäftsfall verarbeitet werden, kann sich der KN an die BANK unter den oben angeführten Kontaktdaten wenden oder Einsicht in den Datenschutzhinweis der BANK nehmen, welcher unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxx-xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Gerne wird die BANK auf Anfrage ein schriftliches Exemplar aushändigen bzw. übermitteln. 20.3 Welche Rechte stehen dem KN zu: a) Der KN hat gegenüber der BANK d...
Datenschutz und Bankgeheimnis. 7.1 Aufgrund der bei den E-Banking-Dienstleistungen eingesetzten Verschlüsselung ist es grundsätzlich kei- nem Unberechtigten möglich, die vertraulichen Nutzer- daten einzusehen. Ein Zugriff durch unberechtigte Dritte kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. 7.2 Bei Datenübermittlungen über ein offenes, für jeder- mann zugängliches Netz (z.B. Internet oder Mobilfunk- netz) können die Daten unkontrolliert grenzüberschrei- tend übermittelt werden, auch wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Daten und Infor- mationen, die sich der Nutzer ausserhalb der E-Ban- king-Dienstleistungen – via E-Mail, SMS usw. – über- mitteln lässt, werden in der Regel unverschlüsselt übermittelt. Solche Daten und Informationen sind des- halb nicht durch das Schweizer Bankgeheimnis und den Datenschutz geschützt. Selbst bei verschlüsselter Übermittlung bleiben Absen- der und Empfänger jeweils unverschlüsselt. Der Rück- schluss auf eine bestehende Bankbeziehung kann des- halb für Dritte (z.B. Internetprovider) möglich sein. 7.3 Internetprovider, andere Anbieter von Telekommuni- kationsdienstleistungen und Dritte (z.B. Google, Apple) haben die technische Möglichkeit, eine Verkehrscharak- teristik über die Nutzung zu erstellen und nachzuvoll- ziehen, wann der Nutzer mit wem in Kontakt getreten ist. Die Geschäftsbedingungen und die Datenschutz- richtlinien der Plattformanbieter, denen die Nutzer zu- stimmen, müssen von den rechtlichen Bedingungen der BEKB unterschieden werden. Diese Plattformanbieter sind unabhängige Unternehmen. Die BEKB hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Bedingungen. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, dass die Einstel- lungen auf ihren Geräten ihren Schutzbedürfnissen ent- sprechen.
Datenschutz und Bankgeheimnis. 14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Da- ten, insbesondere Name, Adresse und Kontonummer/ IBAN, bei der Abwicklung von Transaktionen in jeder Währung den beteiligten Finanzinstituten (insbesonde- re in- und ausländischen Korrespondenzbanken der BEKB), Systembetreibern wie z.B. SIC (Swiss Interbank Clearing) oder SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) und den Begünstigten im In- und Ausland bekannt gegeben werden und diese ih- rerseits die Daten zur Weiterverarbeitung oder zur Da- tensicherung an beauftragte Dritte in weiteren Ländern übermitteln können. 14.2 Im Weiteren nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Daten, die ins Ausland gelangen, nicht mehr vom schweizerischen Recht geschützt sind, sondern dem je- weiligen ausländischen Recht unterliegen, und die aus- ländischen Gesetze und behördlichen Anordnungen die Weitergabe dieser Daten an Behörden oder andere Drit- te verlangen können. Gestützt auf Art. 82 BVG nimmt die Vorsorgestiftung Sparen 3 der Berner Kantonalbank AG, nachstehend «Stiftung» genannt, Einzahlungen auf Vorsorgekonten, die ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge die- nen, gemäss den nachfolgenden Bestimmungen ent- gegen. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf Perso- nen beider Geschlechter. Die eingetragenen Partner sind, soweit gesetzlich vorgeschrieben, den Ehegatten gleichgestellt.
Datenschutz und Bankgeheimnis. Der Kunde und seine Bevollmächtigten nehmen zur Kenntnis, dass die Daten über ein offenes, jedermann zugängliches Netz, das Internet, transportiert werden. Die Daten werden somit regelmässig und unkontrolliert grenzüberschreitend übermit- telt. Trotz Verwendung modernster Sicherheitstechnologien kann eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt, unverschlüsselt bleiben jedoch jeweils Absender und Empfänger. Diese können auch von Drittpersonen gelesen werden. Der Rückschluss auf eine bestehende Bankbeziehung ist deshalb für einen Dritten mög- lich.

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  • Bankgeheimnis Und Bankauskunft Die Ikano Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertun- gen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Ikano Bank nur dann weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Ikano Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähig- keit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben oder sonstige der Ikano Bank anvertraute Vermögenswerte werden nicht gemacht. Die Ikano Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Ikano Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Ikano Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bank- auskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwür- dige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. Bankauskünfte erteilt die Ikano Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.

  • Bankgeheimnis Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

  • Datenschutz und Geheimhaltung 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netz- kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmun- gen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. 2. Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netz- kunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangt, strikt ver- traulich zu behandeln und darf sie Dritten gegenüber nicht offen legen. 3. Insbesondere ist der Netzbetreiber berechtigt, allen Lieferanten, die ihm glaubhaft machen, dass diese Daten für die Durchführung des Versorgerwechsels benötigt werden, die Kunden- daten (Name, Anlageadresse, Zählpunktnummer, Verbrauchsdaten) auf Anfrage zur Verfü- gung zu stellen. Die Zustimmung des Netzkunden ist jederzeit widerruflich. 4. Der Netzkunde hat als Betroffener iSd § 4 Z 3 DSG 2000 das Recht, Auskunft gemäß § 26 DSG 2000 zu verlangen. 5. Der Netzbetreiber übermittelt personenbezogene Daten an Dritte nur, wenn und soweit dies gemäß § 7 Abs 2 DSG 2000 zulässig ist, insbesondere schutzwürdige Geheimhaltungsinte- ressen des Netzkunden nicht verletzt werden (§ 8 Abs 3 DSG).

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Datenschutz, Geheimhaltung 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.