Dauer und Kündigung des Vertrags Musterklauseln

Dauer und Kündigung des Vertrags. Der Vertrag tritt am …. in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
Dauer und Kündigung des Vertrags. Der Servicevertrag beginnt am 01.01.2023 und wird auf die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Der Vertrag endet am 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich zweimal jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jah- resende gekündigt wird. Es wird eine Probezeit von 6 Monaten nach Vertragsbeginn verein- bart. Innerhalb der Probezeit gilt eine 1-monatige Kündigungsfrist. Soweit sich der Vertragsbeginn aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, verschiebt, erwachsen dem Auftragnehmer hieraus keine Mehrvergütungsansprüche. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Änderung von Teilen der Leistung zu. Dies betrifft sowohl den Umfang wie auch einzelne Leistungsbereiche, wenn die Leistungen für den Auf- traggeber objektiv nicht mehr von Interesse sind. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Wenn die Änderung von Teilen der Leistung mehr als 10 % des vereinbarten jährlichen Auftragsvolumens umfasst, so ist zwischen den Parteien eine neue Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderleistung zu ver- einbaren. Die Parteien verpflichten sich eine derartige Vereinbarung unverzüglich zu treffen. Das Entgelt ändert sich entsprechend der Regelung in Ziff. 13. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Dauer und Kündigung des Vertrags. Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
Dauer und Kündigung des Vertrags. Der vorliegende Vertrag tritt am 1. Januar 1998 in Kraft. Er hat eine Laufzeit von 4 Jahren und endet mithin am 31. Dezember 2001. Im Laufe des Jahres 2001 werden die mit dem Vertrag gemachten Erfahrungen besprochen Die Besprechung kann Xxxxx zur Änderung des Vertrags geben. Sollten die diesbezüglichen Besprechungen nicht vor
Dauer und Kündigung des Vertrags. Der Vertrag tritt am …. in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von … ordentlich gekündigt werden. Begonnen Ausbildungseinsätze werden bis zum Bestehen der Abschlussprüfung oder bis zum Ausscheiden des Auszubildenden fortgeführt.. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch jede Vertragspartei bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag wird für folgende Ausbildungsjahrgänge geschlossen…../oder: mit einer Laufzeit bis zum… geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch jede Vertragspartei bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung und der Xxxxxx der Einsatzstelle verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung und der Xxxxxx der Einsatzstelle verpflichten sich, sich unverzüglich über besondere Vorkommnisse, unentschuldigtes Fehlen und sonstige Dienstverfehlungen der Auszubildenden zu unterrichten. Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung und der Xxxxxx der Einsatzstelle verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und/oder betrieblichen Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren. Sämtliche von der jeweils anderen Vertragspartei erlangte Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz, insbesondere der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung DSGVO, des Kirchlichen Datenschutzgesetzes KDG, sowie des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-DSG). Die Parteien dieses Vertrages verpflichten sich gegenüber den beteilgte(n) Xxxxxx(n) der praktischen Ausbildung eine Abwerbung von Auszubildenden während oder zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung zu unterlassen, insbesondere eine Anschlussbeschäftigung anzubieten oder den Auszubildenden sonst abzuwerben oder an dritte Einrichtungen zu vermitteln. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen dieses Abwerbeverbot ist an den betroffenen Xxxxxx der praktischen Ausbildung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € zu zahlen.
Dauer und Kündigung des Vertrags. Diese Vereinbarung ist unbefristet. Mit Ausnahme der folgenden Fälle: Die FRECUO BUSINESS COMPANY LTD kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen schriftliche Mitteilung per E-Mail an den Partner im Falle einer Verletzung seiner Verpflichtungen Materialien, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind und bei denen sie nicht innerhalb von 10 Tagen behoben werden können Erhalt des Antrags bei FRECUO BUSINESS COMPANY LTD.
Dauer und Kündigung des Vertrags. Der Vertrag tritt am 01.01.2020 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.

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  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Beendigung des Vertrages Der Versicherungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum vereinbarten Ablauf gekündigt werden. Bei kurzfristigen Verträgen bzw. Verträgen mit einem Einmalbeitrag endet der Vertrag mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Ansonsten verlängert er sich jeweils um ein Jahr. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahres und jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens 1 Monat, vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Der Versicherungsvertrag kann beendet/gekündigt werden u. a.:

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Dauer Und Ende Des Vertrags Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf zum vorgesehenen Zeitpunkt. Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren nach Versicherungsvertragsgesetz § 11, Absatz 4 (VVG), gekündigt werden.

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüg- lich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Stromzählernummer in Textform mitzuteilen. 10.2. Der Lieferant wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Ver- trags weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde dem Lieferanten das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird dem Lieferanten die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die der Lieferant gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die er von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrags zu vergüten. Die Pflicht des Lieferanten zur unverzüglichen Abmeldung der bisheri- gen Entnahmestelle und Ansprüche des Lieferanten auf entgange- nen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Entnahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Ver- trag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaft- lich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertra- gung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnach- folge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwand- lungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.