Diskussion Musterklauseln

Diskussion. Nach einer Zusammenfassung der Ergebnisse werden zu Beginn die demographischen sowie klinischen Daten der einzelnen Studienpools diskutiert. Daraufhin werden die Ergebnisse der fahrtauglichkeitsspezifischen Diagnostik genauer analysiert und interpretiert.
Diskussion. Die Untersuchung zeigt, dass einzelne Unterrichtsstörungen sowohl in der Turnhalle wie auch im Klassenzimmer an Berufsfachschulen vorkommen. Die Anzahl Nennungen, welche in beiden Settings praktisch identisch sind, lassen darauf zurückführen, dass der Unterricht nach Fachrichtung fast gleichmassen störungsanfällig empfunden wird (vgl. Abb. 5). Am meisten – und dies ist auffallend – wird die akustische Störung wahrgenommen. Dies ist damit zu erklären, dass akustisches Störverhalten in jedem Fall von der Lehrperson wahrgenommen und eine Handlung erwartet wird. Gestützt wird diese Vermutung auch von der Fachliteratur, welche besagt, dass die verbalen Störungen diejenigen sind, welche am Häufigsten im Unterricht auftreten (Xxxxxxx 2000 & Xxxxx 2004). In anderen Kategorien wurde eine niedrige Anzahl an Erwähnungen notiert, dies heisst jedoch nicht zwingend, dass auch weniger Unterrichtsstörungen auftreten. Störungen werden sehr individuell erlebt und der Zeitpunkt, in welchem sich eine Lehrperson in ihrer Tätigkeit gestört fühlt, hängt von vielen Faktoren ab. Zu berücksichtigen ist auch, dass Passivität und Desinteresse von den unterrichtenden Personen meistens nicht als Unterrichtsstörung erlebt wird. Das gleiche gilt für einen unruhigen Lernenden: So lange er die Lehrperson oder die Klasse nicht stört, kann sein Verhalten ausgeblendet und der Unterricht „störungsfrei“ weitergeführt werden. Was aber auch zu einer geringen Anzahl von Nennungen in den Kategorien C „Motorische Unruhe“ und D „Provokatives und aggressives Verhalten“ führt, ist die Stufenspezifität. Diese Kategorien charakterisieren eher Verhaltensmuster tieferer Schulstufen. In der Berufsfachschule wird der Lernende als erwachsener Mensch betrachtet und von ihm infolgedessen auch ein entsprechendes Verhalten erwartet. Mit solchen Störverhalten hat man auf der Stufe Berufsfachschule weniger zu kämpfen als auf der Sekundarstufe. Die Lernenden sind in einem bezahlten Anstellungsverhältnis, welches auch in der Schule weiterläuft. Der regelmässige Informationsaustausch zwischen Schule und Lehrbetrieb führt zu einer zusätzlichen Kontrolle über das Verhalten der Lernenden. Erstaunlicherweise wird die Unterrichtsstörungskategorie E „Verstösse gegen Schulordnung, Klassenregeln oder Vorgaben des Lehrers“ trotzdem am zweithäufigsten erwähnt (vgl. Abb. 5). Möglicherweise deswegen, weil die befragten Lehrpersonen „nur“ allgemeinbildende Fächer unterrichten. Der Stellenwert dieser Fächer war in der Berufsfachsch...
Diskussion. Die oben kommentiert dargestellten Ergebnisse sind trügerisch und ihnen können bestimmten Schwachpunkten vorgeworfen werden. Diese kritischen Punkte werden in diesem Abschnitt diskutiert. Die allgemeine positive Einstellung zur Lernsoftware könnte auch der Ausdruck einer bloßen Euphorie sein, da den Befragten das Lernsoftware-Konzept bzw. die Software- anwendung nicht vorher vorgestellt wurde. In diesem Fall wäre sie alleine keine Garantie für einen motivierten Umgang der Xxxxxxx bzw. Lehrer mit dieser Lernsoftware. Auch so gesehen kann sie immer besonders für die Anfangsphase als wichtig betrachtet werden. Im Laufe der Zeit werden sie sich mit der Nutzung Lernsoftware vertraut machen und von ihrem Potential überzeugt werden. Der Einsatz dieser Lernsoftware kann bestimmte Fragen bzw. Schwierigkeiten mit sich bringen, beispielweise die Schwierigkeit mit den Schülern, die keinen Zugang zur Technik haben. Laut der Befragung hatten 15% der Xxxxxxx keinen Zugang zu einem Computer und 20% keinen Zugang zum Internet, welche Schnittzahl nicht übersehen werden sollte. Hinzu kommen die Dörfer, wo es bisher keinen Strom gibt. Daher kann die Frage gestellt werden, was in diesem Fall geschehen soll. Wegen dieser Gegebenheiten gilt diese Lernsoftware nicht als vollkommene Lösung für alle. Wichtig ist dabei aber, dass sie dort, wo die technischen Mittel verfügbar sind d.h. in den meisten Schulbezirken zu einem Paradigmenwechsel im Bereich der Sprechförderung führen wird, und zu einem bedeutenden Wachstum der Anzahl von Schülern mit guter bzw. sehr guter mündlicher Kommunikationsfähigkeit beitragen wird. Darüber hinaus gilt der Tatbestand, dass es für alle Neuerungen und Entwicklungen einen Start geben muss. In diesem Fall muss in den betroffenen Dörfern immer mit den herkömmlichen Lern- bzw. Lehrmaterialien weitergearbeitet werden, indem die Lehrenden versuchen, den Lernenden mehr Sprechübungen zu geben, und sie dabei zum Sprechen zu aktivieren. Dabei kann man dann nur hoffen, dass die benötigte Infrastruktur schnell möglichst ausgebaut wird. Die zweite Schwierigkeit, die die Lernsoftware mit sich bringt, ist die Notwendigkeit der Aus- bzw. Fortbildung der Deutschlehrer, die in den verschiedenen Gymnasien tätig sind. Die Lehrer müssen zum Einsatz von Neuen Medien im DaF-Unterricht und zum Umgang mit der vorgeschlagenen Plattform aus- bzw. fortgebildet werden, damit sie ihre Nutzungspotenziale voll ausschöpfen können. Erwähnenswert ist hier aber die Sachlage, dass die Pla...
Diskussion. Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die Wettbewerbsfähigkeit von Low Input und High Output Milchproduktionsstrategien auf einzelbetrieblicher Ebene unter Berücksichtigung ausgewählter österreichischer Standortgegebenheiten zu überprüfen. Insbesondere soll geklärt werden, wie sich veränderte Marktpreise für Milch und Kraftfutter auf den ökonomischen Erfolg auswirken. Dieses Kapitel widmet sich der Diskussion der verwendeten Daten und Berechnungsgrundlagen, der Methodik sowie der Ergebnisse.
Diskussion. Ziel der Studie war es, die Wirkung des Sensoriums auf den Körper und auf das psychische Befinden von gesunden Probanden zu erheben. Im Folgenden Kapitel werden die Ergebnisse der Hypothesenprüfung zusammengefasst und interpretiert. Anschließend werden die Grenzen der vorliegenden Studie erörtert und eine Zusammenfassung mit Ausblick auf weiterführende Studien gegeben.
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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

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  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.