Common use of Datensicherheit Clause in Contracts

Datensicherheit. 9.1. Dem Auftraggeber stehen als datenschutzrechtlichem Verantwortlichen (Art 4 Z 7 DSGVO) die Rechte und Pflichten an sämtlichen Transaktionsdaten sowie allen sonstigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu. Der Auftraggeber ist vor allem für die Gewährung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Betroffenenrechte insbesondere nach Art 15 bis Art 22 DSGVO verantwortlich. Der Auftragnehmer hat keine wie auch immer gearteten Rechte an den Transaktionsdaten und personenbezogenen Daten des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht bestimmte Rechte einräumt.

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