Einlösung. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belas- tungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die Sparkasse ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar bekun- det hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlö- sungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einlösung. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belas- tungsbuchung Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die Sparkasse ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar bekun- det bekundet hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlö- sungsregeln Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einlösung. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belas- tungsbuchung Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die Sparkasse Bank ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar bekun- det bekundet hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlö- sungsregeln Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einlösung. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belas- tungsbuchung Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages1 Bank- arbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die Sparkasse BayernLB ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber ge- genüber erkennbar bekun- det bekundet hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlö- sungsregeln Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten vereinbar- ten besonderen Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelösteinge- löst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen