Dividenden und Ausschüttungen Musterklauseln

Dividenden und Ausschüttungen. Sind einem Basiswert Dividenden oder Ausschüttungen zuzu- ordnen, so wird am Tag vor dem Anpassungstag das Produkt aus dem Dividenden- bzw. Ausschüttungsbetrag, dem Indexge- wicht, dem Ausgleichsfaktor und der Kontraktmenge („Dividen- denausgleich“) gutgeschrieben bzw. belastet. Bei Kurs-Index-CFD wird bei einer CFD-Long-Position der Divi- dendenausgleich gutgeschrieben bzw. bei einer CFD-Short-Po- sition belastet. Bei Performance-Index-CFD kann der Dividendenausgleich bei einer CFD-Long-Position belastet werden. Der »Anpassungstag« ist der Tag, an dem eine der im Index ent- haltenen Indexkomponente erstmalig ex Dividende gehandelt wird. Der Ausgleichsfaktor wird vom Market Maker unter Be- rücksichtigung von Steuern oder sonstigen Abgaben und Kos- ten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ermittelt und ist den In- strumentendetails zu entnehmen; der Faktor ist z.B. 85%, wenn der Market Maker für Dividenden auf seine Absicherungspositi- on 15% Steuern abführen muss (tatsächlich, implizit oder hypo- thetisch). Dieser kann positiv und negativ sein. Es handelt sich hierbei um fremde Kompensationen, die von der Bank weiterverrechnet werden. Diese können sich ändern und daher jederzeit angepasst werden. US-Aktien CFDs: Aufgrund der Steuergesetzgebung in den USA werden Positio- nen in US-Aktien CFDs am Handelstag vor der Dividendenan- passung automatisch glattgestellt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Gutschrift eines Dividendenausgleichs. Ebenso erfolgt keine Wiedereröffnung der Position an dem Handelstag an dem die Aktie ex Dividende gehandelt wird.
Dividenden und Ausschüttungen. Sind einem Basiswert Dividenden oder Ausschüttungen zuzuordnen, so wird am Tag vor dem Anpassungstag das Produkt aus dem Dividenden- bzw. Ausschüttungsbetrag, dem Indexgewicht, dem Ausgleichsfaktor und der Kontraktmenge („Dividendenausgleich“) gutgeschrieben bzw. belastet. Der „Anpas- sungstag“ ist der Tag, an dem eine der im Index enthaltenen Indexkomponente erstmalig exDividende gehandelt wird. Der Ausgleichsfaktor wird vom Market Maker unter Berücksichtigung von Steuern oder sonstigen Abgaben und Kosten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ermittelt und ist den Instrumenten- details zu entnehmen; der Faktor ist z.B. 85%, wenn der Market Maker für Dividenden auf seine Absicherungsposition 15% Steuern abführen muss. Er kann positiv und negativ sein. • Bei Kurs-Index-CFD wird bei einer CFD-Long-Position der Dividendenausgleich gutgeschrieben bzw. bei einer CFD-Short-Position belastet. • Bei Performance-Index-CFD kann der Dividendenausgleich bei einer CFD-Long-Position belastet werden.
Dividenden und Ausschüttungen. 8.1 Die Genossenschaft kann aus dem Nettogewinn oder den Rücklagen aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes und mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe der Satzung und dieser Beteiligungsbedingungen und jeweils vorbehaltlich des Artikels 4.9 Ausschüttungen in Form von Dividendenzahlungen an die Beteiligungsinhaber vornehmen. Der Anspruch der Beteiligungen auf Dividenden aus dem Nettogewinn eines Geschäftsjahres (sofern ausgeschüttet) wird zeitanteilig berechnet, wobei jeder volle Monat, in dem eine Beteiligung in dem betreffenden Geschäftsjahr aussteht, zum Bezug eines Zwölftels (1/12) der auf die Beteiligung entfallenden Jahresdividende berechtigt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine Beteiligung, die im Rahmen der monatlichen Aufstellung aller Rücknahmen für Oktober mit Wirkung vom 1. November zurückgenommen wurde, für das Geschäftsjahr, für das die Dividende berechnet wird, Anspruch auf zehn Zwölftel (10/12) der Dividende hat, die auf eine Beteiligung entfällt, die während des gesamten Geschäftsjahres im Umlauf war.
Dividenden und Ausschüttungen. Sind einem Basiswert Dividenden oder Ausschüttungen zuzu- ordnen, so wird am Dividenden- bzw. Ausschüttungsstichtag das Produkt aus Dividenden- bzw. Ausschüttungsbetrag und Kontraktmenge in der Handelsplattform gutgeschrieben (bei ei- ner CFD-Longposition) bzw. belastet (bei einer CFD-Shortposi- tion). Als Dividenden- bzw. Ausschüttungsbetrag gilt derjenige Betrag, der an juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepu- blik Deutschland tatsächlich zur Auszahlung gelangt.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.