Dienstleistungsumfang Musterklauseln

Dienstleistungsumfang. Enovos wird vom Speicherkunde beauftragt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die sich für den Speicherkunde aus d e m Vertragsverhältnis ergebenden Meldungen nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (nachfolgend „REMIT“ genannt) an die Agency for the Cooperation of Energy Regulators (nachfolgend „ACER“ genannt) über einen Registered Reporting Mechanism (nachfolgend „RRM“ genannt) vorzunehmen (nachfolgend „Transaktionsdatenmeldung“ genannt).
Dienstleistungsumfang. 2.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erbringen. Bei Vorliegen eines Terminplans für den Auftragnehmer gilt dieser. Liegt kein solcher Terminplan vor, sind die Leistungen so ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erbringen, dass die zwischen dem Auftraggeber und eventuell weiterer ausführender Unternehmen vereinbarten Termine nicht aus Gründen gefährdet oder verzögert werden, die der Auftrag- nehmer zu vertreten hat. Ein solcher Terminplan wird dem Auftragnehmer ebenfalls bereits mit der Bestellanfrage nach Ziffer A.2.1 übermittelt. 2.2 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand sowie den neuesten Regeln und Erkenntnissen. Er hat die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die allgemein aner- kannten Regeln der Technik etc. zu beachten. 2.3 Der Auftragnehmer ist, soweit dies zur Bearbeitung des Auftragsgegenstandes erforderlich ist, in Abstimmung mit dem Auftraggeber dazu berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten. Eine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auf- traggebers sowie zu Weisungen gegenüber Mitarbeitern/innen des Auftraggebers besteht nicht. Ausnahmen hiervon bedürften in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
Dienstleistungsumfang. Der Leistungsumfang der immo-billie Software umfasst: - die Anlage von Personendaten (Mitarbeiter, Interessenten, Abgeber von Immobilien) - die Anlage von Objektdaten - die Verknüpfung von beiden - die planmäßige Abwicklung von Angebotsverfahren der Immobilien (sowohl Kaufobjekte als auch Mietobjekte).
Dienstleistungsumfang. Folgende Dienstleistungen können vereinbart ▪ werden:
Dienstleistungsumfang. Der Leistungsumfang der EDI-Real Software umfasst grundlegend: - die Anlage von Personendaten (Mitarbeiter, Interessenten, Kunden) - die Anlage von Objektdaten - die Verknüpfung von beiden - das planmäßige Finden von Geschäftsmöglichkeiten (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) durch die Verknüpfung - der Austausch von Objektdaten unter verschiedenen Kunden und Benutzern
Dienstleistungsumfang. 2.1 Marsh berät die Mandantin in allen Versicherungs- angelegenheiten, die mit den von Marsh gemäß Dienstleistungsvertrag betreuten Versicherungs- verträgen im Zusammenhang stehen. Insbeson- dere erbringt Marsh im Rahmen der Beauftragung die in der Anlage „Kerndienstleistungen“ zum Dienstleistungsvertrag aufgeführten Tätigkeiten, sofern hierzu nichts Anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wird. 2.2 Soweit im Interesse der Mandantin sinnvoll und notwendig, ist Marsh berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten Dritte, insbeson- dere lokale Marsh-Gesellschaften im Ausland, zu beauftragen.
Dienstleistungsumfang. Der Service hat folgenden Dienstleistungsumfang: Quellenstaat: Frankreich Art der Wertpapiere und Ertrag: Aktien, Bardividenden Wohnsitzland des Endbegünstigten: Deutschland Der Kunde muss bei der Anmeldung folgende Zusatzdokumente bei Clearstream Banking einreichen: • Originalvollmacht des Kunden für Clearstream Banking; • Kopien der Vollmachten von jedem Endbegünstigten für den Kunden; • Excel-Tabelle in dem von Clearstream Banking vorgeschriebenen Format mit Angaben zu den Endbegünstigten, entsprechenden Beteiligungen und der Dividendenzahlung mit Anspruch auf Erstattung. Erstattungsanträge werden erst erstellt, wenn die oben genannten Dokumente vollständig vorliegen. Weitere Informationen sind dem User Manual zu entnehmen. Name des Unternehmens: Kontonummer: Für die Anmeldung verantwortliche Kontaktperson: Name: Telefon: Telex: Adresse für Zwecke der Anmeldung: Name des Unternehmens: Abteilung: Straße Stadt: Land: Telex: Titel: Fax: SWIFT BIC: Anschrift: Postleitzahl: SWIFT BIC: Clearstream Banking kann zusätzliche Informationen zu den Endbegünstigten anfordern, falls dies in Zusammenhang mit dem anzuwendenden Verfahren zur Freistellung von der Quellensteuer notwendig ist.
Dienstleistungsumfang. Container-Verkauf mit Zubehör, Neuware, Occasionen und Ersatzteile sowie Reparaturen, Reinigungen und Ver- mietungen einschliesslich Beratungen für die Dienstlei- stungen und Eventanlässe.
Dienstleistungsumfang. In einem Gespräch vor Ort wird zusammen mit der Klientin/dem Klienten der Dienstleistungsbedarf abgeklärt. Dieses Gespräch wird periodisch wiederholt und der Dienstleistungsumfang allenfalls den veränderten Umständen angepasst. Sind bei Klientinnen und Klienten von Spitex BajRon GmbH noch andere Spitex-Anbieter oder private Angestellte tätig, werden gemeinsame Zielsetzungen/die Koordination bezüglich Pflegequalität, Aufteilung der Aufgaben, Festlegung der Einsatzzeiten und Einsatzstunden vereinbart.
Dienstleistungsumfang. 3.2.1 Art, Umfang und Inhalt der Dienstleistungen, welche die WeArePepper GmbH im Rahmen eines spezifischen Auftrages für einen Aufraggeber erbringt, richten sich ausschliesslich nach einer schriftlichen Offerte, Auftragsbestätigung oder einem Vertrag der WeArePepper GmbH. 3.2.2 Die WeArePepper GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und weisungskonform zu erledigen. Die WeArePepper GmbH wird die berechtigten Interessen des Auftraggebers in guten Treuen wahren und insbesondere das Geschäftsgeheimnis des Auftraggebers dort schützen, wo die WeArePepper GmbH Einblick gewährt wurde. Die WeArePepper GmbH kann in Bezug auf die Distribution der Bilder, Videos und Infografiken keinen Erfolg auf deren Verwendung und Platzierung durch Medien und andere Dritte abgeben. 3.2.3 Die WeArePepper GmbH ist berechtigt, Dritte, deren Leistungen sie für die Auftragsabwicklung benötigt, auf Rechnung des Auftraggebers beizuziehen. Die auf den Namen des Auftraggebers ausgestellten Rechnungen Dritter werden von der WeArePepper GmbH geprüft und an den Auftraggeber weitergeleitet. Die WeArePepper GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und Bezahlung von Rechnungen Dritter. 3.2.4 Die Haftung der WeArePepper GmbH für eigenes Handeln wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die WeArePepper GmbH nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen Dritter und ebenso wenig für aus solchen Mängeln entstandene Schäden. 3.2.5 Die WeArePepper GmbH ist berechtigt, die angebotenen Bilder und Videos von Produzenten (Fotografen, Videoproduzenten, Grafiker etc.) nach freier Xxxx anfertigen zu lassen. 3.2.6 Allfällige Mängel sind unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Ablieferung eines Werkes, geltend zu machen. Die WeArePepper GmbH wird im Falle einer Mängelrüge das vorrangige Recht zur Nachbesserung eingeräumt. 3.2.7 Der Auftraggeber unterstützt die WeArePepper GmbH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere durch rechtzeitige und klare Instruktionen sowie durch die Zustellung von erforderlichen Informationen und Unterlagen. Kosten, die dem Auftraggeber aus der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anfallen, werden von diesem allein getragen. 3.2.8 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Kommunikationsmassnahme trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Kommunikationsmassnahme gegen Vorschriften des Persönlichkeitsrechts, des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Börsenrechts oder ...