DEFINITIONEN/ANWENDUNGSBEREICH Musterklauseln

DEFINITIONEN/ANWENDUNGSBEREICH. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind: „Bedingungen“, „AGB“ = die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PROWERB Werbe- und Versandservice GmbH „wir“, „uns“, „unser“, „unsere“, „Prowerb“ = die PROWERB Werbe- und Versandservice GmbH „Kunde“, „Auftraggeber“ = jeder Unternehmer i. S. d. § 14, 310 BGB, dem wir gegenüber Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung, erbringen. „Empfänger“, „Sie“, = jeder Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 BGB der Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig davon, ob er uns beauftragte oder nicht, erhält oder vom Kun den als Empfänger angegeben ist. „Sendung“, „Gut“, „Güter“, „Ware(n)“ = die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen aufgrund eines mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise ab geschlossenen Vertrages oder aufgrund vertragsähnlicher Rechtsbeziehungen einzulagernde, zu kommissionierende oder auf sonstige Weise zu behandelnde, zu erstellende oder zu transportierende Ware. Leistung“, Leistungen“ = unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, der Kommissionierung, der Verpackung, der Etikettierung, der Auslieferung und dem Transport von Waren für den Kunden sowie alle weiteren Tätigkeiten, zu deren Erbringung wir uns gegenüber dem Kunden verpflichtet haben. „Textform“ = Erklärungen in der Form des § 126b BGB Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des HGB gelten vorrangig vor diesen AGB. Sofern diese AGB keine oder nur eine unvollständige Regelung enthalten, finden ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 Anwendung, wenn Prowerb Speditions-, Fracht- Lager- oder sonstige ü...
DEFINITIONEN/ANWENDUNGSBEREICH. 1.1 Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind „Bedingungen“, „AGB“ = die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der QTRADO Logistics GmbH u. Co. KG „wir“, „uns“, „unser“, „unsere“ = die QTRADO Logistics GmbH u. Co. KG „Kunde“ = jeder Unternehmer i. S. d. § 14, 310 BGB, dem wir gegenüber Lieferungen und/oder Leistungen, unab- hängig von ihrer rechtlichen Einordnung, erbringen. „Empfänger“, „Sie“ = jeder Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 BGB der Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig davon, ob er uns beauftragte oder nicht, erhält oder vom Kun- den als Empfänger angegeben ist. „Sendung“, „Gut“, „Güter“, „Wa- re(n)“ = die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen aufgrund eines mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise ab- geschlossenen Vertrages oder aufgrund vertragsähnli- cher Rechtsbeziehungen einzulagernde, zu kommissi- onierende oder auf sonstige Weise zu behandelnde, zu erstellende oder zu transportierende Ware. Leistung“, Leistungen“ = unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lage- rung, der Kommissionierung, der Verpackung, der Eti- kettierung, der Auslieferung und dem Transport von Waren für den Kunden sowie alle weiteren Tätigkeiten, zu deren Erbringung wir uns gegenüber dem Kunden verpflichtet haben. „Textform“ = Erklärungen in der Form des § 126b BGB

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.