Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB – auch ohne das ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an un- beweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe be- stimmungswidrig aus der Anlage (gemäß Ziff. 1.1 dieser Zu- satzbedingungen) ausgetreten sind. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederher- stellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens be- stand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gemäß Ziff. 1.1 dieser Zusatzbedingungen) selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.
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Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 1.1 AHB Ziffer 1.1.2 – auch ohne das dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden eintritt, Schä- den an un- beweglichen unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen gewässerschädli- chen Stoffe be- stimmungswidrig bestimmungswidrig aus der in Ziffer 11.2 dieser Bedingungen genannten Anlage (gemäß Ziff. 1.1 dieser Zu- satzbedingungen) ausgetreten sind. Der Versicherer Ver- sicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederher- stellung Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens be- standbestand. Eintretende Ein- tretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der in Ziffer 11.2 ge- nannten Anlage (gemäß Ziff. 1.1 dieser Zusatzbedingungen) selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR Euro selbst zu tragen. Ziffer 1.6.5 wird gestrichen.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions
Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB Ziffer 1.1.2 – auch ohne das oh- ne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an un- beweglichen unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe be- stimmungswidrig bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß Ziff. 1.1 dieser Zu- satzbedingungenZiffer 12.1.1 der Zusatzbedingungen) ausgetreten sind. Der Versicherer Versi- cherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederher- stellung Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens be- standbestand. Eintretende Eintre- tende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gemäß Ziff. 1.1 dieser Ziffer 12.1.1 der Zusatzbedingungen) selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR Euro selbst zu tragen. Ziffer 1.6.5 wird gestrichen.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions
Eingeschlossene Schäden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. Ziffer 1.1 AHB 2007 – auch ohne das dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an un- beweglichen unbe- weglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht verur- sacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe be- stimmungswidrig bestimmungswid- rig aus der Anlage (gemäß Ziff. Ziffer 1.1 dieser Zu- satzbedingungender Zusatzbedingungen) ausgetreten ausge- treten sind. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederher- stellung des ZustandsZustandes, wie er vor Eintritt des Schadens be- standbestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gemäß Ziff. Ziffer 1.1 dieser der Zusatzbedingungen) selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.
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Samples: Versicherungsbedingungen