Eigenschadendeckung. R.3 Versicherungsschutz besteht für Sachschäden, die von Ihnen oder mitversicherten Personen mit Ihrem Pkw an anderen, auf Sie zuge- lassenen und bei uns versicherten Pkw – sogenannte Eigenschäden – verursacht werden. Eine Eintrittspflicht besteht nur dann, wenn die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden beste- hen würde. Die Leistungspflicht ist auf den reinen Fahrzeugschaden begrenzt. Nicht versichert sind Kosten für Mietwagen, Rechtsan- wälte, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und Wertminderung. Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
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Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de, www.emil-kl.de
Eigenschadendeckung. R.3 Versicherungsschutz besteht für Sachschäden, die von Ihnen oder mitversicherten mitversi- cherten Personen mit Ihrem Pkw an anderen, auf Sie zuge- lassenen zugelassenen und bei uns versicherten Pkw – sogenannte Eigenschäden – Eigenschäden- verursacht werden. Eine Eintrittspflicht besteht nur dann, wenn die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden beste- hen bestehen würde. Die Leistungspflicht ist auf den reinen Fahrzeugschaden begrenzt. Nicht versichert sind Kosten für Mietwagen, Rechtsan- wälteRechtsanwälte, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und Wertminderung. Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung Beauftra- gung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
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