Dauer und Kündigung. 27.1 Bei einer Unterbrechung oder Deaktivierung von Dienstleistungen kann Sunrise eine Gebühr von mindestens CHF 50.– (fünfzig) für die De- bzw. Reaktivierung jeder einzelnen Dienstleis- tung erheben. 27.2 Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer Dienstleistung gemäss Ziffer 15.3 wird eine einmalige Bearbeitungsge- bühr verrechnet in der Höhe der Monatsgebüh- ren für die verbleibende Dauer zwischen der ausserordentlichen Kündigung und dem Ab- lauf der Mindestdauer der Dienstleistung(en), zuzüglich sämtlicher nicht beglichenen einma- ligen Gebühren sowie jeglichen Installations- und Entwicklungskosten pro rata temporis ge- rechnet. 27.3 Ein Wechsel zu einem kleineren Servicepaket ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dauer und Kündigung. 27.1 Bei einer Unterbrechung oder Deaktivierung von Dienstleistungen kann Sunrise eine Gebühr von mindestens CHF 50.– 50.- (fünfzig) für die De- bzw. Reaktivierung Re- aktivierung jeder einzelnen Dienstleis- tung Dienstleistung erheben.
27.2 Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer Dienstleistung gemäss Ziffer Zif- fer 15.3 wird eine einmalige Bearbeitungsge- bühr verrechnet Bearbeitungsgebühr ver- rechnet in der Höhe der Monatsgebüh- ren Monatsgebühren für die verbleibende ver- bleibende Dauer zwischen der ausserordentlichen Kündigung und dem Ab- lauf Ablauf der Mindestdauer der Dienstleistung(en), zuzüglich sämtlicher nicht beglichenen einma- ligen begli- chenen einmaligen Gebühren sowie jeglichen Installations- Instal- lations- und Entwicklungskosten pro rata temporis ge- rechnetgerechnet.
27.3 Ein Wechsel zu einem kleineren Servicepaket ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dauer und Kündigung. 27.1 Bei einer Unterbrechung oder Deaktivierung von Dienstleistungen kann Sunrise eine Gebühr Ge- bühr von mindestens CHF 50.– (fünfzig) für die De- bzw. Reaktivierung jeder einzelnen Dienstleis- tung Dienstleistung erheben.
27.2 Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer Dienstleistung gemäss ge- mäss Ziffer 15.3 wird eine einmalige Bearbeitungsge- bühr Bearbei- tungsgebühr verrechnet in der Höhe der Monatsgebüh- ren Mo- natsgebühren für die verbleibende Dauer zwischen der ausserordentlichen Kündigung und dem Ab- lauf Ablauf der Mindestdauer der Dienstleistung(en), zuzüglich sämtlicher nicht beglichenen einma- ligen einmaligen Gebühren sowie jeglichen jeg- lichen Installations- und Entwicklungskosten pro rata temporis ge- rechnetgerechnet.
27.3 Ein Wechsel zu einem kleineren Servicepaket ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
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