Eignung dafür zu sorgen, dass die von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg festgelegten Eignungsvoraussetzungen stets erfüllt sind; - dafür zu sorgen, dass die Feststellung ihrer Eignung durch den Örtlichen Hochschulrat und die Überwachung der Eignung durch die für die Qualitätssicherung zuständigen Gremien und Personen ermöglicht wird und die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätten gestattet wird;
Eignung dafür zu sorgen, dass er die von der Berufsakademie Sachsen festgelegten Eignungsmerkmale erfüllt; dafür zu sorgen, dass die Überwachung der Eignung durch den vom Direktor eingesetzten Studiengangleiter der Staatlichen Studienakademie ermöglicht wird und die- sem die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Un- terlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung des Praxispartners gestattet wird;
Eignung dafür zu sorgen, dass er die von der BA Melle festgelegten Eignungsmerkmale erfüllt; dafür zu sorgen, dass die Überwachung der Eignung durch den zuständigen Ausschuss der BA Melle ermöglicht wird und dieser die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung des Praxispartners gestattet wird;
Eignung. Der Verleiher steht dafür ein, dass die jeweilige persönliche und fachliche Eignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit besteht. Er ist verpflichtet, dem Entleiher auf Verlangen entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen.
Eignung. Der Bieter muss während der gesamten Laufzeit des Vergabeverfahrens und des Rahmenvertrages zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen geeignet sein. Weiters dürfen gegen Bieter keine Ausschlussgründe iSd § 78 BVergG vorliegen. Die Eignungskriterien können je Los variieren, wobei die losspezifischen Anforderungen im Fall einer Angebotsabgabe für mehrere Lose kumulativ vorliegen müssen (siehe A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV). Der Nachweis der Eignung erfolgt grundsätzlich • im Angebot (Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben) bzw • auf Anfrage (Nachweise sind nicht abzugeben sondern auf Anfrage zu übermitteln)
Eignung. Für eine Registrierung und die Nutzung unserer Dienstleistungen müssen Sie (oder im Falle eines Firmenkunden Ihre bevollmächtigten Personen) folgende Punkte erfüllen:
5.4.1 Sie müssen 18 Jahre bzw. volljährig sein; und
5.4.2 Sie dürfen nicht unter irgendeiner Behinderung oder Beeinträchtigung leiden, die eventuell Ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt (oder die Geschäftsfähigkeit der bevollmächtigten Person, einen Vertrag im Namen des Kunden abzuschließen, beeinträchtigt).
Eignung. Der Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die geeignet (d.h. fachkundig und leistungsfä- hig) sind und bei denen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123f. GWB gegeben sind. Die Bie- ter*innen weisen ihre Eignung anhand von Unterlagen nach, die ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre techni- sche und berufliche Leistungsfähigkeit belegen.
Eignung. Das Theater eignet sich für → lautstärke-intensives Proben → Musik-Proben → Probe mit keinen/kaum Nebengeräuschen von draußen → Tanz/Körperarbeit → Textproben → Theater-/Performance-Proben → Tonaufnahmen → Video-/Filmaufnahmen
Eignung. 1 Die Besteller können die Unternehmen auffordern, den Nachweis ihrer finanziellen, wirtschaftlichen, technischen und betrieblichen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Sie stellen dazu Eignungskriterien auf.
2 Sie geben die Anforderungen an den Nachweis und die Eignungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen bekannt.
Eignung. Bei Öffentlicher Ausschreibung ist zunächst die Eignung der Bieter zu prü- fen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Ver- pflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet; dies bedeutet, dass sie die er- forderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen.