Common use of Dauer und Kündigung Clause in Contracts

Dauer und Kündigung. 27.1 Bei einer Unterbrechung oder Deaktivierung von Dienstleistungen kann Sunrise eine Gebühr von mindestens CHF 50.– (fünfzig) für die De- bzw. Reaktivierung jeder einzelnen Dienstleis- tung erheben. 27.2 Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer Dienstleistung gemäss Ziffer 15.3 wird eine einmalige Bearbeitungsge- bühr verrechnet in der Höhe der Monatsgebüh- ren für die verbleibende Dauer zwischen der ausserordentlichen Kündigung und dem Ab- lauf der Mindestdauer der Dienstleistung(en), zuzüglich sämtlicher nicht beglichenen einma- ligen Gebühren sowie jeglichen Installations- und Entwicklungskosten pro rata temporis ge- rechnet. 27.3 Ein Wechsel zu einem kleineren Servicepaket ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dauer und Kündigung. 27.1 Bei einer Unterbrechung oder Deaktivierung von Dienstleistungen kann Sunrise eine Gebühr von mindestens CHF 50.– 50.- (fünfzig) für die De- bzw. Reaktivierung Re- aktivierung jeder einzelnen Dienstleis- tung Dienstleistung erheben. 27.2 Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer Dienstleistung gemäss Ziffer Zif- fer 15.3 wird eine einmalige Bearbeitungsge- bühr verrechnet Bearbeitungsgebühr ver- rechnet in der Höhe der Monatsgebüh- ren Monatsgebühren für die verbleibende ver- bleibende Dauer zwischen der ausserordentlichen Kündigung und dem Ab- lauf Ablauf der Mindestdauer der Dienstleistung(en), zuzüglich sämtlicher nicht beglichenen einma- ligen begli- chenen einmaligen Gebühren sowie jeglichen Installations- Instal- lations- und Entwicklungskosten pro rata temporis ge- rechnetgerechnet. 27.3 Ein Wechsel zu einem kleineren Servicepaket ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dauer und Kündigung. 27.1 Bei einer Unterbrechung oder Deaktivierung von Dienstleistungen kann Sunrise eine Gebühr Ge- bühr von mindestens CHF 50.– (fünfzig) für die De- bzw. Reaktivierung jeder einzelnen Dienstleis- tung Dienstleistung erheben. 27.2 Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer Dienstleistung gemäss ge- mäss Ziffer 15.3 wird eine einmalige Bearbeitungsge- bühr Bearbei- tungsgebühr verrechnet in der Höhe der Monatsgebüh- ren Mo- natsgebühren für die verbleibende Dauer zwischen der ausserordentlichen Kündigung und dem Ab- lauf Ablauf der Mindestdauer der Dienstleistung(en), zuzüglich sämtlicher nicht beglichenen einma- ligen einmaligen Gebühren sowie jeglichen jeg- lichen Installations- und Entwicklungskosten pro rata temporis ge- rechnetgerechnet. 27.3 Ein Wechsel zu einem kleineren Servicepaket ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen