Inkrafttreten und Vertragsdauer Musterklauseln

Inkrafttreten und Vertragsdauer. Dieser Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Juni 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von sechs Monaten von einer vertragsschliessenden Partei durch eingeschriebenen Brief auf das Jahresende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so gilt er jeweils für ein weiteres Jahr. Allfällige Vertragsrevisionen können von den vertragsschliessenden Parteien jederzeit beantragt werden. Zürich, den 8. November 2021 Xxxxxxx contactswiss Vizepräsident Finanzen und Recht xxxxxxx.xx Xxxxxx ICT syndicom Zentralsekretärin ICT syndicom Der Anspruch auf bezahlte Feiertage definiert sich gemäss Art. 5.18. je nach Anzahl Feiertage, die für den Ort gelten, der für Arbeit- nehmende als Arbeitsort in deren Einzelarbeitsvertrag festgehalten wird. Als bezahlte Feiertage für diesen Ort gelten jene Feiertage, die – unter Berücksichtigung auch des Bundesfeiertags – gemäss kantonaler bzw. kommunalen Gesetzgebung im Sinne des Arbeits- gesetzes (Art. 20a, Abs. 1) den Sonntagen gleichgestellt sind. Für Arbeitnehmende, die vorübergehend im Homeoffice arbeiten, gilt hinsichtlich des Feiertagsanspruchs der Sitz des Betriebs / der Fi- liale, für die sie arbeiten, als Arbeitsort. Der Anspruch auf bezahlte Feiertage reduziert sich allerdings um jene Zahl an Feiertagen, die in einem bestimmten Kalenderjahr auf einen arbeitsfreien Tag fallen. Je nach Ferien- und Feiertagsanspruch eines Mitarbeitenden er- geben sich bei einer Jahresarbeitszeit unterschiedliche Zuschläge für Ferien- und Feiertage, die sich aus der Darstellung folgender drei Beispiele ergibt: Jahresarbeitszeit total Stunden Tage % total 2’184.0 260 112.07% 100.00% Ferien 168.0 20 8.62% 7.69% Feiertage 67.2 8 3.45% 3.08% effektive Jahresarbeitszeit 1’948.8 232 100.00% 89.23% Jahresarbeitszeit total Stunden Tage % total 2’184.0 260 114.54% 100.00% Ferien 210.0 25 11.01% 9.62% Feiertage 67.2 8 3.52% 3.08% effektive Jahresarbeitszeit 1’906.8 227 100.00% 87.31% Jahresarbeitszeit total Stunden Tage % total 2’184.0 260 116.07% 100.00% Ferien 210.0 25 11.16% 9.62% Feiertage 92.4 11 4.91% 4.23% effektive Jahresarbeitszeit 1’881.6 224 100.00% 86.15% Entsprechend berechnen sich die gültigen Ferien- und Feiertags- zuschläge wie folgt: – Ferienzuschlag in % = Anzahl Ferientage ÷ (260 – (Anzahl Ferientage + Anzahl Feiertage)) x 100 – Feiertagszuschlag in % = Anzahl Feiertage ÷ (260 – (Anzahl Ferientage + Anzahl Feiertage)) x 100 Diese Zuschläge müssen folgendermassen zum Grundbasisgehalt ...
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Dieser Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. September 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Xxxx 2019. Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt gemäss Bundesratsbeschuss am 1. Juli 2018 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von einer vertragsschliessenden Partei durch eingeschriebenen Brief auf das Jahresende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so gilt er jeweils für ein weiteres Jahr. Allfällige Vertragsrevisionen können von den vertragsschliessenden Parteien jederzeit beantragt werden.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und endet sobald alle aufgrund des Wegenutzungsver- trages Strom, des Wegenutzungsvertrages Gas, des Konzessionsvertrages Wasser und des Kon- zessionsvertrages Fernwärme begonnenen Baumaßnahmen abgeschlossen sind.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. 1 Der GAV-VRM tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Dieser Vertrag tritt für die Kantone, deren Regierungsrat ihn genehmigt hat, am 1. Januar 2014 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2017. Jede Vertragspartei kann das Vertragsver- hältnis unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres auflösen. Die Kündigung ist schriftlich einzureichen.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Inkrafttreten und Dauer des Vertrages richten sich nach dem individuellen Vertrag, welcher auch formfrei zustande kommen kann, sofern die Parteien nichts Ab- weichendes vereinbart haben.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt erst nach der Zahlung des Darlehensbetrages durch den Kunden rechtsgültig in Kraft. Der gegenseitig festgelegte Darlehensbetrag ist innerhalb zweier Monate nach Vertragsunterzeichnung auf das Postcheck-Konto 50-825-8 mit IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 0 der StWZ Energie AG zu überweisen. Die StWZ Energie AG ist verpflichtet, die Solaranlage unmittelbar nach Feststellung der sichergestellten Finanzierung zu realisieren. Das Bezugsrecht beginnt nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage am 1. Januar 2019 und endet nach 20 Jahren am 31. Dezember 2038.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Diese Tarifvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet automa- tisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.Dezember 2020. Diese Tarifvereinbarung entfaltet keine Nachwirkung hinsichtlich der Ziffern I.,IV.,V. und VI. Gem. II. Ziffer 3 und III. Ziffer 1 entfalten der Vergütungstarifvertrag und der Manteltarifvertrag weiterhin Nachwirkung. Sollte es während der Lauf- zeit dieser Vereinbarung zur Überschreitung der in I. vereinbarten Mindestan- zahl von Flugzeugen kommen, dann entfalten zudem die in IV. Ziffer 1, zwei- ter Absatz genannten Regelungen zum Vergütungstarifvertrag weiter Nachwir- kung.“ „Im Rahmen der Mediation zum Abschluss des Gesamtpakets 2021 haben die Parteien Folgendes vereinbart: Die Parteien vereinbaren, dass keine Ansprüche der Arbeitnehmer für die Zeit ab dem 01.01.2018 wegen der Unterschreitung der Flottengröße aus dem TV 2017 bestehen.“
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Diese Vereinbarung tritt mit der Verkehrsübergabe des schwyzerischen Teilstü- ckes der N 3 in Kraft. Sie wird für die Dauer bis zum 31. Dezember 1969 abgeschlossen und gilt still- schweigend als um 1 Jahr verlängert, wenn sie nicht von einer der Parteien bis spätestens am 1. Juli eines Jahres auf Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Inkrafttreten und Vertragsdauer. Dieser Vertrag tritt auf den 1. April 2020 in Kraft und ersetzt den GAV für das Gerüstbaugewerbe 2012 bis 2015 (verlängert bis Xxxx 2020). Er dauert bis zum 31. Xxxx 2023. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Erfolgt keine Kündigung, so gilt der Vertrag jeweils für ein weiteres Jahr.