Eigentumssicherung. 5.1. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
Eigentumssicherung. Der Mieter ist weder berechtigt, Dritten Rechte an den Mietobjekten einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein oder an einem Mietobjekt geltend machen, wird der Mieter den Dritten darauf hinweisen, dass das Mietobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den Vermieter hierüber unverzüglich informieren.
Eigentumssicherung. 12.1. Sofern der AG dem AN Waren oder Teile beistellt, behält sich der AG hieran das Eigentum vor.
Eigentumssicherung. Der LN ist weder berechtigt, Dritten Rechte an den Leasingobjekten einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Leasingvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein oder an einem Leasingobjekt geltend machen, wird der LN den Dritten darauf hinweisen, dass das Leasingobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den LG hierüber unverzüglich informieren.
Eigentumssicherung. 11.1 Der Mieter ist weder berechtigt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten.
Eigentumssicherung. 7.1. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen, Daten und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Auftrag- nehmer darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Auftragnehmer hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
Eigentumssicherung. 12.1 Der LN ist weder berechtigt, Dritten Rechte am Leasingobjekt einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Leasingvertrag abzutreten.
Eigentumssicherung. Auf Verlangen des Leasinggebers ist der Leasingnehmer verpflichtet, den Leasinggegenstand an gut sichtbarer Stelle als Eigentum des Leasinggebers zu kennzeichnen. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, den Leasinggegenstand von Zugriffen Dritter zu schützen und hat dem Leasinggeber drohende oder bewirkte Vollstreckungsmaßnahmen, Ansprüche aus Vermieterpfandrechten usw. sofort mitzuteilen und das Pfändungsprotokoll mit Name und Anschrift des Gläubigers beizufügen. Der Leasingnehmer hat ferner den Leasinggeber unverzüglich von einem Antrag auf Zwangsvollstreckung bzgl. des Grundstücks, auf dem sich der Leasinggegenstand befindet, zu unterrichten. Bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage hat der Leasingnehmer den Leasinggeber hierüber zu unterrichten und auf Anforderung geeignete Sicherheiten zu leisten.
Eigentumssicherung. 17.1. FAS behält sich das Eigentum und Urheberrecht an den an den Auftragnehmer übergebenen Bestellungen, Aufträgen und den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen und anderen Dokumenten vor. Dem Auftragnehmer ist es nicht erlaubt diese Dokumente Dritten zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen oder anderweitig zu verwenden. Zur Einhaltung dieser Geheimhaltung verpflichtet sich der Auftragnehmer durch das Unterzeichnen der Geheimhaltungsverpflichtung von FAS.
Eigentumssicherung. 7.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen der Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts, insbesondere An- und Einbauten vorzunehmen, sowie Kennzeichnungen, die vom Auftragnehmer angebracht wurden, zu entfernen.