Garantiebeschränkungen Musterklauseln

Garantiebeschränkungen. Pro Schadensfall beschränken wir unsere Beteiligung, ohne Anwendung der ■ für den Inhalt ■ auf 50 % des versicherten Betrags ■ pro Gegenstand ■ auf 6.915 EUR ■ für sämtliche Juwelen ■ auf 6.915 EUR ■ für sämtliche Werte ■ auf 830 EUR ■ für den Inhalt der Keller oder Dachböden, wenn der Versicherte in einem Appartementhaus wohnt und wenn diese Räumlichkeiten mit einem Sicherheitsschloss geschlossen sind ■ auf 1.660 EUR pro Räumlichkeit ■ für den Inhalt der Garagen und freistehenden Nebengebäude oder Nebengebäude ohne direkte Verbindung mit dem Hauptgebäude und wenn diese Räumlichkeiten mit einem Sicherheitsschloss geschlossen sind ■ auf 1.660 EUR pro Räumlichkeit ■ für den Diebstahl des Inhalts, der begangen wird durch eine Person, die sich im Gebäude aufhalten darf ■ auf 1.660 EUR ■ für den Diebstahl des Inhalts, der mit Gewalttätigkeiten oder Bedrohung der Person eines Versicherten begangen wird, irgendwo in der Welt, einschliesslich des Diebstahls durch Eindringen in ein Fahrzeug im Verkehr, das von einem Versicherten gelenkt wird ■ auf 3.458 EUR 2 – Plusformel Wir übernehmen ■ den Diebstahl oder Diebstahlversuch des Inhalts, der sich im Gebäude befindet, ungeachtet der Umstände, unter denen er eintritt, mit Ausnahme des blossen Verschwindens Schäden verursacht durch Vandalismus am Inhalt unter diesen Umständen. Unsere Garantie erstreckt sich auf Diebstahl, der mit Gewalttätigkeiten oder Bedrohung der Person eines Versicherten begangen wird, irgendwo in der Welt, auch durch Eindringen in ein Fahrzeug im Verkehr, das von einem Versicherten gelenkt wird.
Garantiebeschränkungen. Die Garantie gilt nur für Produkte, die entweder direkt von Solax Power oder von einem autorisierten Wiederverkäufer von Solax Power gekauft wurden. Die defekten Teile oder Einheiten werden im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs ersetzt Eigentum von Solax und müssen zur Überprüfung mit der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung an Solax oder autorisierte Kooperationspartner (Händler) zurückgesendet werden. Das Produkt ist in den folgenden Fällen nicht durch die Garantie abgedeckt:
Garantiebeschränkungen. 17.5.1 Der Vertragspartner muss zur Inanspruchnahme der Garantie einen Kaufbeleg vorweisen;
Garantiebeschränkungen. Unabhängig vom Geltungsbereich der Garantie werden die Hilfsleistungen zur Regulierung von Schäden für maximal einen Schadensfall pro Versicherungsjahr und im Rahmen der Obergrenzen im Sinne von Abschnitt 4.1.4.4.9 erbracht. Vorbehaltlich der außerhalb der allgemeinen Bestimmungen ausdrücklich benannten und be- schriebenen Bestimmungen und abhängig von den für die Regulierung des versicherten Scha- dens erbrachten Leistungen übernimmt der Leistungserbringer die Kosten im Zusammenhang mit dem betreffenden Schadensfall, nämlich : ◼ die Kosten für die Anlegung und Bearbeitung der Akte durch den Leistungserbringer, ◼ die Gutachterkosten, einschließlich MwSt., sofern diese dem Versicherten aufgrund seiner Steuerpflicht nicht erstattet wird, ◼ die Gerichtskosten der Gegenpartei, wenn der Versicherte gerichtlich verpflichtet ist, diese zu erstatten, ◼ die Kosten für ein gerichtliches und außergerichtliches Verfahrens zu Lasten des Versicher- ten, einschließlich der Gerichtskosten für Strafverfahren, ◼ die Gerichtsvollzieherkosten und -honorare, einschließlich MwSt., sofern diese dem Versicher- ten aufgrund seiner Steuerpflicht nicht erstattet wird, ◼ die Kosten und Honorare für einen einzigen Anwalt, einschließlich MwSt., sofern diese dem Versicherten aufgrund seiner Steuerpflicht nicht erstattet wird, wobei die Garantie nicht gilt, wenn der Rechtsanwalt gewechselt wird, außer wenn die versicherte Person aus Gründen, die von seinem Willen unabhängig sind, gezwungen ist, einen anderen Rechtsanwalt zu nehmen, mit Ausnahme der Kosten und Honorare, die der Partei entstanden wären, wenn die Sache von einem einzigen Anwalt bearbeitet worden wäre. Wenn die Kosten- und Honorarrechnung des Rechtsanwalts außergewöhnlich hoch ist, verpflich- tet sich die versicherte Person, die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht zu bitten, auf unsere Kosten über diese Rechnung zu befinden. Anderenfalls behalten wir uns das Recht vor, unser Eintreten proportional zum erlittenen Nach- teil zu beschränken; ◼ die Reise- und Aufenthaltskosten, die vom Versicherten im vernünftigen Rahmen aufgewendet werden, wenn sein persönliches Erscheinen vor einem ausländischen Gericht gesetzlich erfor- derlich ist oder durch gerichtliche Entscheidung angeordnet wird, ◼ die vom Leistungserbringer aufgewendeten Kosten für die Kopien polizeilicher Protokolle. Vorbehaltlich der Bestimmungen, die ausdrücklich außerhalb der allgemeinen Bestimmungen genannt und beschrieben wurden, übernimmt der Leistungs...
Garantiebeschränkungen. Die maximale Haftung von Libratone darf den ursprünglich von dir für das Produkt gezahlten Kaufpreis nicht überschreiten. Libratone haftet nicht mehr als für die unmittelbaren Schäden aus Personen- und / oder Sachschäden, die auf der groben Fahrlässigkeit von Libratone beruhen. Darüber hinaus haftet Libratone nicht für besondere, zufällige, Folgeschäden oder indirekte Schäden. Die Garantie erlischt, wenn das Etikett mit der Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
Garantiebeschränkungen. Diese Garantie gilt nicht für: • Zubehör oder Ersatzteile wie Zahnbürstenaufsätze sowie andere Verbrauchs- gegenstände; • Fehlfunktionen, Schäden oder Verschleifierscheinungen, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen; • Fehlfunktionen, Schäden oder Verschleifierscheinungen, die durch Missbrauch, Vernachlässigung, Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers, Wasserschäden, Änderungen, unötigte Reparaturen, Fahrlässigkeit, Unfälle, Naturkatastrophen, unsachgemäfie Wartung oder Modifikationen, durch Verwendung nicht vom Hersteller autorisierten Zubehörs verursacht wurden; • Gebrauchsspuren wie Kratzer, Risse, Verfärbungen, Vergilben, Verblassen; • Diebstahl oder anderweitigem Verlust; • Schäden durch Umwelteinwirkungen oder mechanische Defekte; • Produkte, deren Markierungen oder Fabrikationsnummer entfernt, geändert oder unkenntlich gemacht worden sind; • Produkte, die gestohlen, von Unbefugten weiterverkauft oder für die keine Original- rechnung mit Ort und Kaufdatum vorgelegt werden kann. Das Produkt ist für den normalen Hausgebrauch und nicht für den den Gebrauch in einer Klinik oder einem Kosmetiksalon bestimmt. Es handelt sich um ein persönliches Hygieneprodukt, das nicht von mehr als einer Person verwendet werden sollte, um mögliche gegenseitige Verunrei- nigungen zu vermeiden. Für Reparaturen, die von einer autorisierten MEGASONEX-Reparatur- werkstatt durchgeführt werden und für Ersatzprodukte, die im Rahmen der Garantie beansprucht werden, wird eine der Herstellergarantie entsprechende Garantie von 90 Tagen ab Erhalt des reparierten Produkts oder des Ersatzprodukts bzw. bis zum Ende der ursprünglichen (M8: Ersatz- produkts 2-) (M8S: bzw.3-)jährigen Garantie – ja nachdem, welcher Zeitraum im Einzelfall länger ist – gewährt. Die ursprüngliche (M8:2-) (M8S: 3-)jährige Herstellergarantie beginnt bei deren Inanspruchnahme der Garantie und dem damit verbundenen Erhalt eines reparierten Produkts oder eines Ersatzprodukts nicht erneut zu laufen. Unsere Produkte sind nicht dafür konzipiert, vom Kunden selbst auseinandergebaut, repariert oder für einen anderen als dem bestimmungsgemäfien Gebrauch verwendet zu werden. Daher führt jeder Versuch seines des Kunden oder einer nicht von uns autorisierten Person, das Produkt selber auseinanderzubauen, selbst zu reparieren oder für einen anderen den bestimmungs- gemäfien Gebrauch zu verwenden, zum Erlöschen dieser Garantie. XXXXXXXXX übernimmt über diese Garantie hinaus keine weiteren Garantien. G...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und