Common use of Diebstahl von Gegenständen aus Kraftfahrzeugen Clause in Contracts

Diebstahl von Gegenständen aus Kraftfahrzeugen. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind in verschlossenen Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen - jedoch nicht in Anhängern - versichert, wenn diese aufgebrochen werden und die Gegenstände entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen ist die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge gleichgestellt. Einem Kraftfahrzeug gleichgestellt gilt ein verschlossenes Wassersportfahrzeug.

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Samples: sichererbauen.de, rsv-bedingungen.de, www.ruv.de

Diebstahl von Gegenständen aus Kraftfahrzeugen. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind in verschlossenen Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen - jedoch nicht in Anhängern - versichert, wenn diese aufgebrochen werden und die Gegenstände entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen ist sind die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge gleichgestellt. Einem Kraftfahrzeug gleichgestellt gilt ein verschlossenes Wassersportfahrzeug.

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Samples: rsv-bedingungen.de, rsv-bedingungen.de

Diebstahl von Gegenständen aus Kraftfahrzeugen. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind in verschlossenen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen oder Pkw-Anhängern zu Wohnzwecken - jedoch nicht in sonstigen Anhängern - versichert, wenn diese aufgebrochen werden und die Gegenstände entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen ist die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge gleichgestellt. Einem Kraftfahrzeug gleichgestellt gilt ein verschlossenes Wassersportfahrzeug.

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