Grundkapital Musterklauseln

Grundkapital. II. Kapitalrücklagen1) III. Gewinnrücklagen1)
Grundkapital. Das Grundkapital der SG Issuer beträgt EUR 2.000.400 und ist in 50.010 volleingezahlte Stammaktien zu je EUR 40 unterteilt.
Grundkapital. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 9.220.893,00 und ist eingeteilt in 9.220.893 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- je Aktie. Sämtliche ausgegebenen 9.220.893 Aktien sind voll eingezahlt. Sämtliche Aktien der Emittentin sind Bestandteil des Eigenkapitals der Gesellschaft.
Grundkapital. Genossenschaften mit einem zum Voraus festgesetzten Grundkapital sind unzulässig. Die Statuten können aber die Schaffung eines Genossenschaftskapitals durch die Schaffung von Anteilscheinen vorsehen. Sofern in den Statuten nichts anderes festgelegt ist, haftet die Genossenschaft nur mit ihrem Vermögen.
Grundkapital. Das Grundkapital der Süss MicroTec AG beträgt gemäß § 4 Abs. 1 der AG Satzung (Stand: 8. Juni 2015) EUR 19.115.538,00 (in Worten: Euro neunzehn Millionen einhundertfünfzehntausend fünfhun- dertachtunddreißig) und ist eingeteilt in 19.115.538 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Stück- aktien lauten auf den Namen (Namensaktien).
Grundkapital. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit € 15.050.000,- und ist eingeteilt in 15.050.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie. Die Aktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die ISIN der Aktien lautet DE000A11QLU3, die Wertpapierkennnummer lautet A11QLU sowie das Börsenkürzel lautet UDC. Die Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche ausgegebenen 15.050.000 Stückaktien sind voll eingezahlt.
Grundkapital. Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf: Aktiengattung Betrag des Grundkapitals Nennbeträge Stückzahl der Aktien CHF CHF 50.000,00 1.000,00 50,00 Angaben über Veränderung an Aktien: 31.12.2019 Stück 31.12.2018 Stück Bestand an Aktien 50,00 50,00 Zugang Im Geschäftsjahr trat hinsichtlich der Anzahl und des Nennbetrags der Aktien keine Änderung ein. 0,00 0,00 Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen: Stand 01.01.2019 Zuweisung Stand 31.12.2019 CHF CHF CHF sonstige Rückstellungen Rückstellung für Beratung 5.500,00 200,00 5.700,00 Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt CHF 0,00 (Vorjahr: CHF 0,00). Aufgliederung und Erläuterung der Haftungsverhältnisse: davon gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen 31.12.2019 CHF 31.12.2018 CHF 31.12.2019 CHF 31.12.2018 CHF nicht einbezahltes - noch nicht eingefordertes - Stammkapital 138.085,50 144.885,50 138.085,50 138.085,50 Patronatserklärungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstige Haftungen gegenüber Dritten (Leasing, Miete) 0,00 0,00 0,00 0,00 138.085,50 144.885,50 138.085,50 138.085,50 Zusammensetzung: des folgenden Geschäftsjahres der folgenden fünf Geschäftsjahre CHF CHF Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 0,00 Verpflichtungen aus Mietverträgen 6.600,00 33.000,00 Sonstige Verpflichtungen 0,00 0,00 6.600,00 33.000,00
Grundkapital. Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf: Aktiengattung Betrag des Grundkapitals Nennbeträge Stückzahl der Aktien CHF CHF 50.000,00 1.000,00 50,00 Angaben über Veränderung an Aktien: 31.12.2020 Stück 31.12.2019 Stück Bestand an Aktien 50,00 50,00 Zugang Im Geschäftsjahr trat hinsichtlich der Anzahl und des Nennbetrags der Aktien keine Änderung ein. 0,00 0,00 Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen: Stand 01.01.2020 Zuweisung Stand 31.12.2020 CHF CHF CHF Steuerrückstellungen Rst. für Ertragsteuern 0,00 200.000,00 200.000,00 sonstige Rückstellungen Rückstellung für Beratung 5.700,00 1.300,00 7.000,00 Summe Rückstellungen 5.700,00 201.300,00 207.000,00
Grundkapital. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 587.725.396,48 Euro. Es ist eingeteilt in 206.403.804 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen. Die Übertragung auf einen neuen Erwerber kann nur mit Zustimmung der Gesellschaft nach deren freiem Ermessen erfolgen. Gründe für die Verweigerung anzugeben ist sie nicht verpflichtet. Für die Übertragung der Aktien, die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juli 1999 von Inhaberaktien in nicht vinkulierte Namensaktien umgewandelt worden sind, ist die Zustimmung der Gesellschaft nicht erforderlich. Jeder Aktionär kann verlangen, dass seine nicht vinkulierte Namensaktie in eine vinkulierte Namensaktie umgewandelt wird. Die Gesellschaft kann die Ausübung dieses Rechts durch entsprechende Bekanntmachung auf einzelne Zeiträume innerhalb des Geschäftsjahrs beschränken. Die Kosten der Umwandlung trägt die Gesellschaft.