Datenübertragungen Musterklauseln

Datenübertragungen. Innerhalb der Grenzen der geltenden Gesetze und Verordnungen kann die Bank personenbezogene Daten an Unternehmen weitergeben, die an Outsourcing-Vereinbarungen beteiligt sind (siehe Artikel 29). Zur Verfolgung der in Paragraph 17.2 beschriebenen Zwecke können die erfassten persönlichen Daten an einige der in Paragraph 17.3 genannten Drittparteien in einem beliebigen Land übertragen werden. Unbeschadet etwaiger Verpflichtungen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses können diese Datenübertragungen in Länder oder aus Ländern innerhalb oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) stattfinden. Bestimmte Länder, in denen Dritte ansässig sein und an die personenbezogene Daten übertragen werden können, bieten nach Ansicht der Europäischen Kommission unter Umständen nicht dasselbe Schutzniveau für persönliche Daten wie ein Land der Europäischen Union („Drittländer“). Datenübertragungen an Unterauftragnehmer, Dienstleister und sonstige in Paragraph 17.3 genannte Unternehmen, die in Drittländern ansässig sind, können je nach Art der Übertragung: • durchangemessene Sicherungsmaßnahmenwievon der Europäischen Kommission anerkannte Standardvertragsklauseln abgedeckt sein. In diesem Fall kann der Kunde oder die nahestehende Person eine Kopie dieser Sicherungsmaßnahmen von der Bank erhalten; oder • gegebenenfalls gemäß geltenden Datenschutzgesetzen genehmigt sein, da dieser Übertragung zugestimmt wird (beispielsweise im Zusammenhang mit Wertpapierübertragungen oder Offenlegungsverfügungen gegenüber Dritten) oder sie zur Erfüllung oder Ausführung eines im Interesse des Kunden abgeschlossenen Vertrags; oder • für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Kunden und der Bank (beispielsweise für die Ausführung inländischer oder internationaler Zahlungen mit Korrespondenzbanken oder anderen Dritten wie SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication)) erforderlich sein.
Datenübertragungen. Dynatrace überträgt Personenbezogene Daten des Kunden nicht in eine andere Rechtsordnung, außer, soweit dies gemäß dem LGPD zulässig ist. Bei der Übermittlung Personenbezogener Daten des Kunden außerhalb Brasiliens beachtet Dynatrace die Grundsätze und Rechte der betroffenen Personen sowie die in der LGPD vorgesehenen Datenschutzverpflichtungen.
Datenübertragungen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Xxxxxxxxx und ihre Unterauftragsverarbeiter möglicherweise Datenverarbeitungsvorgänge in Ländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vornehmen und daher möglicherweise Personenbezogene Daten des Kunden außerhalb dieser Länder verarbeiten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde mit Dynatrace vereinbart hat, Cloud-Instanzen der gehosteten Dienstleistungen von Dynatrace in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz zu nutzen, wenn eine entsprechende EU-externe Verarbeitung erforderlich ist, um supportspezifische Dienstleistungen oder sonstige durch den Kunden gemäß dem Vertrag angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Soweit Dynatrace Personenbezogene Daten des Kunden im Namen des Kunden Verarbeitet, vereinbaren die Parteien, dass Dynatrace sich für Übertragungen von Personenbezogenen Daten des Kunden in Länder außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (wenn seitens der Europäischen Kommission oder einer entsprechenden anderen Aufsichtsbehörde jeweils davon ausgegangen wird, dass dieses Land kein angemessenes Schutzniveau bietet), soweit diese Übertragungen der DSGVO unterliegen, verpflichtet, die betreffenden Personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Standardvertragsklauseln zu verarbeiten, die der AVV als Anhang D beigefügt sind, einschließlich der dieser beigefügten Anhänge. Dynatrace bestätigt zu diesen Zwecken, dass sie ein „Datenimporteur“ und der Kunde bzw. seine Verbundenen Unternehmen der „Datenexporteur“ gemäß den Standardvertragsklauseln ist/sind. Vor der Übertragung Personenbezogener Daten des Kunden aus dem Vereinigten Königreich vereinbaren Dynatrace und der Kunde eine geeignete Methode zur Legalisierung der Datenübertragungen aus dem Vereinigten Königreich, wie unter anderem die Unterzeichnung der Standardvertragsklauseln, wie oben und im UK-Zusatz erwähnt.
Datenübertragungen. Vor der Übertragung Personenbezogener Daten des Kunden aus dem Vereinigten Königreich vereinbaren Dynatrace und der Kunde eine geeignete Methode zur Legalisierung der Datenübertragungen aus dem Vereinigten Königreich, wie unter anderem die Unterzeichnung der Standardvertragsklauseln.
Datenübertragungen. Für den Fall, dass personenbezogene Daten an einen Kunden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, vereinbaren die Parteien, dass die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter den EU- Standardvertragsklauseln (SCC - Standard Contractual Clauses, unter dem entsprechenden Modul) unterliegt, es sei denn, die Übermittlung wird durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission abgedeckt.
Datenübertragungen. Der Abonnent versteht und akzeptiert, dass Xxxxx über seine Tochtergesellschaften und Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten in Ländern und Regionen außerhalb des EWR verarbeiten kann, wie in der DSR und/oder im Vertrag näher beschrieben. Der Abonnent erteilt hiermit seine Zustimmung für die Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des EWR durch Alida oder seine Unterauftragsverarbeiter, sofern:

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.