Grundkapital. Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 5.889.063,00 und ist eingeteilt in 5.889.063 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rech- nerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Es gibt keine verschie- denen Aktiengattungen. Jede Aktie ist voll stimm- und dividendenberechtigt.
Grundkapital. II. Kapitalrücklagen1) III. Gewinnrücklagen1)
Grundkapital. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 9.870.452,00 und ist eingeteilt in 9.870.452 auf den Namen lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- je Aktie. Sämtliche ausgegebenen 9.870.452 Aktien sind voll eingezahlt. Sämtliche Aktien der Emittentin sind Bestandteil des Eigenkapitals der Gesellschaft.
Grundkapital. Das Grundkapital der SG Issuer beträgt EUR 2.000.400 und ist in 50.010 volleingezahlte Stammaktien zu je EUR 40 unterteilt.
Grundkapital. Das Grundkapital der Gesellschaft setzt sich aus dem Aktienkapital der Klasse A und dem Aktienkapital der Klasse B zusammen. Das Aktienkapital der Klasse A der Gesellschaft beträgt 2'600'000'000 Schweizer Franken, wovon 520'000'000 Schweizer Franken (20%) einbezahlt sind. Es ist einge- teilt in 260'000 Aktien mit einem Nennwert von 10'000 Schweizer Franken. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Aufnahme neuer Aktionäre oder einer anderwei- tigen Erhöhung ihres Aktienkapitals ein Aktienkapital der Klasse B schaffen, indem sie voll einbezahlte Aktien der Klasse B mit einem Nennwert von je 100'000 Franken aus- gibt. Aktien der Klasse B begründen keine Haftung der Aktionäre der Klasse B gemäss Artikel 26. Vorbehältlich der nachstehenden Vorzugsrechte von Aktien der Klasse A haben die Aktien der Klasse B die gleichen proportionalen Rechte in Bezug auf Ausschüttungen und Liquidationserlöse wie die Aktien der Klasse A. Die Aktien der Klasse A haben Vorrang bezüglich Ausschüttungen und Liquidationserlöse aus Reserven der Gesell- schaft, ausgenommen der ordentliche Reservefonds gemäss Artikel 29 Abs. 1 ("Rele- vante Reserven") in der Höhe, die den Relevanten Reserven zum 31. Dezember 2017 entspricht ("Vorzugsbetrag"). Ausschüttungen oder Zahlungen aufgrund einer Liquida- tion oder eines Rückkaufs von Aktien der Klasse A aus den Relevanten Reserven sowie etwaige Nettoverluste aus Materialfinanzierungsverträgen, die vor dem 1. Janu- ar 2018 abgeschlossen worden sind und am oder nach dem 1. Januar 2018 nicht refinanziert wurden, mindern den Vorzugsbetrag zugunsten der Aktien der Klasse A im entsprechenden Betrag. Der Vorzugsbetrag erhöht sich um einen rechnerischen Zins auf dem Saldo des Vorzugsbetrags, und wird jeweils jährlich auf den 31. Dezember dem Vorzugsbetrag zugeschlagen. Diese rechnerischen Zinsen werden auf der Grund- lage der durchschnittlichen Rendite der 10-jährigen Anleihe der Schweizerischen Eid- genossenschaft (R10) berechnet, die auf der Grundlage der von der Schweizerischen Nationalbank veröffentlichten Tagesrenditen für das am 31. Dezember endende Ka- lenderjahr berechnet wird, jedoch, falls diese negativ ist, mit null angenommen wird. Die Gesellschaft kann jederzeit Aktien der Klasse A zurückkaufen und/oder das Ak- tienkapital der Klasse A durch Beschluss der Aktionäre der Klasse A herabsetzen, ohne den Aktionären der Klasse B einen solchen Rückkauf oder Kapitalherabsetzung anzubieten. Die Gesellschaft kann zu dem Zeitpunkt, zu dem keine Verpflichtu...
Grundkapital. Das Grundkapital der Emittentin beträgt EUR 28.845.300. Es ist geteilt in 288.453 auf Namen lautende Nennbetragsaktien zum Nennwert von je EUR 100. Das Grundkapital der Emittentin ist vollständig aufgebracht. Es bestehen keine ausständigen Einlagen. Die Aktien der Emittentin sind vinkulierte Namensaktien. Die Übertragung der Ak- tien ist gemäß § 5 Abs 3 der Satzung an die Zustimmung der Gesellschaft gebun- den, die durch den Vorstand nach Anhörung des Aufsichtsrats erteilt wird. Die Ak- tien werden sodann unter Bezeichnung des Inhabers in das Aktienbuch der Emit- tentin eingetragen. Im Verhältnis zur Emittentin gilt als Aktionär nur, wer als sol- cher im Aktienbuch eingetragen ist.
Grundkapital. Das Grundkapital von Pfeiffer Vacuum beträgt EUR 25.261.207,04 und ist eingeteilt in 9.867.659 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem rech- nerisch anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56 je Pfeiffer Vacuum-Aktie. Die Pfeiffer Vacuum-Aktien sind Stammaktien. Daneben gibt es keine weiteren Aktiengattungen.
Grundkapital. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 587.725.396,48 Euro. Es ist eingeteilt in 206.403.804 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen. Die Übertragung auf einen neuen Erwerber kann nur mit Zustimmung der Gesellschaft nach deren freiem Ermessen erfolgen. Gründe für die Verweigerung anzugeben ist sie nicht verpflichtet. Für die Übertragung der Aktien, die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juli 1999 von Inhaberaktien in nicht vinkulierte Namensaktien umgewandelt worden sind, ist die Zustimmung der Gesellschaft nicht erforderlich. Jeder Aktionär kann verlangen, dass seine nicht vinkulierte Namensaktie in eine vinkulierte Namensaktie umgewandelt wird. Die Gesellschaft kann die Ausübung dieses Rechts durch entsprechende Bekanntmachung auf einzelne Zeiträume innerhalb des Geschäftsjahrs beschränken. Die Kosten der Umwandlung trägt die Gesellschaft.
Grundkapital. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit € 15.050.000,- und ist eingeteilt in 15.050.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie. Die Aktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die ISIN der Aktien lautet DE000A11QLU3, die Wertpapierkennnummer lautet A11QLU sowie das Börsenkürzel lautet UDC. Die Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche ausgegebenen 15.050.000 Stückaktien sind voll eingezahlt.
Grundkapital. 4.1 Das eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft muss immer dem Nettoinventarwert der Gesellschaft entsprechen, welcher der Summe der Nettoinventarwerte jeder Serie entsprechen muss, der gemäß Artikel 14 dieser Satzung ermittelt wird.
4.2 Das Grundkapital der Gesellschaft entspricht dem Wert des zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft. Das genehmigte Grundkapital der Gesellschaft beträgt 500.000.000.002 Anteile, unterteilt in 2 (zwei) nennwertlose Zeichneranteile, die für jeweils 1,00 EUR begeben wurden, und 500.000.000.000 (fünfhundert Milliarden) nennwertlosen Anteilen, ausgewiesen als nicht klassifizierte Anteile.
4.3 Der Verwaltungsrat wird hiermit generell und unbedingt bevollmächtigt, alle Vollmachten der Gesellschaft bezüglich der Ausgabe von Anteilen der Gesellschaft im Sinne von Abschnitt 1021 des Act, modifiziert durch Section 1388(4) des Act, auszuüben. Die maximale Anzahl an Anteilen, die unter der hiermit verliehenen Vollmacht ausgegeben werden darf, beträgt 500.000.000.000 (fünfhundert Milliarden) Anteile, jedoch vorausgesetzt, dass zum Zwecke der Berechnung der Höchstzahl der auszugebenden Anteile, die unter der hiermit verliehenen Vollmacht ausgegeben werden darf, alle Anteile, die zurückgenommen wurden, als nie ausgegeben gelten.
4.4 Die nicht klassifizierten Anteile können als Anteile einer Serie oder Klasse ausgegeben werden. Die verantwortliche Person kann die Anteile nach jeweils eigener Festlegung Serien oder Klassen zuweisen und die damit verbundenen Rechte oder Beschränkungen festlegen, wie sie dies jeweils gemäß den Auflagen der Zentralbank entscheiden kann. Bei oder vor der Ausgabe von Anteilen legt die verantwortliche Person die Währung fest, auf die diese Anteile lauten, sowie die Serie, der diese Anteile zugeordnet werden, und die Anteile werden in eine oder mehrere Serien oder Klassen unterteilt und können auf dieselbe Währung oder auf unterschiedliche Währungen lauten. Alle Gelder, die für oder im Zusammenhang mit einem Anteil zu zahlen sind (insbesondere diesbezügliche Zeichnungs- und Rücknahmegelder), sind in der festgelegten Währung des betreffenden Anteils oder in einer generell oder individuell von der verantwortlichen Person für bestimmte Serien oder Anteilsklassen oder Einzelfälle festzulegenden Währung zu zahlen. Finanzinstrumente können im Namen bestimmter Klassen oder Klassen in einer Serie gemäß den Bestimmungen dieser Satzung, des Prospekts und den Auflagen der Zentralbank eingeset...