Common use of Datenverarbeitung Clause in Contracts

Datenverarbeitung. (1) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen.

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Samples: Investitionszuschüsse Für Windkraftanlagen, Investitionszuschüsse Für Anlagen Auf Basis Von Biomasse

Datenverarbeitung. (1Durch Abgabe dieser Teilnahmeerklärung bin ich mit folgenden Datenverarbeitungsvorgängen einverstanden: • Meine in dieser Teilnahmeerklärung angegebenen Daten werden von der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG und dem Hausärzteverband sowie durch die HÄVG RZ GmbH ausschließlich zur Durchführung des HZV-Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung DSGVO verarbeitet. • Zur Abstimmung meiner beabsichtigten Teilnahme an diesem HZV-Vertrag erhält die Krankenkasse Name, Xxxxxxx, LANR und BSNR. Nach Bestätigung meiner Teilnahme an dem HZV-Vertrag erhält die Krankenkasse weitere zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Umsetzung meiner Vertragsteilnahme erforderliche Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß Rahmen des HZV-Arztverzeichnis (§4 Abs. 4 des HZV- Vertrages) sowie die von mir als HAUSARZT dokumentierten Diagnose-, Verordnungs- und Leistungsdaten zur Erfüllung HZV-Abrechnung (§§ 10 bis 14 des HZV-Vertrages und Anlage 3). • Auch zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Abrechnung gemäß §§ 10 bis 14 des HZV-Vertrages hat der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben Hausärzteverband nach § 295a Abs. 2 SGB V i.V.m. § 80 Abs. 5 SGB X die HÄVG Xxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxx-Xxxxxxx Xxxxxx 2, 51149 Köln beauftragt; • Darüber hinaus bin ich gem. § 295a Abs. 1 SGB V befugt und verpflichtet, die nach dem 10. Kapitel des SGB V erforderlichen Angaben zur Abrechnung der nachstehend genannten Stellen im Rahmen dieses HZV-Vertrages erbrachten Leistungen einheitlich verschlüsselt direkt an dieses Rechenzentrum zu übermitteln. • Mein Name, Praxisanschrift und Telefon-/Faxnummer werden zum Zwecke der HAUSARZT-Suche in einem Verzeichnis auf den Internetseiten der Vertragspartner veröffentlicht. • Die Krankenkasse informiert meine HZV-Patienten über eine etwaige Beendigung meiner Teilnahme an diesem HZV-Vertrag. • Meine Rechte zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 EnergieDatenverarbeitung gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO im HZV-ControlVertrag und der Datenschutzanlage zum HZV-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen Vertrag habe ich zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgenKenntnis genommen.

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Samples: Teilnahmeerklärung Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung, Teilnahmeerklärung Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung

Datenverarbeitung. (1) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation Nachhaltigkeit und Technologie Tourismus und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAGPV-Investitionszuschüsseverordnung-Strom FRL 2018 und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung Grundver- ordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation Nachhaltigkeit und Technologie Tourismus werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse Öko- stromabwicklungsstelle und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAGÖSG 2012), Verordnungen gemäß § 58 EAG PV-FRL 2018 und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz28 ÖSG 2012), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, , (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für KlimaschutzNachhaltigkeit und Tourismus, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen.

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Samples: Investitionszuschussvertrag

Datenverarbeitung. (1) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen. Datum 11.04.2022 PVA Erstellt von QMB-Stv OeMAG (2) Mit der Antragstellung stimmt der Fördernehmer im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, zu, sowie willigt im Sinne des Art 7 der DSGVO ausdrücklich ein, dass alle nachstehenden im Zusammenhang mit der Förderung erhobenen und anfallenden, ihn betreffenden personenbezogenen Daten dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, der Energie-Control Austria und dem Rechnungshof für förderbezogene Auswertungen übermittelt werden können. Von dieser Zustimmung/Einwilligung sind erfasst: Name bzw. Firma des Fördernehmers, Standort der geförderten Anlage, Zählpunkt, Art des Fördervorhabens (Photovoltaik oder Photovoltaik und Stromspeicher), Neuerrichtung oder Erweiterung, Anbringung (an Gebäude/baulicher Anlage, Betriebsfläche), Barwert der Förderung, Leistungsdaten der Anlage (Speichervolumen und Engpassleistung), Umfang und Gründe für Rückforderungen bezahlter Förderungen bzw. für den Wegfall zugesagter Förderungen. Ein Widerruf einer abgegebenen Zustimmungs-/Einwilligungserklärung durch den Fördernehmer ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss der Widerruf an die Kontaktdaten gemäß Punkt VI. (5) AVB-Biomasse erklärt werden. Die weitere Verwendung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufs bei der Abwicklungsstelle unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. (3) Die in Punkt VI. (2) AVB-Biomasse aufgezählten Daten werden auch im berechtigten Interesse der Abwicklungsstelle und der zuständigen Behörden (insbesondere Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, E-Control, Landeshauptmann bzw. Landesregierung, Rechnungshof) zur Prüfung und Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Förderabwicklung verarbeitet. (4) Sämtliche Daten werden für die Dauer von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, mindestens jedoch 10 Jahre ab der Durchführung der Leistung durch Inbetriebnahme der Investition, und danach solange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Förderung bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten notwendig ist. (5) Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an folgende Kontaktdaten wenden: OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, FN 280453g (HG Wien), Xxxxxxxxxxxxxxx 00 – 00, 0000 Xxxx, [+00 0 000 00-00; xxx@xxx-xx.xx], oder subsidiär Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Xxxxxxxxxxx. 0, 0000 Xxxx.

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Samples: Investitionszuschüsse Für Anlagen Auf Basis Von Biomasse

Datenverarbeitung. (1) Der Fördernehmer Der:Die Förderungsnehmer:in nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Förderungsgeber als Verantwortlicher und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche Auftragsverarbeiter berechtigt sind, 1. die im Zuge Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten – soweit zu verarbeiten, wenn dies für den Abschluss und die Abwicklung des Fördervereinbarung, für Kontrollzwecke und die Wahrnehmung der dem Förderungsgeber gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur ist; 2. die für die Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Verwendungsnachweises (Monitoringberichte, Endbricht, Abrechnungsunterlagen) erforderlichen personenbezogenen Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller von der Förderungsnehmerin oder dem Förderungsnehmer selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei einem anderen RechtsträgernRechtsträger, die der einschlägige Förderungen zuerkennen zuerkennt oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen)abwickelt, oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten zu erheben und die notwendigen Daten oder an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag zu übermitteln, sowie wobei diese wiederum berechtigt sind, die für die Anfrage erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und Auskünfte zu erteilen; 3. Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs Abs. 5 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF,durchzuführen. (d2) Der:Die Förderungsnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass personenbezogene Daten insbesondere an die Europäische KommissionOrgane und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144), des Bundesministeriums für Finanzen (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz47 BHG 2013, BGBl. I Nr. 40/2007139/2009 sowie § 14 ARR 2014) und der EU nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen. (3) Folgende Datenkategorien Datenkategorien (Z 1) von den nachstehend aufgezählten Kategorien von betroffenen Personen (Z 2) werden verarbeitet: 1. Es werden grundsätzlich jene personenbezogenen Daten verarbeitet, welche die Auftragnehmerin aufgrund des Förderungsansuchens oder der Berichte und Nachweise der Förderungsnehmerin oder des Förderungsnehmers erhalten hat. Zu den personenbezogenen Daten zählen insbesondere Personalien der Förderungsnehmerin oder des Förderungsnehmers und am Projekt mitwirkender natürlicher Personen insbesondere der Community Nurse (iName, Adresse, Kontaktdaten, Geburtstag etc.), Legitimationsdaten (Ausweis), Kontoverbindung, Vermögenslage, Befähigungsnachweise, Daten zum förderbaren Projekt, Dokumentationsdaten, Korrespondenzdaten sowie personenbezogene Daten, die für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich sind. Weiters werden durch Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 TDBG 2012 und allenfalls auch durch Rückfragen bei anderen Förderungsstellen erhoben, ob der:die Förderungsnehmer:in Förderungen erhalten hat oder eine Förderungsgewährung beabsichtigt ist. 2. Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Förderungsnehmer:innen (inklusive deren vertretungsberechtigte natürliche Personen), bei Förderungsnehmer:innen beschäftigte Personen, die Community Nurse, Umsetzungspartner. (4) Die personenbezogenen Daten werden, soweit erforderlich, für die gesamte Dauer des Vertrages (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung) und darüber hinaus gemäß entsprechenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus § 89 Abs. 9 BHG 2013, § 8 Abs. 1 lit. e ARR 2014 oder unionsrechtlichen Vorgaben ergeben, 10 Jahre lang aufbewahrt. Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen haben hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch. Entsprechende Anträge können Sie an den Datenschutzbeauftragten des Sozialministeriums via Mail an xxxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx bzw. postalisch an Mag. Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, einbringen. Ferner besteht die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Ökostromabwicklungsstelle Österreichische Datenschutzbehörde, Xxxxxxxxxxx 00-00, 0000 Xxxx, xxx@xxx.xx.xx, zu wenden. (5) Der:Die Förderungsnehmer:in bestätigt weiters, dass die Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber dem Förderungsgeber oder der Abwicklungsstelle in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46//EG (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-Datenschutz-Grundverordnung), bundes- ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S.1 und des Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz –DSG), StF: BGBl. I Nr. 165/1999 igF, erfolgt. Der:Die Förderungsnehmer:in bestätigt, dass die Offenlegung von Daten natürlicher Personen gegenüber der haushaltsführenden Stelle oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgenAbwicklungsstelle in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen Personen von dem:der Förderungsnehmer:in über die Datenverarbeitung der haushaltsführenden Stelle oder der Abwicklungsstelle informiert wurde.

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Samples: Fördervereinbarung

Datenverarbeitung. (1) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß Freigegeben QMB Version V01 § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen.

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Samples: Investitionszuschüsse Für Wasserkraftanlagen

Datenverarbeitung. (1Durch Abgabe dieser Teilnahmeerklärung bin ich mit folgenden Datenverarbeitungsvorgängen einverstanden: • Meine in dieser Teilnahmeerklärung angegebenen Daten werden von der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG und dem Hausärzteverband sowie durch die HÄVG RZ GmbH ausschließlich zur Durchführung des HZV-Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung DSGVO verarbeitet. • Zur Abstimmung meiner beabsichtigten Teilnahme an diesem HZV-Vertrag erhält die Krankenkasse Name, Xxxxxxx, LANR und BSNR. Nach Bestätigung meiner Teilnahme an dem HZV-Vertrag erhält die Krankenkasse weitere zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Umsetzung meiner Vertragsteilnahme erforderliche Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß Rahmen des HZV-Arztverzeichnis (§4 Abs. 4 des HZV- Vertrages) sowie die von mir als HAUSARZT dokumentierten Diagnose-, Verordnungs- und Leistungsdaten zur Erfüllung HZV-Abrechnung (§§ 10 bis 14 des HZV-Vertrages und Anlage 3). • Auch zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Abrechnung gemäß §§ 10 bis 14 des HZV-Vertrages hat der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben Hausärzteverband nach § 295a Abs. 2 SGB V i.V.m. § 80 Abs. 5 SGB X die HÄVG Xxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxx-Xxxxxxx Xxxxxx 2, 51149 Köln beauftragt; • Darüber hinaus bin ich gem. § 295a Abs. 1 SGB V befugt und verpflichtet, die nach dem 10. Kapitel des SGB V erforderlichen Angaben zur Abrechnung der nachstehend genannten Stellen im Rahmen dieses HZV-Vertrages erbrachten Leistungen einheitlich verschlüsselt direkt an dieses Rechenzentrum zu übermitteln. • Mein Name, Praxisanschrift und Telefon-/Faxnummer werden zum Zwecke der HAUSARZT-Suche in einem Verzeichnis auf den Internetseiten der Vertragspartner veröffentlicht. • Die Krankenkasse informiert meine HZV-Patienten über eine etwaige Beendigung meiner Teilnahme an diesem HZV-Vertrag. • Meine Rechte zur Kenntnis: Datenverarbeitung gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO im HZV-Vertrag und der Datenschutzanlage zum HZV-Vertrag habe ich zur Kenntnis genommen. (abei MVZ Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich; bei Anstellung Unterschrift des anstellenden Arztes erforderlich) Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zur Teilnahme von angestellten Ärzten an den HzV-Verträgen. Füllen Sie dieses Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie es Ihrer Teilnahmeerklärung Hausarzt bei. Gemeinsam mit der Teilnahmeerklärung Hausarzt senden Sie dieses Formular per Fax an die HÄVG. Die Faxnummer finden Sie auf der Teilnahmeerklärung Hausarzt. Zur Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) sind alle im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB V teilnehmende Ärzte berechtigt, die zugleich an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V teilnehmen (Hausärzte) oder gemäß § 95 Abs. 9 SGB V bei diesen als Hausarzt angestellt sind. Die Teilnahme von Sicherstellungsassistenten und Weiterbildungsassistenten nach § 32 Abs. 2 - 4 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) an den Energiebeirat HzV-Verträgen ist nicht möglich. Die Teilnahme für angestellte Ärzte am HzV-Vertrag mit der IKK classic ist leider nicht möglich. Persönliche Angaben des angestellten Arztes Nachname Vorname LANR Geburtsdatum (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (bTT.MM.JJJJ) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) Privatanschrift: Straße & Hausnummer PLZ Ort Notwendige Angaben des angestellten Arztes zur Teilnahme an den Rechnungshof HzV-Verträgen (keine Teilnahme von Sicherstellungsassistenten möglich) Ich bin nach § 95 Abs. 9 SGB V in der Praxis tätig BSNR: und dessen Beauftragtebin nicht nach § 32 Abs. 2 - 4 (Ärzte-ZV) als Sicherstellungsassistent/in angestellt. Ergänzende Angaben des angestellten Arztes – Mitgliedschaft Ich bin bereits Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband. Ich bin an einer Mitgliedschaft im Bayerischen Hausärzteverband interessiert - Bitte um Kontaktaufnahme. Unterschrift Datum (TT.MM.JJJJ) HÄVG-ID LANR BSNR Nachname Vorname Abasoft GmbH EVA ABOMED GmbH ABOMED Apris Praxiscomputer GmbH Apris Äskulap Äskulap CoKom One GmbH Praxis4More CompuGroup Medical Deutschland AG ALBIS CompuGroup Medical Deutschland AG COMPUMED M1 CompuGroup Medical Deutschland AG DATA VITAL CompuGroup Medical Deutschland AG MEDISTAR CompuGroup Medical Deutschland AG TURBOMED CROSSSOFT. GmbH PRO X HZV Data-AL GmbH Data-AL Xx. Xxxxxxxxxxxx, - Softwareentwicklung - RST-MED Win Xx.Xxxxxxx und Partner MEDICUSplus Duria eG DURIA Classic Examion GmbH medibit Frey ADV GmbH QUINCY WIN INDAMED GmbH MEDICAL OFFICE InterData Praxiscomputer GmbH InterARZT medatixx GmbH & Co. KG x.comfort (hmedatixx) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, medatixx GmbH & Co. KG x.concept (imedatixx) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen.medatixx GmbH & Co. KG x.isynet MediSoftware PRAXISPROGRAMM MEDIVERBUND AG XXX.XXXX

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Samples: Teilnahmeerklärung Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung

Datenverarbeitung. (1) Der Fördernehmer nimmt mit Die Informationen zur Datenverarbeitung liegen diesem Vertrag als Anlage 5 bei. Überdies sind diese im Kundenzentrum der Antragstellung zur KenntnisSWE Energie GmbH erhältlich und im Internet unter www.stadtwerke- xxxxxx.xx veröffentlicht. ☐ Um zusätzlich von den Synergien der Stadtwerke Erfurt Gruppe profitieren zu können, bin ich damit einverstanden, dass das Bundesministerium mein Name, meine Anschrift und E-Mail-Adresse zu Zwecken der werblichen Ansprache per Post oder E-Mail auch an andere Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe weitergegeben werden dürfen. (Ort, Datum) (Ort, Datum) SWE Energie GmbH (Unterschrift der SWE Energie GmbH) (Unterschrift und Stempel des Kunden) avbFernwärme vom 20. Juni 1980 mit Aktualisierung vom 28. September 2021 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Gegenstand der Verordnung Veröffentlichungspflichten Vertragsabschluss Anpassung der Leistung Art der Versorgung Umfang der Versorgung, Benachrichtigung bei Versorgungsunterbrechungen Haftung bei Versorgungsstörungen weggefallen Grundstücksbenutzung Baukostenzuschüsse Hausanschluss Übergabestation Kundenanlage Inbetriebsetzung der Kundenanlage Überprüfung der Kundenanlage Betrieb, Erweiterung und Änderung von Kundenanlage und Verbrauchseinrichtungen, Mitteilungspflichten Zutrittsrecht Technische Anschlussbedingungen Messung Nachprüfung von Messeinrichtungen Ablesung Berechnungsfehler Verwendung der Wärme Vertragsstrafe Abrechnung, Preisänderungsklauseln Abschlagszahlungen Vordrucke für KlimaschutzRechnungen und Abschläge Zahlung, UmweltVerzug Vorauszahlungen Sicherheitsleistung Zahlungsverweigerung Aufrechnung Laufzeit des Versorgungsvertrages, EnergieKündigung Einstellung der Versorgung, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß fristlose Kündigung Gerichtsstand Öffentlich-rechtliche Versorgung mit Fernwärme Berlin-Klausel Inkrafttreten 2 3 § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß 1a § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 § 26 § 27 § 28 § 29 § 30 § 31 § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm 33 § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen.34 § 35 § 36 § 37

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Samples: Fernwärmeversorgungsvertrag

Datenverarbeitung. Wir nehmen den Datenschutz ernst und informieren Sie hiermit, wie wir Ihre Daten verarbeiten und welche Rechte Ihnen nach der DS-GVO zustehen. 1. Verantwortliche Stelle und Kontaktdaten: 2. Datenschutzbeauftragter: Xxxxxx Xxxxxxxx xxxxxxxxxxx@xxx-xxxx.xx 3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der wir Ihre Daten verarbeiten: 3.1 Zwecke der Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder von vorvertraglichen Maßnahmen - Aufträge und Dienstleistungsvereinbarungen - Terminplanung - Qualitätskontrolle durch entsprechende Dokumentation Gewährleistungs- und Garantieansprüche - Wissenstransfer, Bereitstellen von Informationen (1z.B. Support) Der Fördernehmer nimmt mit - Rabattierungen - Maßnahmen zur Steuerung und Optimierung von Geschäftsprozessen sowie zur Erfüllung der Antragstellung all- gemeinen Sorgfaltspflichten - Steuerung und Kontrolle durch verbundene Unternehmen (z.B. Muttergesellschaft) - statistische Auswertungen zur KenntnisUnternehmenssteuerung, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation Kostenerfassung und Technologie Controlling - Abrechnung und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche steuerliche Bewertung betrieblicher Leistungen - Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten 3.2 Zwecke der Datenverarbeitung im Zuge Rahmen eines berechtigten Interesses von uns oder Dritten sofern Sie der Anbahnung Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben (Art. 6 Abs.1f DS-GVO): - Vermittlung von Leasingangeboten durch Dritte - der Einholung von Auskünften sowie Datenaustausch mit Auskunfteien, zur Minimierung unseres wirt- schaftliches Risikos - Projektdokumentationen - der Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Abwicklung Produkten - der Anreicherung unserer Daten, u. a. durch Nutzung oder der Recherche öffentlich zugänglicher Da- ten - statistischer Auswertungen oder der Marktanalyse - Qualitätskontrolle - des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – Erhalts und der Aufrechterhaltung von Zertifizierungen 3.3 Zwecke der Datenverarbeitung im Rahmen Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1aS-GVO): 3.4 Zwecke der Datenverarbeitung zur Erfüllung ihrer gesetzlich gesetzlicher Vorgaben (Art. 6Abs. 1c DS-GVO) oder im öffentlichen Interesse (Art.6 Abs.1e DS-GVO): Geschäftsbeziehungen unterliegen einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen. Hierzu gehören zum Beispiel Handels- und behördlich erteilten Aufgaben Steuergesetze. Die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Archivierung von Daten zu Zwecken des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie der Prüfung durch Steuer- und andere Behörden. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören ggf. die Identitätsprüfung, Be- trugsprävention, die Verhinderung und vermögensgefährdender Straftaten. Darüber hinaus kann die Offen- legung personenbezogener Daten im Rahmen von behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen zu Zwe- cken der Beweiserhebung, Strafverfolgung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich wer- den. 4. Die von uns verarbeiteten Datenkategorien, soweit wir Ihre Daten nicht unmittelbar von Ihnen erhalten haben und deren Herkunft: - Personendaten (u.a. Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Beruf, Branche…) - Technische Parameter aus dem Betrieb Ihrer sicherheitstechnischen Anlage - Adressdaten - Informationen über Ihre finanzielle Situation (Daten zu Ihrer Bonität zur Beurteilung des Vorliegens wirt- schaftlichen Risikos) 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten: - zu Zwecken der FördervoraussetzungenErfüllung gesetzlicher Vorgaben, bei denen wir zur Prüfung Weitergabe von Daten verpflichtet sind (vgl. Ziffer 3.4) - aufgrund unseres berechtigten Interesses oder des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an berechtigten Interesses des Dritten für im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle Rahmen der unter Ziffer 2.2 genannten Zwecke (z. B. an Hersteller, andere Konzerngesellschaften, Behörden, Inkasso, Rechtsanwälte, Finanzierungs-dienstleister, Versicherungen, Gerichte, Behörden, Gutachter, konzernangehörige Unternehmen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation Gremien und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen.Kontrollinstanzen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenverarbeitung. (1) Der Fördernehmer nimmt mit a. Wir verwenden die von Ihnen erhobenen Daten zum Zweck der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche Durchführung der Betreuung im Zuge Rahmen der Anbahnung Offenen Ganztagsschule. b. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Betreuungsvereinbarung zwischen Ihnen und Abwicklung der dobeq GmbH nach Artikel 6 Abs. 1 lit. b) EU DSGVO und gegebenenfalls eine von Ihnen erteilte Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) EU DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 lit. a) EU DSGVO. Einwilligungen, die Sie uns erteilt haben, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. c. Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsabschluss notwendig. Bei Nichtbereitstellung kann keine Betreuungsvereinbarung geschlossen werden. d. Auftragsverarbeitung an AG – und Projektleiter. e. Datenübermittlung an die zuständige Schule, Kommune, AG- und Projektleiter. f. In diesem Zusammenhang verarbeiten wir folgende Datenkategorien: • Name, Adresse, Arbeitgeber, Kontaktdaten der Eltern • Name, Adresse, Kontaktdaten des Fördervertrags bekannt gewordenen Kindes • Klasse, Klassenlehrerin des Kindes • Kontaktdaten von Erziehungsberechtigten und Kontaktpersonen sowie zu abholberechtigten Personen • Gesundheitsdaten (zum Beispiel: Allergien, chronische Krankheiten, regelmäßige Medikamenteneinnahme) • Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich über die Krankenversicherung und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungenden Kinderarzt • Lebensmittel, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom die aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen vom Kind nicht verzehrt werden dürfen. • Informationen zu Abholzeiten und zur Vertragserfüllung Organisation des Heimwegs • Anspruch auf Zuschüsse nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) • Daten zum Sorgerecht für das Kind • Daten zur Staatsangehörigkeit und zum Herkunftsland der Eltern • Anwesenheitslisten der Kinder • Gesprächsprotokolle von Elterngesprächen • Daten zum Zahlungsverkehr g. Wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben, verarbeiten sowie diese wir darüber hinaus folgende Datenkategorien: • Daten zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzwDokumentation aus Basisbeobachtungen (u.a. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EUauch Gesundheitsdaten) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- • Foto- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an Videoaufnahmen des Kindes h. Sämtliche im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter Rahmen der Betreuung erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach fünf Jahren gelöscht, es sei denn, wir sind rechtlich zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Ihrer Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgenverpflichtet.

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Samples: Betreuungsvertrag

Datenverarbeitung. Freigegeben QMB (1) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß Datum 13.04.2022 PVA Erstellt von QMB-Stv OeMAG § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen. (2) Mit der Antragstellung stimmt der Fördernehmer im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, zu, sowie willigt im Sinne des Art 7 der DSGVO ausdrücklich ein, dass alle nachstehenden im Zusammenhang mit der Förderung erhobenen und anfallenden, ihn betreffenden personenbezogenen Daten dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, der Energie-Control Austria und dem Rechnungshof für förderbezogene Auswertungen übermittelt werden können. Von dieser Zustimmung/Einwilligung sind erfasst: Name bzw. Firma des Fördernehmers, Standort der geförderten Anlage, Zählpunkt, Art des Fördervorhabens (Photovoltaik oder Photovoltaik und Stromspeicher), Neuerrichtung oder Erweiterung, Anbringung (an Gebäude/baulicher Anlage, Betriebsfläche), Barwert der Förderung, Leistungsdaten der Anlage (Speichervolumen und Engpassleistung), Umfang und Gründe für Rückforderungen bezahlter Förderungen bzw. für den Wegfall zugesagter Förderungen. Ein Widerruf einer abgegebenen Zustimmungs-/Einwilligungserklärung durch den Fördernehmer ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss der Widerruf an die Kontaktdaten gemäß Punkt VI. (5) AVB-PV erklärt werden. Die weitere Verwendung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufs bei der Abwicklungsstelle unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. (3) Die in Punkt VI. (2) AVB-PV aufgezählten Daten werden auch im berechtigten Interesse der Abwicklungsstelle und der zuständigen Behörden (insbesondere Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, E-Control, Landeshauptmann bzw. Landesregierung, Rechnungshof) zur Prüfung und Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Förderabwicklung verarbeitet. (4) Sämtliche Daten werden für die Dauer von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, mindestens jedoch 10 Jahre ab der Durchführung der Leistung durch Inbetriebnahme der Investition, und danach solange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Förderung bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten notwendig ist. (5) Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an folgende Kontaktdaten wenden: OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, FN 280453g (HG Wien), Xxxxxxxxxxxxxxx 00 – 00, 0000 Xxxx, [+00 0 000 00-00; xxx@xxx-xx.xx], oder subsidiär Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Xxxxxxxxxxx. 0, 0000 Xxxx.

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Samples: Investitionszuschüsse Für Photovoltaikanlagen Und Stromspeicher

Datenverarbeitung. (1) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen. Datum 11.04.2022 PVA Erstellt von QMB-Stv OeMAG (2) Mit der Antragstellung stimmt der Fördernehmer im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, zu, sowie willigt im Sinne des Art 7 der DSGVO ausdrücklich ein, dass alle nachstehenden im Zusammenhang mit der Förderung erhobenen und anfallenden, ihn betreffenden personenbezogenen Daten dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, der Energie-Control Austria und dem Rechnungshof für förderbezogene Auswertungen übermittelt werden können. Von dieser Zustimmung/Einwilligung sind erfasst: Name bzw. Firma des Fördernehmers, Standort der geförderten Anlage, Zählpunkt, Art des Fördervorhabens (Photovoltaik oder Photovoltaik und Stromspeicher), Neuerrichtung oder Erweiterung, Anbringung (an Gebäude/baulicher Anlage, Betriebsfläche), Barwert der Förderung, Leistungsdaten der Anlage (Speichervolumen und Engpassleistung), Umfang und Gründe für Rückforderungen bezahlter Förderungen bzw. für den Wegfall zugesagter Förderungen. Ein Widerruf einer abgegebenen Zustimmungs-/Einwilligungserklärung durch den Fördernehmer ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss der Widerruf an die Kontaktdaten gemäß Punkt VI. (5) AVB-Windkraft erklärt werden. Die weitere Verwendung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufs bei der Abwicklungsstelle unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. (3) Die in Punkt VI. (2) AVB-Windkraft aufgezählten Daten werden auch im berechtigten Interesse der Abwicklungsstelle und der zuständigen Behörden (insbesondere Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, E-Control, Landeshauptmann bzw. Landesregierung, Rechnungshof) zur Prüfung und Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Förderabwicklung verarbeitet. (4) Sämtliche Daten werden für die Dauer von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, mindestens jedoch 10 Jahre ab der Durchführung der Leistung durch Inbetriebnahme der Investition, und danach solange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Förderung bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten notwendig ist. (5) Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an folgende Kontaktdaten wenden: OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, FN 280453g (HG Wien), Xxxxxxxxxxxxxxx 00 – 00, 0000 Xxxx, [+00 0 000 00-00; xxx@xxx-xx.xx], oder subsidiär Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Xxxxxxxxxxx. 0, 0000 Xxxx.

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Samples: Investitionszuschüsse Für Windkraftanlagen

Datenverarbeitung. (1Durch Abgabe dieser Teilnahmeerklärung bin ich mit folgenden Datenverarbeitungsvorgängen einverstanden: • Meine in dieser Teilnahmeerklärung angegebenen Daten werden von der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG und dem Hausärzteverband sowie durch die HÄVG RZ GmbH ausschließlich zur Durchführung des HZV-Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung DSGVO verarbeitet. • Zur Abstimmung meiner beabsichtigten Teilnahme an diesem HZV-Vertrag erhält die Krankenkasse Name, Xxxxxxx, LANR und BSNR. Nach Bestätigung meiner Teilnahme an dem HZV-Vertrag erhält die Krankenkasse weitere zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Umsetzung meiner Vertragsteilnahme erforderliche Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß Rahmen des HZV-Arztverzeichnis (§4 Abs. 4) sowie die von mir als HAUSARZT dokumentierten Diagnose-, Verordnungs- und Leistungsdaten zur Erfüllung HZV-Abrechnung (§§ 10 bis 14 des HZV-Vertrages und Anlage 3). Auch zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Abrechnung gemäß §§ 10 bis 14 des HZV-Vertrages hat der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben Hausärzteverband nach § 295a Abs. 2 SGB V i.V.m. § 80 Abs. 3 SGB X die HÄVG Xxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxx-Xxxxxxx Xxxxxx 2, 51149 Köln beauftragt; • Darüber hinaus bin ich gem. § 295a Abs. 1 SGB V befugt und verpflichtet, die nach dem 10. Kapitel des SGB V erforderlichen Angaben zur Abrechnung der nachstehend genannten Stellen im Rahmen dieses HZV-Vertrages erbrachten Leistungen einheitlich verschlüsselt direkt an dieses Rechenzentrum zu übermitteln. • Mein Name, Praxisanschrift und Telefon-/Faxnummer werden zum Zwecke der HAUSARZT-Suche in einem Verzeichnis auf den Internetseiten der Vertragspartner veröffentlicht. • Die Krankenkasse informiert meine HZV-Patienten über eine etwaige Beendigung meiner Teilnahme an diesem HZV-Vertrag. • Meine Rechte zur Kenntnis: Datenverarbeitung gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO im HZV-Vertrag und der Datenschutzanlage zum HZV-Vertrag habe ich zur Kenntnis genommen. (abei MVZ Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich; bei Anstellung Unterschrift des anstellenden Arztes erforderlich) Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zur Teilnahme von angestellten Ärzten an den HzV-Verträgen. Füllen Sie dieses Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie es Ihrer Teilnahmeerklärung Hausarzt bei. Gemeinsam mit der Teilnahmeerklärung Hausarzt senden Sie dieses Formular per Fax an die HÄVG. Die Faxnummer finden Sie auf der Teilnahmeerklärung Hausarzt. Zur Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) sind alle im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB V teilnehmende Ärzte berechtigt, die zugleich an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V teilnehmen (Hausärzte) oder gemäß § 95 Abs. 9 SGB V bei diesen als Hausarzt angestellt sind. Die Teilnahme von Sicherstellungsassistenten und Weiterbildungsassistenten nach § 32 Abs. 2 - 4 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) an den Energiebeirat HzV-Verträgen ist nicht möglich. Die Teilnahme für angestellte Ärzte am HzV-Vertrag mit der IKK classic ist leider nicht möglich. Persönliche Angaben des angestellten Arztes Nachname Vorname LANR Geburtsdatum (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (bTT.MM.JJJJ) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) Privatanschrift: Straße & Hausnummer PLZ Ort Notwendige Angaben des angestellten Arztes zur Teilnahme an den Rechnungshof HzV-Verträgen (keine Teilnahme von Sicherstellungsassistenten möglich) Ich bin nach § 95 Abs. 9 SGB V in der Praxis tätig BSNR: und dessen Beauftragtebin nicht nach § 32 Abs. 2 - 4 (Ärzte-ZV) als Sicherstellungsassistent/in angestellt. Ergänzende Angaben des angestellten Arztes – Mitgliedschaft Ich bin bereits Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband. Ich bin an einer Mitgliedschaft im Bayerischen Hausärzteverband interessiert - Bitte um Kontaktaufnahme. Unterschrift Datum (TT.MM.JJJJ) HÄVG-ID LANR BSNR Nachname Vorname Abasoft GmbH EVA ABOMED GmbH ABOMED Apris Praxiscomputer GmbH Apris Äskulap Äskulap CoKom One GmbH Praxis4More CompuGroup Medical Deutschland AG ALBIS CompuGroup Medical Deutschland AG COMPUMED M1 CompuGroup Medical Deutschland AG DATA VITAL CompuGroup Medical Deutschland AG MEDISTAR CompuGroup Medical Deutschland AG TURBOMED CROSSSOFT. GmbH PRO X HZV Data-AL GmbH Data-AL Xx. Xxxxxxxxxxxx, - Softwareentwicklung - RST-MED Win Xx.Xxxxxxx und Partner MEDICUSplus Duria eG DURIA Classic Examion GmbH medibit Frey ADV GmbH QUINCY WIN INDAMED GmbH MEDICAL OFFICE InterData Praxiscomputer GmbH InterARZT medatixx GmbH & Co. KG x.comfort (hmedatixx) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, medatixx GmbH & Co. KG x.concept (imedatixx) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen.medatixx GmbH & Co. KG x.isynet MediSoftware PRAXISPROGRAMM MEDIVERBUND AG XXX.XXXX

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Samples: Teilnahmeerklärung Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung

Datenverarbeitung. 1. Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und aufgrund gesetzlicher Vorgaben (1z.B. Steuergesetzte) Der Fördernehmer nimmt mit werden durch die Theaterakademie als verantwortliche Stelle alle Daten des Mieters verarbeitet, welche diese z.B. auf Formularen oder durch andere schriftliche, telefonische oder persönliche Kontakte vom Mieter erhält. Relevante personenbezogene Daten können in diesem Zusammenhang insbesondere sein: Vornamen und Nachnamen, Anschriften, Mailadressen, Telefonnummern sowohl des Mieters als auch von ihm beauftragter Dritter sowie Bankverbindung, Steuernummer und ggf. weitere Personenbezogene Daten, soweit sie der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Mieter an die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge Theaterakademie übermittelt. 2. Innerhalb der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“)Theaterakademie erhalten diejenigen Abteilungen, die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich sind, Zugriff auf übermittelte Daten, soweit sie ihren Zuständigkeitsbereich betreffen. Dies sind insbesondere: Künstlerisches Betriebsbüro, Verwaltung, Technische Direktion, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zum Zweck der Zahlungsabwicklung werden die hierfür erforderlichen Daten des Mieters zudem der Staatsoberkasse Bayern in Landshut übermittelt. Sollte die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist nicht eingehalten werden, so wird die Forderung durch das zuständige Fiskalat am Landesamt für Finanzen gerichtlich geltend gemacht. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden dann dem zuständigen Fiskalat am Landesamt für Finanzen übermittelt. Sind für die Durchführung der Veranstaltung externe Dienstleister durch die Theaterakademie zu buchen, werden auch diesen auf Anforderung zum Zweck der Einbringung ihrer Leistungen, zur Erstellung von Angeboten, etc. dafür erforderliche Daten des Mieters übermittelt. 3. Die Daten des Mieters werden nach Ablauf der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben , insbesondere steuerrechtlichen, Aufbewahrungsfristen unwiderruflich gelöscht. 4. Weitere Einzelheiten zur Datenschutzbeauftragten und zur Datenschutzaufsichtsbehörde können auf der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung Website der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgenTheaterakademie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx.xxxx abgerufen werden.

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Samples: Nutzungsvertrag

Datenverarbeitung. Das Merkblatt zur Datenverarbeitung ist im Internet unter xxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufbar. Wir senden Ihnen das Dokument gerne auch per Post zu. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Ansprechpartner oder Ihre An- sprechpartnerin. Die nachfolgenden Versicherungsbedingungen sind wichtige Unterlagen für Sie als Karteninhaber einer Exclu- siveCard. Sie sollen verständlich machen, wie der Versi- cherungsschutz gestaltet ist und was von Ihnen beachtet werden muss, damit Sie in den Genuss der Versicherungs- leistungen kommen. Bitte bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf. Ihr Versicherungsschutz ist Bestandteil eines Gruppen- versicherungsvertrags zwischen der DZ BANK AG (1) Der Fördernehmer nimmt nach- folgend DZ BANK genannt), Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx und der Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, Colonia-Allee 10–20, 00000 Xxxx (nachfolgend Versicherer genannt). Schenken Sie bitte insbesondere den unter Teil A Allgemeine Versi- cherungsbestimmungen aufgeführten Regelungen Ihre Aufmerksamkeit, um eventuellen Missverständnissen über Ihren Versicherungsschutz vorzubeugen. Beauftragt mit der Antragstellung Abwicklung der Assistance- und Versicherungsleistungen sind: und Beide nachfolgend Assistance genannt. Für Sie als Karteninhaber der ExclusiveCard ist die AXA Assistance direkter Ansprechpartner für alle Anfragen zur KenntnisGeltendmachung von Assistance-Leistungen und Versi- cherungsansprüchen. Der Versicherer erklärt, dass das Bundesministerium für Klimaschutzer sich in jeder Form gegenüber der AXA Assistance Deutschland GmbH und der Inter Partner Assistance Service GmbH ab- gegebene Erklärungen zurechnen lässt. Die Erbringung der Leistungen sollte vorab mit der ganz- jährig – 24 Stunden am Tag – erreichbaren Notrufzentrale unter der nachfolgend genannten Telefonnummer ab- gestimmt werden. Die Rechte und Pflichten der Karten- inhaber sind überall dort geregelt, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge wo sich der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze Text direkt an den „Karteninhaber“ oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs- gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln„versicherte Person“ wendet. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium Wir bedanken uns für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen. Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten gemäß Punkt VI. (1) kann keine Förderung erfolgen.Ihr Vertrauen!

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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard