Common use of Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Clause in Contracts

Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen HL.157-4 (10.17) Diese Auflage liegt nur als PDF vor.

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Samples: Insurance Application

Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvertrag und über Ihre Versorgungszusage Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken Ihren Versicherungsvertrag und/oder Ihre Versorgungszusage betreffend erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag Versicherungsvertrag bzw. Ihr Antrag auf Erteilung einer Versorgungszusage angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag Versicherungsvertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen und die Versorgungszusage eingerichtet wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten Daten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. und die SECUNDA – Unterstützungskasse für den Mittelstand e.V. meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler Versicherungsvermittler übermittelt und dass diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. Ich entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. und der SECUNDA ‐ Unterstützungskasse für den Mittelstand e.V. insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen HL.157-4 (10.17) Diese Auflage liegt nur als PDF vor.

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Samples: Entgeltumwandlung

Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen HL.157HL.156-4 5 (10.1711.16) Diese Auflage liegt nur als PDF vor.

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Samples: Insurance Application

Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen HL.157-4 (10.17) Diese Auflage liegt nur als PDF vor.Minderjährigen

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Samples: Insurance Policy

Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern Versi- cherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich erforder- lich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten Vertragsdat- en an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert nformiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG der Versicherer meine personenbezo- genen Daten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich erforder- lich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler Versi- cherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG des Versicherers insoweit von ihrer Schweigepflicht. OrtVereinbarung zur Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden folgende Regelungen vereinbart: 1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn wird teilweise, Datum Unterschrift und zwar in umseitig angegebener Höhe in einen Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zu einer Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs. 2 des Antragstellers und Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) umgewandelt. 2. Für die Bemessung gehaltsabhängiger Leistungen, wie Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgratifikation, Jubiläumsgeld, Pensionsanspruch, Zuschläge usw., bleiben die Bezüge einschließlich der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen HL.157-4 (10.17) Diese Auflage liegt nur als PDF vorDirektversicherungsbeiträge maßgebend.

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Samples: Übernahme Der Direktversicherung