Eignung Musterklauseln

Eignung dafür zu sorgen, dass die von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg festgelegten Eignungsvoraussetzungen stets erfüllt sind; - dafür zu sorgen, dass die Feststellung ihrer Eignung durch den Örtlichen Hochschulrat und die Überwachung der Eignung durch die für die Qualitätssicherung zuständigen Gremien und Personen ermöglicht wird und die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätten gestattet wird; - dafür zu sorgen, dass der / dem Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nach dem Rahmenstudienplan des Studiengangs erforderlich sind; - die Ausbildung nach der diesem Vertrag beigefügten sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufes (individueller Ausbildungsplan) so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; - der Studienakademie eine Ausbildungsleiterin / einen Ausbildungsleiter nach § 65 c Absatz 3 LHG zu benennen. Diese / Dieser kann die Ausbildung nach den „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium“ ggf. funktional oder zeitlich begrenzt auf eine in der Ausbildungsstätte tätige Person (Ausbilderin / Ausbilder, Anleiterin / Anleiter) übertragen; - der / dem Studierenden vor Beginn der Ausbildung den Rahmenstudienplan des Studiengangs zur Verfügung zu stellen;
Eignung dafür zu sorgen, dass er die von der Berufsakademie Sachsen festgelegten Eignungsmerkmale erfüllt; dafür zu sorgen, dass die Überwachung der Eignung durch den vom Direktor eingesetzten Studiengangleiter der Staatlichen Studienakademie ermöglicht wird und die- sem die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Un- terlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung des Praxispartners gestattet wird; dafür zu sorgen, dass dem Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt wer- den, die zum Erreichen des Studienzieles nach den Stu- dien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademie Sachsen beim Praxispartner erforderlich sind; die prakti- schen Studienabschnitte nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Studienab- laufs (Praxisdurchlaufplan) so durchzuführen, dass das Studienziel in der vorgesehenen Studienzeit erreicht werden kann; einen für das gesamte Studium verantwortlichen Betreu- er (Ausbildungsleiter) und ggf. weitere geeignete Mitar- beiter mit der Betreuung der praktischen Studienab- schnitte zu beauftragen; einen geeigneten Gutachter für die Bewertung der Bachelorarbeit/ Diplomarbeit zu be- nennen;
Eignung. Der Verleiher steht dafür ein, dass die jeweilige persönliche und fachliche Eignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit besteht. Er ist verpflichtet, dem Entleiher auf Verlangen entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen.
Eignung dafür zu sorgen, dass er die von der BA Melle festgelegten Eignungsmerkmale erfüllt; dafür zu sorgen, dass die Überwachung der Eignung durch den zuständigen Ausschuss der BA Melle ermöglicht wird und dieser die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung des Praxispartners gestattet wird; dafür zu sorgen, dass dem Studenten die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Studienziels beim Praxispartner erforderlich sind; die praktischen Studienabschnitte nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Blockplanung so durchzuführen, dass das Studienziel in der vorgesehenen Studienzeit erreicht werden kann; geeignete Mitarbeiter mit der Ausbildung zu beauftragen und der BA Melle zu benennen;
Eignung dafür zu sorgen, dass er die von der Berufsakademie Sachsen festgelegten Eignungsmerkmale erfüllt; dafür zu sorgen, dass die Überwachung der Eignung durch den vom Direktor eingesetzten Studiengangleiter der Staatlichen Studienakademie ermöglicht wird und dieser die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung des Praxispartners gestattet wird; dafür zu sorgen, dass dem Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Studienzieles nach den Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademie Sachsen beim Praxispartner erforderlich sind; die praktischen Studienabschnitte nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Studienablaufs (Praxisdurchlaufplan) so durchzuführen, dass das Studienziel in der vorgesehenen Studienzeit erreicht werden kann;
Eignung. Der Bieter muss während der gesamten Laufzeit des Vergabeverfahrens und des Rahmenvertrages zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen geeignet sein. Weiters dürfen gegen Bieter keine Ausschlussgründe iSd § 78 BVergG vorliegen. Die Eignungskriterien können je Los variieren, wobei die losspezifischen Anforderungen im Fall einer Angebotsabgabe für mehrere Lose kumulativ vorliegen müssen (siehe A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV). Der Nachweis der Eignung erfolgt grundsätzlich • im Angebot (Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben) bzw • auf Anfrage (Nachweise sind nicht abzugeben sondern auf Anfrage zu übermitteln)
Eignung. Für eine Registrierung und die Nutzung unserer Dienstleistungen müssen Sie (oder im Falle eines Firmenkunden Ihre bevollmächtigten Personen) folgende Punkte erfüllen:
Eignung. (1) Der Auftragnehmer versichert mit der Annahme des Auftrages, dass • sein Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden; • sein Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde; • die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert bzw. qualifiziert sind; • er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und ermächtigt den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. legt diese auf Verlangen des Auftraggebers vor; • er seine Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommt; • er in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 0.000 € belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist; • ihm nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die sein Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen; • er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllet; • zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; • er die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheits- vorschriften der Berufsgenossenschaften einhält; • er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmiss- brauch i.S.d. dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält.
Eignung. Der Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die geeignet (d.h. fachkundig und leistungsfä- hig) sind und bei denen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123f. GWB gegeben sind. Die Bie- ter*innen weisen ihre Eignung anhand von Unterlagen nach, die ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre techni- sche und berufliche Leistungsfähigkeit belegen.
Eignung. Der Mannschaftskapitän muss volljährig 18 Jahre sein (oder 21 Jahre für eine Bootsfahrt in Ungarn falls der Mannschaftskapitän keinen Bootsführerschein besitzt), und muss in der Lage sein, die Verantwortung für das Boot und für seine Mannschaft zu übernehmen, egal ob er einen Bootsführerschein vorzeigen kann oder nicht. Der Kapitän akzeptiert die Vorgabe, dass das Steuern von Booten ab 16 Jahren nur unter Aufsicht und der Verantwortung eines Erwachsenen erlaubt ist. Dieser muß auf der Fahrkarte als Berechtigter eingetragen sein und an der Einführung zum Bootfahren teilnehmen. • Der Schiffsführer muss von mindestens einer Person über 16 Jahren begleitet werden, um das Schiff sicher zu steuern und Manöver durchzuführen. • Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bootsübergabe zu verweigern, wenn der Mannschaftskapitän nicht in der Lage zu sein scheint diese Verantwortung zu übernehmen ; oder wenn der Schiffsführer nicht von mindestens einer Person über 16 Jahren begleitet wird. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht erstattet. • Der Mannschaftskapitän übernimmt das Boot, nachdem er alle Formalitäten erledigt hat (Xxxxxxx, Inventar), die Unterlagen und die Einweisung in die Navigation und Handhabung erhalten hat. • Der Mieter ist verpflichtet die Vorschriften der Flussschifffahrt zu respektieren. Die Anweisungen der Vermieter und öffentlichen Behörden sind zu beachten. • Die Fahrt bei Dunkelheit, Abschleppen und die Weitergabe oder die Untervermietung des Bootes an Dritte ist nicht erlaubt.