Datenschutz und Verschwiegenheit Musterklauseln

Datenschutz und Verschwiegenheit. 10.1 Im Zuge der Führung der gemeinsamen Krankengeschichte ist es erforderlich, personenbezogene Daten - insbesondere von Patienten sowie vom Belegarzt selbst und ihm zuzurechnendes Personal etc (idF auch „Betroffene“) - zu verarbeiten. Der Belegarzt wird seine Patienten sowie jene Personen, die er zur Verrichtung seiner Tätigkeit in der Krankenanstalt hinzuzieht und die nicht in der Krankenanstalt beschäftigt sind, in Bezug auf die Nutzung deren personenbezogener Daten im Rahmen der Führung der Krankengeschichte sowie über die Rollen des Belegarztes sowie der Krankenanstalt transparent informieren. Der Belegarzt ist ebenfalls verantwortlich, die Information gemäß den Art 13 und 14 DSGVO an Patienten sowie jene Personen, die er zur Verrichtung seiner Tätigkeit in der Krankenanstalt hinzuzieht und die nicht in der Krankenanstalt beschäftigt sind, zu erteilen, sofern die Rechte und Pflichten gemäß Art. 13, 14 DSGVO - insbesondere im Hinblick auf § 3b Ärztegesetz - nicht ausgeschlossen sind. Anderen Personen gegenüber, deren personenbezogene Daten in der Krankengeschichte verarbeitet werden, hat die Krankenanstalt in Bezug auf die Nutzung deren Daten im Zuge der Führung der Krankengeschichte sowie über die Rollen des Belegarztes sowie der Krankenanstalt (insbesondere nach Maßgabe der Art 13 und 14 DSGVO) zu informieren.
Datenschutz und Verschwiegenheit. 6.1 Der Dienstleister wird die personenbezogenen Daten des Klienten ausschließlich zur Erfüllung des Ernährungsberatungsvertrages speichern und verwenden.
Datenschutz und Verschwiegenheit. Xxxxx Xxxxxx verpflichtet sich, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass wir von ihm übermittelte Daten speichern. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Datenschutz und Verschwiegenheit. 7.1 C2N sichert dem Auftraggeber Verschwiegenheit über die zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.
Datenschutz und Verschwiegenheit. An Xxxxxxx Xxx übermittelte Daten, werden ausschließlich für die Korrespondenz, der Abwicklung von Aufträgen sowie für statistische Zwecke gespeichert und verarbeitet. Falls die Bearbeitung des Auftrages oder der Anfrage die Involvierung eines Co-Dienstleisters verlangt, werden personenbezogenen Daten nur mit dem Einverständnis des Kunden an diesen Dienstleister weitergegeben. Die Daten werden stets vertraulich behandelt und nur solange gespeichert, wie es die gesetzliche Aufbewahrungspflicht verlangt. Zu beachten ist auch die komplette Datenschutzerklärung von Xxxxxxx Xxx unter xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/x/xxxxxxx Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragspartner werden von dieser Verschwiegenheitspflicht entbunden, wenn und soweit sie gesetzlich zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet sind.
Datenschutz und Verschwiegenheit. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der jeweils geltenden Fassung.
Datenschutz und Verschwiegenheit. BEM-Gespräche unterliegen für alle Beteiligten der Verschwiegenheit, das heißt, dass die darin u.a. mit- geteilten Gründe für eine Erkrankung nicht weiterge- geben werden dürfen. Die vereinbarten Maßnahmen zur Arbeitserleichte- rung werden in einem gemeinsamen Protokoll fest- gehalten. Dieses wird nach Evaluation der Maßnah- men und erfolgreicher Wiedereingliederung vernich- tet. Das sog. „BEM-Gespräch“ wird entweder vom/von der Schuleiter*in oder auf Wunsch des/der Betroffe- nen angestoßen. Bei dauerhafter Erkrankung bleibt es dem Dienst- herrn unbenommen, die Überprüfung der Dienstfä- higkeit durch das Versorgungsamt einzuleiten. Es ist daher von Vorteil zunächst ein BEM-Gespräch durchzuführen und so auf schulischer Ebene zu ver- suchen alle Möglichkeiten zur Arbeitserleichterung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aus- zuschöpfen, um den Arbeitsplatz und die Arbeitsfä- higkeit zu erhalten.
Datenschutz und Verschwiegenheit. Die/Der Studierende verpflichtet sich zur Verschwiegenheit in Bezug auf personenbezogene Daten, die ihr/ihm aufgrund bzw im Rahmen des Studiums zur Kenntnis gelangen, und Betriebsgeheimnisse des Erhalters sowie Dritter, die ihr/ihm während bzw anlässlich des Studiums zur Kenntnis gelangen. Ausgenommen sind Daten und Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder bekannt werden oder der/dem Studierenden befugter Weise bereits bekannt waren, bevor sie ihr/ihm zugänglich gemacht wurden. • Die/Der Studierende ist zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und - ergebnissen gegenüber Dritten verpflichtet. • Die/Der Studierende verpflichtet sich im Zuge eines Berufs- oder Projektpraktikums zur Wahrung des Datengeheimnisses im Hinblick auf ihr/ihm zur Kenntnis gelangte personenbezogene Daten (insbesondere auch des Praktikumsunternehmens und seiner MitarbeiterInnen) und Betriebsgeheimnisse des Erhalters als auch des Praktikumsunternehmens. • Die/Der Studierende nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass o personenbezogene Daten einem besonderen Schutz unterliegen und die Verwendung nur unter besonderen Voraussetzungen zu rechtmäßigen (Ausbildungs)Zwecken verwendet werden dürfen o personenbezogene Daten unbefugten Personen oder Stellen nicht mitgeteilt oder sonst zugänglich gemacht werden dürfen o es untersagt ist, sich unbefugt Daten zu beschaffen oder zu verarbeiten o anvertraute Benutzerkennwörter, Passwörter und sonstige Zugangsberechtigungen sorgfältig verwahrt und geheim zu halten sind o allfällige weiterreichende andere Bestimmungen über die Verschwiegenheitspflichten ebenfalls zu beachten sind o diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Ausbildungsvertrages fortbestehen Ein Unternehmen von FHW GmbH Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 Telefon/Fax +00 0 000 00-0000 E-Mail/Web FHW GmbH, HG Wien FN 141443f o Verstöße gegen die hier genannten Verschwiegenheitsverpflichtungen rechtliche Konsequenzen (zB Beendigung Ausbildungsvertrag, Leistung von Schadenersatz) haben können.
Datenschutz und Verschwiegenheit. Die SimplifyU GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Firmen- bzw. personenbezogenen Daten der Kunden werden gemäß der Verordnung elektronisch verarbeitet. Sowohl die SimplifyU GmbH als auch der Kunde verpflichten sich das Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des anderen zu wahren, es sei denn ein Partner ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Auskunft verpflichtet.

Related to Datenschutz und Verschwiegenheit

  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.