Inkrafttreten und Vertragsdauer. Dieser Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von einer vertragsschliessen- den Partei durch eingeschriebenen Brief auf das Jahresende ge- kündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so gilt er jeweils für ein weiteres Jahr. Allfällige Vertragsrevisionen können von den vertragsschliessenden Parteien jederzeit beantragt werden. Zürich, den 15. September 2020 Quästor contactswiss Beisitzerin contactswiss Finanzen und Recht xxxxxxx.xx Leiter ICT syndicom Zentralsekretär ICT syndicom Der Anspruch auf bezahlte Feiertage definiert sich gemäss Art. 5.18. je nach Anzahl Feiertage, die für den Ort gelten, der für Arbeit- nehmende als Arbeitsort in deren Einzelarbeitsvertrag festgehalten wird. Als bezahlte Feiertage für diesen Ort gelten jene Feiertage, die – unter Berücksichtigung auch des Bundesfeiertags – gemäss kantonaler bzw. kommunalen Gesetzgebung im Sinne des Arbeits- gesetzes (Art. 20a, Abs. 1) den Sonntagen gleichgestellt sind. Für Arbeitnehmende, die vorübergehend im Homeoffice arbeiten, gilt hinsichtlich des Feiertagsanspruchs der Sitz des Betriebs / der Fi- liale, für die sie arbeiten, als Arbeitsort. Der Anspruch auf bezahlte Feiertage reduziert sich allerdings um jene Zahl an Feiertagen, die in einem bestimmten Kalenderjahr auf einen arbeitsfreien Tag fallen. Je nach Ferien- und Feiertagsanspruch eines Mitarbeitenden er- geben sich bei einer Jahresarbeitszeit unterschiedliche Zuschläge für Ferien- und Feiertage, die sich aus der Darstellung folgender drei Beispiele ergibt: Jahresarbeitszeit total Stunden Tage % total 2’184.0 260 112.07% 100.00% Ferien 168.0 20 8.62% 7.69% Feiertage 67.2 8 3.45% 3.08% effektive Jahresarbeitszeit 1’948.8 232 100.00% 89.23% Jahresarbeitszeit total Stunden Tage % total 2’184.0 260 114.54% 100.00% Ferien 210.0 25 11.01% 9.62% Feiertage 67.2 8 3.52% 3.08% effektive Jahresarbeitszeit 1’906.8 227 100.00% 87.31% Jahresarbeitszeit total Stunden Tage % total 2’184.0 260 116.07% 100.00% Ferien 210.0 25 11.16% 9.62% Feiertage 92.4 11 4.91% 4.23% effektive Jahresarbeitszeit 1’881.6 224 100.00% 86.15% Entsprechend berechnen sich die gültigen Ferien- und Feiertags- zuschläge wie folgt: – Ferienzuschlag in % = Anzahl Ferientage ÷ (260 – (Anzahl Ferientage + Anzahl Feiertage)) x 100 – Feiertagszuschlag in % = Anzahl Feiertage ÷ (260 – (Anzahl Ferientage + Anzahl Feiertage)) x 100 Diese Zuschläge müssen folgendermassen zum Gr...
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Dieser Vertrag tritt auf den 1. April 2012 in Kraft und ersetzt den GAV für das Gerüstbau- gewerbe 2008 bis 2011 (verlängert bis Xxxx 2012). Er dauert bis zum 31. Xxxx 2015. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Erfolgt keine Kündigung, so gilt der Vertrag jeweils für ein weiteres Jahr. Olten, 19. April 2011 Xx. Xxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxx ANHANG I
Inkrafttreten und Vertragsdauer. 1 Der GAV-VRM tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. 1. Der GAV FAR Gerüstbau tritt am 1. Januar 2007 in Kraft
Inkrafttreten und Vertragsdauer. 19.1 Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit Unterzeich- nung des Rahmenvertrages durch beide Parteien zustande.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. 26.1 Der GAV-VRM tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und endet sobald alle aufgrund des Wegenutzungsver- trages Strom, des Wegenutzungsvertrages Gas, des Konzessionsvertrages Wasser und des Kon- zessionsvertrages Fernwärme begonnenen Baumaßnahmen abgeschlossen sind.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Der Vertrag tritt mit [Datum] in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist schriftlich kündbar und zwar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [6] Monaten jeweils zum Ende jedes [Kalenderjahres].
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt erst nach der Zahlung des Darlehensbetrages durch den Kunden rechtsgültig in Kraft. Der gegenseitig festgelegte Darlehensbetrag ist innerhalb zweier Monate nach Vertragsunterzeichnung auf das Postcheck-Konto 50-825-8 mit IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 0 der StWZ Energie AG zu überweisen. Die StWZ Energie AG ist verpflichtet, die Solaranlage unmittelbar nach Feststellung der sichergestellten Finanzierung zu realisieren. Das Bezugsrecht beginnt nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage am 1. Januar 2019 und endet nach 20 Jahren am 31. Dezember 2038.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Diese Tarifvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet automa- tisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.Dezember 2020. Diese Tarifvereinbarung entfaltet keine Nachwirkung hinsichtlich der Ziffern I.,IV.,V. und VI. Gem. II. Ziffer 3 und III. Ziffer 1 entfalten der Vergütungstarifvertrag und der Manteltarifvertrag weiterhin Nachwirkung. Sollte es während der Lauf- zeit dieser Vereinbarung zur Überschreitung der in I. vereinbarten Mindestan- zahl von Flugzeugen kommen, dann entfalten zudem die in IV. Ziffer 1, zwei- ter Absatz genannten Regelungen zum Vergütungstarifvertrag weiter Nachwir- kung.“ „Im Rahmen der Mediation zum Abschluss des Gesamtpakets 2021 haben die Parteien Folgendes vereinbart: Die Parteien vereinbaren, dass keine Ansprüche der Arbeitnehmer für die Zeit ab dem 01.01.2018 wegen der Unterschreitung der Flottengröße aus dem TV 2017 bestehen.“