Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die XX 0000 meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der XX 0000 insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Hauptverwaltung: Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Briefanschrift: 00000 Xxxxxxx Telefon 089 / 5 51 67 - 0 Telefax 089 / 5 51 67 - 12 12 xxxx@xx0000.xx xxx.xx0000.xx Xxxx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx (Sprecher des Vorstands), Dr. Xxxxx Xxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Sitz München AG München HRB 194 USt-IdNr.: DE 129274608 Anlage gemäß Geldwäschegesetz bei Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft Versicherungsnummer: Versicherungsnehmer: Versicherte Person: Erläuterungen Gemäß Geldwäschegesetz sind Lebensversicherungs-Unternehmen beim Wechsel der Versicherungs- nehmer-Eigenschaft verpflichtet, ihren neuen Vertragspartner zu identifizieren. Zur Identifizierung bedarf es - wenn der neue Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, der Übersendung einer beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses des Versicherungsnehmers. - wenn der neue Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist, der Vorlage aussagekräftiger Informationen zum Unternehmen (z. B. aktueller Handelsregisterauszug). Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen sind daher nachfolgende Angaben zu machen. Angaben des neuen Versicherungsnehmers: 1. Die Identifizierungspflicht gilt als erfüllt, weil bei natürlichen Personen: eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises/Reisepasses beigefügt ist. bei juristischen Personen oder Personengesellschaften folgende Angaben erteilt wurden: Rechtsform Registernummer soweit vorhanden (z. B. Handelsregisternummer) Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung Namen, Vornamen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter (bei mehr als fünf Vertretern sind die Angaben zu fünf Vertretern ausreichend): 1. Name, Vorname 2. Name, Vorname 3. Name, Vorname 4. Name, Vorname L-Z4008/06.17/m 5. Name, Vorname Ein aktueller Registerauszug oder gleichwertige Dokumente (z. B. Gründungsdokumente, Gesellschaftervertrag) sind als Anlage beigefügt. 2. Wirtschaftlich Berechtigter bei natürlichen Personen: Der Versicherungsvertrag wird von mir auf eigene Veranlassung übernommen. Der Versicherungsvertrag wird von mir nicht auf eigene Veranlassung übernommen. Ich handle auf Veranlassung von Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit Anschrift der wirtschaftlich berechtigten Person Welche Beziehung besteht zu der wirtschaftlich berechtigten Person? Weshalb erfolgt die Übernahme des Vertrages nicht auf eigene Veranlassung? bei juristischen Personen oder Personengesellschaften: Der/die neue VN ist eine Gesellschaft, wie z. B. eine GmbH, AG, KG, oHG oder GbR. Es gibt dort nachfolgend genannte natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren: 1. Name, Vorname 2. Name, Vorname 3. Name, Vorname 4. Name, Vorname Der/die neue VN ist eine rechtsfähige Stiftung oder Vermögenstreuhänder. Es gibt dort nachfolgend genannte natürliche Personen, die jeweils 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder jeweils zu 25 % oder mehr begünstigt sind: 1. Name, Vorname 2. Name, Vorname 3. Name, Vorname 4. Name, Vorname L-Z4008/06.17/m Der/die neue VN erklärt, dass keine Gesellschafter oder natürliche Personen vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder die 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder jeweils zu 25 % oder mehr begünstigt sind. Zutreffendes bitte ankreuzen 3. Politisch exponierte Person (PeP) Angaben sind bei natürlichen Personen und zusätzlich bei einem zum Versicherungsnehmer abweichenden wirtschaftlich Berechtigten erforderlich. Sofern es sich bei dem Versicherungsnehmer um eine juristische Person handelt, sind ebenfalls Angaben zur politisch exponierten Person erforderlich. Die Angaben beziehen sich auf den oder die wirtschaftlich berechtigten Personen (z. B. Anteilseigner). Politisch exponierte Personen sind alle natürlichen Personen, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausüben, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist. Politisch exponierte Personen sind insbesondere Xxxxxx- und Regierungschefs; Minister; Mitglieder der Europäischen Kommission; Staatssekretäre; Parlamentsmitglieder; Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien; Mitglieder von obersten Gerichtshöfen; Leitungsorgane von Rechnungshöfen und Zentralbanken; Botschafter; hochrangige Offiziere der Streitkräfte; Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts- organe staatlicher Unternehmen; Direktoren und Mitglieder von Leitungsorganen einer internationalen oder europäischen Organisation. Weder der Versicherungsnehmer noch der wirtschaftlich Berechtigte ist eine politisch exponierte Person. Der Versicherungsnehmer ist eine politisch exponierte Person. Der wirtschaftlich Berechtigte ist eine politisch exponierte Person. Der Versicherungsnehmer ist mit einer politisch exponierten Person verwandt, in Gemeinschaft lebend bzw. geschäftlich oder wirtschaftlich verbunden (wirtschaftliche Verbundenheit besteht z. B., wenn die politisch exponierte Person und der Versicherungsnehmer Anteile an demselben Unternehmen halten). Der wirtschaftlich Berechtigte ist mit einer politisch exponierten Person verwandt, in Gemeinschaft lebend bzw. geschäftlich oder wirtschaftlich verbunden (wirtschaftliche Verbundenheit besteht z. B., wenn die politisch exponierte Person und der wirtschaftlich Berechtigte Anteile an demselben Unternehmen halten). Bitte erläutern:
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Samples: Übertragung Der Versicherungsnehmereigenschaft, Übertragungsantrag Für Die Versicherungsnehmereigenschaft, Übernahme Durch Den Neuen Arbeitgeber Für Verträge Nach § 3.63 Estg
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die XX 0000 meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der XX 0000 insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Hauptverwaltung: Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Briefanschrift: 00000 Xxxxxxx Telefon 089 / 5 51 67 - 0 Telefax 089 / 5 51 67 - 12 12 xxxx@xx0000.xx xxx.xx0000.xx Xxxx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx (Sprecher des Vorstands), Dr. Xxxxx Xxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Sitz München AG München HRB 194 USt-IdNr.: DE 129274608 Anlage gemäß Geldwäschegesetz bei Wechsel Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Lebensversiche rung von 1871 a.G. München (LV 1871) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der Versicherungsnehmereigenschaft Versicherungsnummero.g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftrag ter – oder per E-Mail unter: Versicherungsnehmer: Versicherte Person: Erläuterungen Gemäß Geldwäschegesetz sind Lebensversicherungs-Unternehmen beim Wechsel der Versicherungs- nehmer-Eigenschaft verpflichtet, ihren neuen Vertragspartner zu identifizieren. Zur Identifizierung bedarf es - wenn der neue Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, der Übersendung einer beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses des Versicherungsnehmers. - wenn der neue Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist, der Vorlage aussagekräftiger Informationen zum Unternehmen (z. B. aktueller Handelsregisterauszug). Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen sind daher nachfolgende Angaben zu machen. Angaben des neuen Versicherungsnehmers:
1. Die Identifizierungspflicht gilt als erfüllt, weil bei natürlichen Personen: eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises/Reisepasses beigefügt ist. bei juristischen Personen oder Personengesellschaften folgende Angaben erteilt wurden: Rechtsform Registernummer soweit vorhanden (z. B. Handelsregisternummer) Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung Namen, Vornamen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter (bei mehr als fünf Vertretern sind die Angaben zu fünf Vertretern ausreichend):
1. Name, Vorname
2. Name, Vorname
3. Name, Vorname
4. Name, Vorname L-Z4008/06.17/m
5. Name, Vorname Ein aktueller Registerauszug oder gleichwertige Dokumente (z. B. Gründungsdokumente, Gesellschaftervertrag) sind als Anlage beigefügtxxxxxxxxxxx@xx0000.xx.
2. Wirtschaftlich Berechtigter bei natürlichen Personen: Der Versicherungsvertrag wird von mir auf eigene Veranlassung übernommen. Der Versicherungsvertrag wird von mir nicht auf eigene Veranlassung übernommen. Ich handle auf Veranlassung von Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit Anschrift der wirtschaftlich berechtigten Person Welche Beziehung besteht zu der wirtschaftlich berechtigten Person? Weshalb erfolgt die Übernahme des Vertrages nicht auf eigene Veranlassung? bei juristischen Personen oder Personengesellschaften: Der/die neue VN ist eine Gesellschaft, wie z. B. eine GmbH, AG, KG, oHG oder GbR. Es gibt dort nachfolgend genannte natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren:
1. Name, Vorname
2. Name, Vorname
3. Name, Vorname
4. Name, Vorname Der/die neue VN ist eine rechtsfähige Stiftung oder Vermögenstreuhänder. Es gibt dort nachfolgend genannte natürliche Personen, die jeweils 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder jeweils zu 25 % oder mehr begünstigt sind:
1. Name, Vorname
2. Name, Vorname
3. Name, Vorname
4. Name, Vorname L-Z4008/06.17/m Der/die neue VN erklärt, dass keine Gesellschafter oder natürliche Personen vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder die 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder jeweils zu 25 % oder mehr begünstigt sind. Zutreffendes bitte ankreuzen
3. Politisch exponierte Person (PeP) Angaben sind bei natürlichen Personen und zusätzlich bei einem zum Versicherungsnehmer abweichenden wirtschaftlich Berechtigten erforderlich. Sofern es sich bei dem Versicherungsnehmer um eine juristische Person handelt, sind ebenfalls Angaben zur politisch exponierten Person erforderlich. Die Angaben beziehen sich auf den oder die wirtschaftlich berechtigten Personen (z. B. Anteilseigner). Politisch exponierte Personen sind alle natürlichen Personen, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausüben, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist. Politisch exponierte Personen sind insbesondere Xxxxxx- und Regierungschefs; Minister; Mitglieder der Europäischen Kommission; Staatssekretäre; Parlamentsmitglieder; Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien; Mitglieder von obersten Gerichtshöfen; Leitungsorgane von Rechnungshöfen und Zentralbanken; Botschafter; hochrangige Offiziere der Streitkräfte; Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts- organe staatlicher Unternehmen; Direktoren und Mitglieder von Leitungsorganen einer internationalen oder europäischen Organisation. Weder der Versicherungsnehmer noch der wirtschaftlich Berechtigte ist eine politisch exponierte Person. Der Versicherungsnehmer ist eine politisch exponierte Person. Der wirtschaftlich Berechtigte ist eine politisch exponierte Person. Der Versicherungsnehmer ist mit einer politisch exponierten Person verwandt, in Gemeinschaft lebend bzw. geschäftlich oder wirtschaftlich verbunden (wirtschaftliche Verbundenheit besteht z. B., wenn die politisch exponierte Person und der Versicherungsnehmer Anteile an demselben Unternehmen halten). Der wirtschaftlich Berechtigte ist mit einer politisch exponierten Person verwandt, in Gemeinschaft lebend bzw. geschäftlich oder wirtschaftlich verbunden (wirtschaftliche Verbundenheit besteht z. B., wenn die politisch exponierte Person und der wirtschaftlich Berechtigte Anteile an demselben Unternehmen halten). Bitte erläutern:
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