Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die SDL meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der SDL insoweit von ihrer Schweigepflicht. Antragsteller/in Person 1 Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in und volljährige mitzuversichernde Person Ort, Datum Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren ** Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters *** 0.027g/12.12 * Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzauf- sichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde. ** Die Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren (frühestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres) ist im entsprechenden Feld erfor- derlich, sofern bei dieser Einsichtsfähigkeit vorliegt, d. h. Inhalt und Tragweite der abgegebenen Erklärungen können von der Person selbstständig erfasst werden. *** Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist immer zu leisten, sofern ein Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren mitversichert ist. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragsstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände an- zugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even- tuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lü- cken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von per- sonenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffe- nen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Einzelne Versicherungsbranchen (z. X. Xxxxxx-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immo- bilien, werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Konto- nummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer- den. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutz- gesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jewei- ligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören z. Z. folgende Unternehmen an: – Süddeutsche Krankenversicherung a.G., – Süddeutsche Lebensversicherung a.G., 0.024 / 03.13 – Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G. Daneben arbeitet unsere Süddeutsche Krankenversicherung a.G. zur umfassen- den Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Sachversicherungen, Bausparverträge) mit den Volks- und Raiffei- senbanken sowie der Bausparkasse Schwäbisch Hall zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten.
Appears in 1 contract
Samples: Schweigepflichtentbindungserklärung
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Die NÜRNBERGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die SDL meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der SDL insoweit von ihrer Schweigepflicht. Antragsteller/in Person 1 Ort, Ort Datum Unterschrift Antragsteller(Vor- und Zuname) des Antragstellers/in Zeichnungsberechtigten Unterschrift (Vor- und volljährige mitzuversichernde Zuname) der (haupt)versicherten Person(en) – wenn nicht Antragsteller –, der gesetzlichen Vertreter, falls minderjährig und der gesetzlich vertretenen Person Ort, Ort Datum Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 (Vor- und 18 Jahren ** OrtZuname) des Antragstellers/Zeichnungsberechtigten Ich habe dem Antragsteller bzw. dessen gesetzlichen Vertreter(n) die Verbraucherinformationen in folgender Form zur Verfügung gestellt: Papier Datenträger (z. B. gebrannte CD, USB-Stick) E-Mail Ort Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters *** 0.027g/12.12 * Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung Vermittlers Vermerke des Vermittlers Name, Ansprechpartner, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer Die Dienstleisterliste schafft für Sie als Kunde Transparenz. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Daten an alle Dienstleister weitergegeben werden.
I. Überblick über die Lebens- Verarbeitung von personenbezogenen und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzauf- sichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde. ** Die Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren (frühestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres) ist im entsprechenden Feld erfor- derlich, sofern bei dieser Einsichtsfähigkeit vorliegt, d. h. Inhalt und Tragweite der abgegebenen Erklärungen können von der Person selbstständig erfasst werden. *** Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist immer zu leisten, sofern ein Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren mitversichert ist. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragsstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände an- zugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even- tuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lü- cken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von per- sonenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffe- nen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Einzelne Versicherungsbranchen (z. X. Xxxxxx-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungenbesonderen personenbezogenen Daten, z. B. KrediteGesundheitsdaten, Bausparenin der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Gesellschaft(en) Dienstleister Gegenstand / Zweck der Beauftragung
II. Ergänzend bestehen folgende Dienstleistungsverhältnisse, Kapitalanlagen, Immo- bilien, werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betriebenbei denen die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nicht Hauptgegenstand des Auftrags ist: Gesellschaft(en) Dienstleister Gegenstand / Zweck der Beauftragung
III. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig Diese in Unternehmensgruppen zusammenKategorien zusammengefassten Dienstleister nehmen keine Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags vor. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, Hierunter fallen auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre VersicherungsnummerDienstleister, die Art nicht dauerhaft tätig sind. Gesellschaft(en) Dienstleister Gegenstand / Zweck der Verträge, ggfBeauftragung
IV. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen An gemeinsamer Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten für Stammdaten (z. B. Name, AdresseAnschrift, Kundennummer, Konto- nummer, Bankleitzahl, bestehende VerträgeVertragsart) von allen teilnehmende Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer- den. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutz- gesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jewei- ligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören z. Z. folgende Unternehmen an: – Süddeutsche Krankenversicherung a.G., – Süddeutsche Lebensversicherung a.G., 0.024 / 03.13 – Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G. Daneben arbeitet unsere Süddeutsche Krankenversicherung a.G. zur umfassen- den Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Sachversicherungen, Bausparverträge) mit den Volks- und Raiffei- senbanken sowie der Bausparkasse Schwäbisch Hall zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten.NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Appears in 1 contract
Samples: Krankenzusatztarif Antrag
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Die Barmenia Krankenversicherung a. G. gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende be- treuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Voraus- setzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Aus- schlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozu- schläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler Vermitt- ler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit Widerspruchs- möglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die SDL Barmenia Krankenversicherung a. G. meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler Versicherungsvermitt- ler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der SDL insoweit diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. Ärzte u. a. Beratung in medizinischen Fragestel- lungen, Erstellung von ihrer Schweigepflicht. Antragsteller/in Person 1 OrtGutachten Anycare GmbH Xxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, Datum Unterschrift Antragsteller/in und volljährige mitzuversichernde Person Ort00000 Xxxxxxxxx Disease-Management-Programme Deutsches Rotes Kreuz Assistance GmbH Auf‘m Xxxxxxxxx 00, Datum Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren ** Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters *** 0.027g/12.12 * Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzauf- sichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde. ** Die Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren 00000 Xxxxxxxxxx Assistance (frühestens ab Vollendung des 16. Lebensjahresmedizinische Dienstleis- tungen) ist im entsprechenden Feld erfor- derlichAusland Deutsches Rotes Kreuz Flugdienst GmbH Auf‘m Xxxxxxxxx 00, sofern bei dieser Einsichtsfähigkeit vorliegt, d. h. Inhalt und Tragweite der abgegebenen Erklärungen können von der Person selbstständig erfasst werden. *** Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist immer zu leisten, sofern ein Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren mitversichert ist. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragsstellung, jeder Vertragsänderung und 00000 Xxxxxxxxxx Assistance (medizinische Dienstleis- tungen) im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände an- zugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen Ausland Global Medical Management, Inc. (beantragteGMMI) 0000 Xxxxxxx Xxxxxxx, bestehendeXxxxx 000 Xxxxxxx, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even- tuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lü- cken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen Xxxxxxx 00000 XXX Assistance (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommenmedizinische Dienstleistungen) eines Austausches von per- sonenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffe- nen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Einzelne Versicherungsbranchen (z. X. Xxxxxx-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immo- bilien, werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Konto- nummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer- den. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutz- gesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jewei- ligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören z. Z. folgende Unternehmen an: – Süddeutsche Krankenversicherung a.G., – Süddeutsche Lebensversicherung a.G., 0.024 / 03.13 – Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G. Daneben arbeitet unsere Süddeutsche Krankenversicherung a.G. zur umfassen- den Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Sachversicherungen, Bausparverträge) mit den Volks- und Raiffei- senbanken sowie der Bausparkasse Schwäbisch Hall zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten.Ausland IMB Consult GmbH Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx Medizinische Dienstleistungen (Medical Consulting) Indento GmbH Xxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxx Zahnmedizinisches Management International SOS Emergency Services GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxx-Xxxxxxxx Assistance (medizinische Dienstleis- tungen) im Ausland MEDICPROOF GmbH Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00 X, 00000 Xxxx Medizinische Begutachtung MedX Gesellschaft für medizinische Expertise mbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Stationäres Leistungsmanagement PAV CARD GmbH Xxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx Erstellung von Versicherungskarten („Card für Privatversicherte“) Quality Smile GmbH Xxxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx Zahnmedizinisches Management ROLAND Assistance GmbH Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxx Disease-Management-Programme und medizinisches Beratungstelefon („Barmenia-MediLine“) West Assistance Medical Management Turkey & Egypt Xxxxxxxx Xxx. Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxx Xx 0, 00000 Xxxxxx/Xxxxxxx/Xxxxxx Assistance (medizinische Dienstleis- tungen) im Ausland ViaMed GmbH Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx Medizinische Dienstleistungen (Medical Consulting) IT-Dienstleister Wartung und Pflege von Hard- und Software
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern Versicherungs - vermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
A) Konzerngesellschaften mit einer gemeinsamen Verarbeitung von Daten innerhalb der Unternehmensgruppe
B) Dienstleister, die Datenverarbeitung im Auftrag oder ohne Auftragsverarbeitung erbringen Auftragnehmer Hauptgegenstand des Auftrags
C) Kategorien von Dienstleistern, die Datenverarbeitung im Auftrag oder ohne Auftragsverarbeitung erbringen Dienstleisterkategorie Hauptgegenstand des Auftrags Bestätigung des Arbeitnehmers über die Abgabe der Schweigepflichtentbindungserklärung
1. Ich willige einWegfall oder Hinzutreten eines empfangsberechtigten Hinterbliebenen > Nr. 2 insbesondere nichteheliche Lebenspartner/"Patchworkkinder"
2. Änderung ihrer privaten Adresse ------> Nr. 3
3. Ausübung von Gestaltungsrechten ------> Nr. 3 (z.B. Beitragsfreistellung oder Änderung der Beiträge Kapitalwahlrecht, dass die SDL meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – vorzeitige Inanspruchnahme der Leistung)
4. Entgeltlose Zeiten (z.B. Elternzeit) ------> Nr. 4
5. Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ------> Nr. 5
1. Weitergabe der Versicherungsunterlagen an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt Arbeitnehmer ------> Nr. 3
2. Entgeltlose Zeiten (z.B. Elternzeit) ------> Nr. 4
3. Vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers ------> Nr. 5
4. Aufzeichnungspflichten nach Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) ------> Nr. 8
1. Versicherungsleistungen und entbinde die Mitarbeiter Versorgungsverhältnis Seite 4
2. Bezugsrecht und empfangsberechtigte Hinterbliebene Seite 6
3. Versicherungsnehmer/Auskunftsanspruch/Ausübung der SDL insoweit von ihrer SchweigepflichtGestaltungsrechte Seite 8
4. AntragstellerEntgeltlose Zeiten Seite 9 5. Vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers Seite 10
6. Vertragliche Folgen kurzer Betriebszugehörigkeiten/in Person 1 Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in und volljährige mitzuversichernde Person Ort, Datum Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren ** Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters *** 0.027g/12.12 * Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzauf- sichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurdekurz laufender Entgeltumwandlungen Seite 11 7. ** Die Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren (frühestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres) ist im entsprechenden Feld erfor- derlich, sofern bei dieser Einsichtsfähigkeit vorliegt, d. h. Inhalt und Tragweite der abgegebenen Erklärungen können von der Person selbstständig erfasst werden. *** Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist immer zu leisten, sofern ein Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren mitversichert ist. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragsstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände an- zugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even- tuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lü- cken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von per- sonenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffe- nen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Einzelne Versicherungsbranchen (z. X. Xxxxxx-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immo- bilien, werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Konto- nummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer- den. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutz- gesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jewei- ligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören z. Z. folgende Unternehmen an: – Süddeutsche Krankenversicherung a.G., – Süddeutsche Lebensversicherung a.G., 0.024 / 03.13 – Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G. Daneben arbeitet unsere Süddeutsche Krankenversicherung a.G. zur umfassen- den Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Sachversicherungen, Bausparverträge) mit den Volks- und Raiffei- senbanken sowie der Bausparkasse Schwäbisch Hall zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten.Vereinbarter Rentenbeginn Seite 12
Appears in 1 contract
Samples: Entgeltumwandlungsvereinbarung