Direktverkauf. Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Letz- terenfalls sind die Ausstellungsgüter mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die gewer- be- und gesundheitspolizeilichen Geneh- migungen zu beschaffen und einzuhalten. Einzelheiten enthalten die Aussteller-Ser- vice-Unterlagen.
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