Einhaltung rechtlicher Bestimmungen Musterklauseln

Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. 18.1 Der Auftragnehmer versichert, dass er und seine Subunternehmer bei der Erbringung der geschuldeten Bauleistung alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Bestimmungen, insbesondere solche, die die Umwelt, Hygiene und Arbeitssicherheit betreffen, lückenlos einhalten.
Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. Der Werbungtreibende und die Agentur stehen dafür ein, dass der Werbefilm/ Sponsorhinweis nicht gegen wettbewerbs-, werbe- und sonstige rechtliche Bestimmungen oder geltende Werberichtlinien, Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetztes oder sonstiger Richtlinien der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen, Grundsätze oder Selbstbindungen der Werbewirtschaft verstößt. Bei Verstößen gegen diese Zusicherung haften Werbungtreibender und Agentur uneingeschränkt. Wird ein Werbefilm/Sponsorhinweis durch Dritte beanstandet, sind Werbungtreibender und Agentur verpflichtet, einen rechtlich einwandfreien Werbefilm rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, der sodann an die Stelle des beanstandeten tritt.
Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. Bei der vorliegenden Erhebung handelt es sich nicht um eine klinische Prüfung, da lediglich eine Erhebung zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität bei Patienten mit RRMS unter der Behandlung mit Natalizumab durchgeführt wird. Die Erhebung entspricht gemäß Arzneimittelgesetz § 67 Absatz 6 einer Anwen- dungsbeobachtung und wird daher vom IfEG bei der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung, der zuständigen Bundesoberbehörde (BfArM) sowie dem Spitzenverband der Krankenkassen angezeigt. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes sowie die ärztliche Schweige- pflicht werden eingehalten. Vor dem Einschluss eines Patienten in die Praxisfor- schungsstudie wird eine schriftliche Einverständniserklärung nach vorheriger Aufklä- rung des Patienten eingeholt. Zusätzlich wird freiwillig für die Durchführung der AWB eine Beratung bei der für den wissenschaftlichen Studienleiter zuständigen Ethik- kommission der Landesärztekammer Hamburg eingeholt.
Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. 19.1. Die Parteien verpflichten sich, alle für die jeweilige Leistungserbringung relevan- ten geltenden gesetzlichen Regelungen, behördlichen Vorschriften, Auflagen und Anweisungen zu beachten. Insbesondere beachten die Parteien alle sie betref- fenden Sanktionsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäi- schen Union sowie der USA. Die Parteien werden auch mit keiner von Sankti- onsmaßnahmen betroffenen Person, Unternehmen, Einrichtung, Institution oder Vereinigung Verbindungen gleich welcher Art unterhalten und bestehende Ver- bindungen vor dem Inkrafttreten von Sanktionsmaßnahmen ohne schuldhaftes Zögern beenden. XXXXXX ist berechtigt, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen des Kunden ihre Leistungen unverzüglich einzustellen und das Ver- tragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. 16.1 Der Auftragnehmer versichert, dass er und seine Subun- ternehmer bei der Erbringung der geschuldeten Bauleis- tung alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Bestimmungen, ins- besondere solche, die die Umwelt, Hygiene und Arbeitssicherheit betreffen, lücken- los einhalten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.