Common use of Datenschutzrechtliche Bestimmungen Clause in Contracts

Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 14.1 Bestimmungen für Abonnements und Tickets mit Ratenkauf (PrimaTicket) (1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt die personenbezogenen Adressdaten, die zur Geschäftsabwicklung erhoben und verarbeitet werden, auch zur Informa- tion über das VRS-Angebot und/oder zu Markt- und Meinungsforschungszwecken, sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Darüber hinaus- gehende Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und E-Mail-Adresse werden nur genutzt, wenn der Fahrgast der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht ver- tragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des neuen Bundesdatenschutz- gesetzes. Der Vertragspartner kann die Nutzung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit durch Mitteilung an das Vertragsverkehrs- unternehmen widerrufen. Ebenso kann durch Mitteilung an das zuständige Ver- tragsverkehrsunternehmen die Übermittlung und Verwendung der Daten für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen werden. (2) Weiterhin werden die Daten auch mit dem Ziel verwendet, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticket-Verfahren teilnehmen, zu er- möglichen. Hierfür gibt es eine verbundweit gültige Sperrliste, in der alle auf Ver- anlassung des Vertragspartners und der Verkehrsunternehmen gesperrten elekt- ronischen Tickets eingetragen werden. Folgende Daten werden hierfür an die VRS GmbH übermittelt: Kartennummer, Vertragsverkehrsunternehmen, Verkaufster- minalnummer, Fahrausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe. Die Verkehrs- unternehmen melden hierzu täglich die von ihnen gesperrten Tickets an die VRS GmbH. Diese fasst die Meldungen zusammen und stellt die Daten als Gesamtsperr- liste den Verkehrsunternehmen zur Verfügung. 14.2 Bestimmungen für SchülerTickets

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Samples: VRS Gemeinschaftstarif, VRS Gemeinschaftstarif

Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 14.1 Bestimmungen für Abonnements und Tickets mit Ratenkauf (PrimaTicket) (1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt die personenbezogenen Adressdaten, die zur Geschäftsabwicklung erhoben und verarbeitet verarbei- tet werden, auch zur Informa- tion Information über das VRS-Angebot und/oder zu Markt- und Meinungsforschungszwecken, sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Darüber hinaus- gehende hi- nausgehende Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und E-Mail-Adresse Tel. Nr. werden nur genutzt, wenn der Fahrgast der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht ver- tragsbezogene Weitergaben Weiterhin werden diese Daten listenmäßig an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung die Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) zu Zwecken der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des neuen Bundesdatenschutz- gesetzesMarkt- und Meinungsforschung übermit- telt. Der Abonnement-Vertragspartner kann die der Nutzung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit jeder- zeit durch Mitteilung an das Vertragsverkehrs- unternehmen widerrufenVertragsverkehrsunternehmen wi- derrufen. Ebenso kann durch Mitteilung an das zuständige Ver- tragsverkehrsunternehmen die der Übermittlung und Verwendung der Daten für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen werdenwer- den. (2) Weiterhin werden die Daten auch mit dem Ziel verwendet, Ticketkontrollen Ti- cketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticket-Verfahren teilnehmen, zu er- möglichenermöglichen. Hierfür gibt es eine verbundweit gültige Sperrliste, in der alle auf Ver- anlassung Veranlassung des Vertragspartners Abonnementvertragspartners und der Verkehrsunternehmen gesperrten elekt- ronischen ge- sperrten elektronischen Tickets eingetragen werden. Folgende Daten werden hierfür an die VRS GmbH übermittelt: KartennummerKarten- nummer, Vertragsverkehrsunternehmen, Verkaufster- minalnummerVerkaufsterminalnum- mer, Fahrausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe. Die Verkehrs- unternehmen Verkehrsunternehmen melden hierzu täglich die von ihnen gesperrten ge- sperrten Tickets an die VRS GmbH. Diese fasst die Meldungen zusammen und stellt die Daten als Gesamtsperr- liste Gesamtsperrliste den Verkehrsunternehmen Ver- kehrsunternehmen zur Verfügung. 14.2 Bestimmungen für SchülerTickets. (3)

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Samples: VRS Gemeinschaftstarif

Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 14.1 Bestimmungen für Abonnements Der VRR erhält eine Kopie des Vertrags und Tickets mit Ratenkauf (PrimaTicket) (1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt ggf. des Zusatzvertrags zwischen dem Großkunden und dem Verkehrsunternehmen. Über den Abschluss eines Zusatzvertrags sowie die personenbezogenen AdressdatenZahl der hiervon betroffenen FirmenTickets wird der Großkunde durch die VRS­ GmbH informiert. Im Rahmen der vertraglichen Abwicklung des Abonnementverfah­ rens kann das Verkehrsunternehmen Auskünfte über die Bonität der Kund*innen bei einer Wirtschaftsauskunftei erfragen. Die Ver­ tragsdaten der Kund*innen werden an die Auskunftei übermittelt und Auskünfte über erfolgte Zwangsvollstreckungen, die zur Geschäftsabwicklung erhoben Pfändungen, Adressverifizierung, Insolvenz und verarbeitet werden, auch zur Informa- tion Konkurs eingeholt. Bei einer negativen Auskunft über Auskunftsmerkmale wird der Abonne­ mentvertrag durch das VRS-Angebot und/oder zu Markt- und Meinungsforschungszwecken, sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hatVerkehrsunternehmen nicht angenommen. Darüber hinaus- gehende Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und E-Mail-Adresse Die Daten werden nur genutzt, wenn der Fahrgast der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht ver- tragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich maximal 6 Monate unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie daten­ schutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen gespeichert. Der*die Kund*in willigt durch Abschluss des neuen Bundesdatenschutz- gesetzesAbonnementvertrags ein, dass das Verkehrsunternehmen Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, erhebt und speichert. Der Vertragspartner kann die Nutzung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit durch Mitteilung an das Vertragsverkehrs- unternehmen widerrufen. Ebenso kann durch Mitteilung an das zuständige Ver- tragsverkehrsunternehmen die Übermittlung und Verwendung der Daten für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen werden. (2) Weiterhin werden die Daten auch Dies erfolgt mit dem Ziel verwendetZiel, Ticketkontrollen Ticket­ kontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticket-Verfahren Fahr­ geldmanagement­Verfahren teilnehmen, zu er- möglichenermöglichen. Hierfür gibt es eine verbundweit gültige SperrlisteUnabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen dem VRR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, in des Erlöschens oder der alle auf Ver- anlassung Änderung des Vertragspartners und der Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Kund*in übermitteln. Die dem Ticketverfahren angeschlossenen Verkehrsunternehmen gesperrten elekt- ronischen Tickets eingetragen werdenhaben hierauf Zugriff. Folgende Es werden folgende Daten werden hierfür an die VRS GmbH übermittelt: Kartennummer, VertragsverkehrsunternehmenKennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Verkaufster- minalnummerTickettyp, Fahrausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Die Verkehrs- unternehmen melden hierzu täglich die von ihnen gesperrten Tickets an die VRS GmbH. Diese fasst die Meldungen zusammen und stellt die Ende der Sperrung. Persönliche Daten als Gesamtsperr- liste den Verkehrsunternehmen zur Verfügungder*der Kund*in werden nicht weitergeleitet. 14.2 Bestimmungen für SchülerTickets

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Samples: Abonnementbedingungen

Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 14.1 Bestimmungen 8.1. TWO“MOUNTAIN und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhaltever- pflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Per- sönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. 8.2. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von TWO“MOUNTAIN ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Rou- ting- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden. 8.3. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stamm- daten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für Abonnements die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und Tickets weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit Ratenkauf (PrimaTicket)dem Kunden, Verrech- nung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit TWO“MOUNTAIN gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird TWO“MOUNTAIN dieser gesetzli- chen Verpflichtung nachkommen. 8.4. TWO“MOUNTAIN wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. 8.5. Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG von TWO“MOUNTAIN spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. 8.6. Zugangs- und Verbindungsdaten werden von TWO“MOUNTAIN grundsätzlich sofort gelöscht, sofern nicht technische oder verrech- nungstechnische Gründe dagegen sprechen. 8.7. Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen. 8.8. Der Kunde gestattet TWO“MOUNTAIN die personenbezogenen AdressdatenAufnahme seines Namens bzw Firma in eine Referenzliste, die zur Geschäftsabwicklung erhoben auch auf der Website von TWO“MOUNTAIN veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 8.9. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von TWO“MOUNTAIN Werbung und verarbeitet werden, auch zur Informa- tion über das VRSInformationen betreffend Produkte und Services von TWO“MOUNTAIN sowie Geschäftspartnern von TWO“MOUNTAIN in angemessenem Umfang per E-Angebot und/oder Mail zu Markt- erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und Meinungsforschungszwecken, sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Darüber hinaus- gehende Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und seiner E-Mail-Adresse werden ausschließlich bei TWO“MOUNTAIN. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. TWO“MOUNTAIN wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. 8.10. TWO“MOUNTAIN hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sin- ne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei TWO“MOUNTAIN gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, haftet TWO“MOUNTAIN dem Kunden gegenüber nur genutztbei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung vom TWO“MOUNTAIN ist ausgeschlossen, wenn der Fahrgast der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht ver- tragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des neuen Bundesdatenschutz- gesetzes. Der Vertragspartner kann die Nutzung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit durch Mitteilung an das Vertragsverkehrs- unternehmen widerrufen. Ebenso kann durch Mitteilung an das zuständige Ver- tragsverkehrsunternehmen die Übermittlung und Verwendung der Daten TWO“MOUNTAIN oder eine Person, für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen werdenfür TWO“MOUNTAIN einzuste- hen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat. (2) Weiterhin werden die Daten auch mit dem Ziel verwendet, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticket-Verfahren teilnehmen, zu er- möglichen. Hierfür gibt es eine verbundweit gültige Sperrliste, in der alle auf Ver- anlassung des Vertragspartners und der Verkehrsunternehmen gesperrten elekt- ronischen Tickets eingetragen werden. Folgende Daten werden hierfür an die VRS GmbH übermittelt: Kartennummer, Vertragsverkehrsunternehmen, Verkaufster- minalnummer, Fahrausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe. Die Verkehrs- unternehmen melden hierzu täglich die von ihnen gesperrten Tickets an die VRS GmbH. Diese fasst die Meldungen zusammen und stellt die Daten als Gesamtsperr- liste den Verkehrsunternehmen zur Verfügung. 14.2 Bestimmungen für SchülerTickets

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Samples: Hosting Agreement

Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 14.1 Bestimmungen für Abonnements und Tickets mit Ratenkauf (PrimaTicket) (1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt die personenbezogenen AdressdatenDaten, die zur Geschäftsabwicklung erhoben und verarbeitet werden, auch zur Informa- tion Information über das VRS-Angebot und/oder zu Markt- und Meinungsforschungszwecken, sofern Meinungsforschungszwecke. Weiterhin werden diese Daten listenmäßig an die Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) zu Zwecken der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hatMarkt- und Meinungsforschung übermit- telt. Darüber hinaus- gehende Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und E-Mail-Adresse werden nur genutzt, wenn der Fahrgast Der Ratenkaufvertragspartner kann der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht ver- tragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des neuen Bundesdatenschutz- gesetzes. Der Vertragspartner kann die Nutzung und Verarbeitung Verar- beitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit durch Mitteilung an das Vertragsverkehrs- unternehmen widerrufenVertragsverkehrsunternehmen wider- sprechen. Ebenso kann durch Mitteilung an das zuständige Ver- tragsverkehrsunternehmen die der Übermittlung und Verwendung der Daten für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen widersprochen werden. (2) Weiterhin werden die Daten auch mit dem Ziel verwendet, Ticketkontrollen Ti- cketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticket-Verfahren teilnehmen, zu er- möglichenermöglichen. Hierfür gibt es Vorgesehen ist insbesondere eine verbundweit verbundweite gültige Sperrliste, in der alle auf Ver- anlassung des Vertragspartners Veranlassung der Fahrgäste und der Verkehrsunternehmen gesperrten elekt- ronischen ge- sperrten elektronischen Tickets eingetragen werden. Folgende Daten werden hierfür an die VRS GmbH übermittelt: KartennummerKarten- nummer, Vertragsverkehrsunternehmen, Verkaufster- minalnummerVerkaufsterminalnum- mer, Fahrausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe. Die Verkehrs- unternehmen Verkehrsunternehmen melden hierzu täglich die von ihnen gesperrten ge- sperrten Tickets an die VRS GmbH. Diese fasst die Meldungen zusammen und stellt die Daten als Gesamtsperr- liste Gesamtsperrliste den Verkehrsunternehmen Ver- kehrsunternehmen zur Verfügung. 14.2 Bestimmungen für SchülerTickets

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Samples: VRS Gemeinschaftstarif