Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 Der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Da- ten des Kunden (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) ist DJE ein wichtiges Anliegen. Die Kundendaten werden bei deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von DJE im Rahmen der geltenden ge- setzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzge- setzes und des Telemediengesetzes, im Einklang mit den Bestim- mungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ge- schützt. DJE ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um die Kundendaten so weit wie möglich vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die ergriffenen Maßnahmen werden weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in den Da- tenschutzbestimmungen der DJE, die Bestandteil der vorvertragli- chen Kundeninformation sind. 10.2 Zur Erbringung der Vermögensverwaltung setzt DJE Dritte ein, die auf ihre Zuverlässigkeit überwacht werden und die allein die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung von DJE verarbeiten und nutzen. 10.3 DJE wird über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ihr anver- traute Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenslage des Kunden sowie sonstige ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangende vertrauliche Angelegen- heiten, die den Kunden betreffen (nachfolgend insgesamt „vertrau- liche Informationen“), Stillschweigen bewahren. Eine Offenlegung von vertraulichen Informationen ist nur zulässig, soweit der Kunde eingewilligt hat oder DJE zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist oder eine Offenlegung zur Durchführung dieses Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen der DJE erforderlich ist. Die Ver- schwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag
Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 Der Schutz 13.1 LS ist berechtigt, die auftragsbezogenen Daten in eine unternehmensinterne Datenbank aufzunehmen. Die Verarbeitung der Privatsphäre Kundendaten erfolgt unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesonder e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Ergänzend w ird auf die Datenschutzinformation gemäß Art. 12 ff. DSGVO verw iesen, die LS dem Kunden begleitend zur Verfügung stellt.
13.2 LS und der personenbezogenen Da- ten des Kunden (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) ist DJE ein wichtiges Anliegen. Die Kundendaten werden bei deren ErhebungKunde verpflichten sich, Verarbeitung vertrauliche Informationen sow ie Betriebs- und Nutzung Geschäftsgeheimnisse, die Ihnen im Zusammenhang mit der Beauftragung und Geschäftsbeziehung von DJE der jew eils anderen Partei übermittelt oder offenbart w erden, auch über die Laufzeit der Beauftragung und der Geschäftsbeziehung hinaus, vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der geltenden ge- setzlichen Vorschriftenvertraglichen Vereinbarungen zu verw enden. Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere Schutzrechtsanmeldungen, insbesondere des Bundesdatenschutzge- setzes Know -how , Erfindungen, Ideen oder Verbesserungen, technische Daten, Messungen oder Spezifikationen, Prüf- und des TelemediengesetzesUntersuchungsmethoden/-verfahren, Abläufe, Proben, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Muster, Produkt- und Geräteprototypen, Computersoftw are, Geschäfts- und Finanzdaten, Projekte, Produkt- und Marketingstrategien. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind alle betrieblichen und organisatorischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich und der Allgemeinheit nicht bekannt sind und der Allgemeinheit nach dem Willen der Parteien auch nicht bekannt sein sollen.
13.3 Die Parteien sind verpflichtet, den Zugang zu den vertraulichen Informationen und Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen im Einklang mit den Bestim- mungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ge- schütztSinne vorstehender Ziff. DJE ergreift technische 13.2 nur auf solche Mitarbeiter und organisatorische MaßnahmenBeauftragten zu beschränken, um die Kundendaten so weit wie möglich vor dem Zugriff Dritter zu schützenzur Erfüllung des Geschäftszw ecks zwingend Kenntnis davon haben müssen. Die ergriffenen Maßnahmen werden weiterentwickeltParteien verpflichten sich, diesen Personenkreis zur Einhaltung der in Ziff. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in den Da- tenschutzbestimmungen der DJE, die Bestandteil der vorvertragli- chen Kundeninformation sind13.2 genannten Pflichten zu verpflichten.
10.2 Zur Erbringung der Vermögensverwaltung setzt DJE Dritte ein, die auf ihre Zuverlässigkeit überwacht werden und die allein die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung von DJE verarbeiten und nutzen.
10.3 DJE wird über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ihr anver- traute Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenslage des Kunden sowie sonstige ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangende vertrauliche Angelegen- heiten, die den Kunden betreffen (nachfolgend insgesamt „vertrau- liche Informationen“), Stillschweigen bewahren. Eine Offenlegung von vertraulichen Informationen ist nur zulässig, soweit der Kunde eingewilligt hat oder DJE zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist oder eine Offenlegung zur Durchführung dieses Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen der DJE erforderlich ist. Die Ver- schwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
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Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 (1) Beider Arbeitnehmerüberlassung übermittelt die DIS AG dem Kunden Na- men, Vornamen und Geburtsdatum der zu überlassenden Mitarbeiter, so dass der Kundeseine Prüfpflichten nach AÜG erfüllen kann. Sollte keine Überlassung zustande kommen, sichert der Kunde zu, diese Daten unverzüglich zu löschen. Ansonsten hat die Datenlöschung vier Monate nach Beendigung der Überlas- sung zu erfolgen, es sei denn, eine längere Aufbewahrung ist durch andere ge- setzliche Grundlagen gerechtfertigt. Sollte ein Tarifvertrag mit abweichender Höchstüberlassungsdauer und abweichender Vorbeschäftigungsprüfung be- stehen, darf der Kunde die Daten während dieser Dauer plus 1 Monat nach Be- endigung der Überlassung speichern, es sei denn, eine längere Aufbewahrung ist durch andere gesetzliche Grundlagen gerechtfertigt.
(2) In der Arbeitnehmerüberlassung sind der Kunde und die DIS AG bei der Verarbeitung personenbezogener Daten selbständige Verantwortliche Stellen im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze. Personenbezogene Daten wer- den ausschließlich zu den im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Zwecken verarbeitet. Der Schutz Kunde und die DIS AG informieren sich gegenseitig und unverzüglich über Beschwerden, die Beschädigung oder den Verlust von personenbezogenen Daten, die der Privatsphäre Verarbeitung zugrunde liegen. Der Kunde und die DIS AG sind nicht gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 der personenbezogenen Da- ten des Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
(3) Die Angaben zu den Kandidaten, die die DIS AG dem Kunden (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) ist DJE ein wichtiges Anliegen. Die Kundendaten werden bei deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von DJE im Rahmen der geltenden ge- setzlichen VorschriftenPersonalvermittlung übermittelt, insbesondere des Bundesdatenschutzge- setzes sind streng vertraulich und des Telemediengesetzes, dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden die zur elektronischen Da- tenverarbeitung notwendigen Daten durch die DIS AG gespeichert. Darüber hinaus wird zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung im Einklang Rah- men der geltenden Gesetze ein Datenaustausch mit den Bestim- mungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ge- schütztAuskunfteien, wie EULER HERMES, Bisnode Deutschland, Creditreform und Bürgel Wirtschaftsauskunf- teien, vorgenommen. DJE ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um die Kundendaten so weit wie möglich vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die ergriffenen Maßnahmen werden weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden Der Kunde erklärt sich in den Da- tenschutzbestimmungen der DJE, die Bestandteil der vorvertragli- chen Kundeninformation sindhiermit einverstanden.
10.2 Zur Erbringung der Vermögensverwaltung setzt DJE Dritte ein, die auf ihre Zuverlässigkeit überwacht werden und die allein die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung von DJE verarbeiten und nutzen.
10.3 DJE wird über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ihr anver- traute Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenslage des Kunden sowie sonstige ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangende vertrauliche Angelegen- heiten, die den Kunden betreffen (nachfolgend insgesamt „vertrau- liche Informationen“), Stillschweigen bewahren. Eine Offenlegung von vertraulichen Informationen ist nur zulässig, soweit der Kunde eingewilligt hat oder DJE zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist oder eine Offenlegung zur Durchführung dieses Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen der DJE erforderlich ist. Die Ver- schwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 Der Schutz (1) Die Parteien erkennen an und bestätigen, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Privatsphäre Er- bringung und dem Erhalt der personenbezogenen Da- ten Dienstleistungen (Arbeitnehmerüberlassung bzw. Personalvermittlung) eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze agiert. Hierbei handelt es sich nicht um ge- meinsam Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 DSGVO. Dies gilt auch für eine Datenverarbeitung, die die DIS AG auf Aufforderung des Kunden in dessen Systemumgebung eingibt. Der Einsatz von elektronischen Datenver- arbeitungssystemen/-programmen, die vom Kunden für die Zusammenar- beit vorgegeben werden, ist vorab mit der DIS AG abzustimmen. Jede Ver- lagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind sowie in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die die EU-Kommission und die deutschen Aufsichtsbehörden einer solchen Übertragung auferlegt haben, z.B. einen Vertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln in ihrer aktuellsten Fassung.
(nachfolgend „Kundendaten“ genannt2) ist DJE ein wichtiges AnliegenDie zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kundendaten werden bei deren ErhebungSie dienen ausschließlich zum Zweck der Geschäftsbeziehung, Verarbeitung als der Arbeitnehmer- überlassung und/oder der Personalvermittlung und Nutzung von DJE dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Nach Zweckerfüllung, Kündigung oder Ablauf des Ein- zelvertrages wird der Kunde alle personenbezogenen Daten unverzüglich sicher vernichten oder elektronisch löschen., sofern dies nicht den gesetzlichen Aufbe- wahrungsfristen widerspricht. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Best- immungen.
(3) Darüber hinaus wird zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung im Rahmen der geltenden ge- setzlichen VorschriftenGesetze ein Datenaustausch mit Auskunfteien, insbesondere des Bundesdatenschutzge- setzes wie EU- LER HERMES, Bisnode Deutschland, Creditreform und des TelemediengesetzesBürgel Wirtschaftsauskunf- teien, im Einklang mit den Bestim- mungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ge- schütztvorgenommen. DJE ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um die Kundendaten so weit wie möglich vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die ergriffenen Maßnahmen werden weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden Der Kunde erklärt sich in den Da- tenschutzbestimmungen der DJE, die Bestandteil der vorvertragli- chen Kundeninformation sindhiermit einverstanden.
10.2 Zur Erbringung der Vermögensverwaltung setzt DJE Dritte ein, die auf ihre Zuverlässigkeit überwacht werden und die allein die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung von DJE verarbeiten und nutzen.
10.3 DJE wird über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ihr anver- traute Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenslage des Kunden sowie sonstige ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangende vertrauliche Angelegen- heiten, die den Kunden betreffen (nachfolgend insgesamt „vertrau- liche Informationen“), Stillschweigen bewahren. Eine Offenlegung von vertraulichen Informationen ist nur zulässig, soweit der Kunde eingewilligt hat oder DJE zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist oder eine Offenlegung zur Durchführung dieses Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen der DJE erforderlich ist. Die Ver- schwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 Der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Da- ten des Kunden (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) ist DJE ein wichtiges Anliegen. Die Kundendaten werden bei deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von DJE 8.1 Werden im Rahmen der geltenden ge- setzlichen VorschriftenLeistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, insbesondere so bietet die Gesellschaft dem Kunden die Unterzeichnung einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung (AVV) an. Eine Übermittlung von nicht- anonymisierten, personenbezogenen Daten (z.B. Testdaten) auf vorab nicht gemeinsam festgelegten Übermittlungswegen an die Gesellschaft ist nicht zulässig. Der Kunde sorgt dafür, dass der Gesellschaft alle relevanten, über die gesetzlichen Bedingungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Bundesdatenschutzge- setzes und des TelemediengesetzesDatenschutzes oder zur Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
8.2 Sowohl die Gesellschaft als auch der Kunde sind verpflichtet, alle im Einklang Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Dies gilt auch für den Erfahrungsaustausch innerhalb der öffentlichen Hand und unter Fachleuten.
8.3 Die Parteien vereinbaren strikte Vertraulichkeit aller gegenseitig offen gelegten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einschließlich Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen. Nach Beendigung eines jeweiligen Auftrages aber spätestens bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die Unterlagen mit den Bestim- mungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ge- schützt. DJE ergreift technische vertraulichen Informationen sowie Dokumentationen vollständig und organisatorische Maßnahmen, um in sämtlichen überlassenen Versionen an die Kundendaten so weit wie möglich vor dem Zugriff Dritter Gesellschaft herauszugeben oder unwiderruflich zu schützenvernichten. Die ergriffenen Maßnahmen werden weiterentwickelt. Weitere Informationen zum gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz befinden sich in den Da- tenschutzbestimmungen der DJE, die Bestandteil der vorvertragli- chen Kundeninformation sindsind zu beachten.
10.2 Zur Erbringung 8.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Vermögensverwaltung setzt DJE Dritte ein, die auf ihre Zuverlässigkeit überwacht Gesellschaft mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Datenausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und die allein die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung von DJE verarbeiten und nutzen.
10.3 DJE wird über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ihr anver- traute Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenslage des Kunden sowie sonstige ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangende vertrauliche Angelegen- heiten, die den Kunden betreffen (nachfolgend insgesamt „vertrau- liche Informationen“), Stillschweigen bewahrenRahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Offenlegung Weitergabe von vertraulichen Informationen ist Kundendaten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur zulässig, soweit der Kunde eingewilligt hat oder DJE zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist oder eine Offenlegung zur Durchführung dieses Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen der DJE die Auftrags- abwicklung dies erforderlich istmacht. Die Ver- schwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fortAnsonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 (1) Bei der Arbeitnehmerüberlassung übermittelt Adecco dem Kunden Na- men, Vornamen und Geburtsdatum der zu überlassenden Mitarbeiter, so dass der Kunde seine Prüfpflichten nach AÜG erfüllen kann. Sollte keine Überlassung zustande kommen, sichert der Kunde zu, diese Daten unverzüg- lich zu löschen. Ansonsten hat die Datenlöschung vier Monate nach Beendi- gung der Überlassung zu erfolgen, es sei denn, eine längere Aufbewahrung ist durch andere gesetzliche Grundlagen gerechtfertigt. Sollte ein Tarifver- trag mit abweichender Höchstüberlassungsdauer und abweichender Vorbe- schäftigungsprüfung bestehen, darf der Kunde die Daten während dieser Dauer plus 1 Monat nach Beendigung der Überlassung speichern, es sei denn, eine längere Aufbewahrung ist durch andere gesetzliche Grundlagen gerechtfertigt.
(2) In der Arbeitnehmerüberlassung sind der Kunde und Adecco bei der Verarbeitung personenbezogener Daten selbständige verantwortliche Stel- len im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu den im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag verein- barten Zwecken verarbeitet. Der Schutz Kunde und Adecco informieren sich gegen- seitig und unverzüglich über Beschwerden, die Beschädigung oder den Ver- lust von personenbezogenen Daten, die der Privatsphäre Verarbeitung zugrunde liegen. Der Kunde und Adecco sind nicht gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 der personenbezogenen Da- ten des Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
(3) Die Angaben zu den Kandidaten, die Adecco dem Kunden (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) ist DJE ein wichtiges Anliegen. Die Kundendaten werden bei deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von DJE im Rahmen der geltenden ge- setzlichen VorschriftenPersonalvermittlung übermittelt, insbesondere des Bundesdatenschutzge- setzes sind streng vertraulich und des Telemediengesetzes, dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden die zur elektronischen Datenverarbeitung notwendigen Daten durch Adecco gespeichert. Darüber hinaus wird zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung im Einklang Rah- men der geltenden Gesetze ein Datenaustausch mit den Bestim- mungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ge- schütztAuskunfteien, wie EULER HERMES, Bisnode Deutschland, Creditreform und Bürgel Wirtschaftsaus- kunfteien, vorgenommen. DJE ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um die Kundendaten so weit wie möglich vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die ergriffenen Maßnahmen werden weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden Der Kunde erklärt sich in den Da- tenschutzbestimmungen der DJE, die Bestandteil der vorvertragli- chen Kundeninformation sindhiermit einverstanden.
10.2 Zur Erbringung der Vermögensverwaltung setzt DJE Dritte ein, die auf ihre Zuverlässigkeit überwacht werden und die allein die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung von DJE verarbeiten und nutzen.
10.3 DJE wird über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ihr anver- traute Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenslage des Kunden sowie sonstige ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangende vertrauliche Angelegen- heiten, die den Kunden betreffen (nachfolgend insgesamt „vertrau- liche Informationen“), Stillschweigen bewahren. Eine Offenlegung von vertraulichen Informationen ist nur zulässig, soweit der Kunde eingewilligt hat oder DJE zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist oder eine Offenlegung zur Durchführung dieses Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen der DJE erforderlich ist. Die Ver- schwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag