Einräumung von Speicherplatz. (1) Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte in einem für die Nutzung der Mäuschen App üblichen Umfang ablegen. Sofern der Speicherplatz den üblichen Umfang, gemessen an der Anzahl der vom Kunden angelegten Nutzerprofile, signifikant übersteigt, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen, vorbehaltlich deren Verfügbarkeit beim Anbieter.
(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5) Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
(7) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, bis zum Ablauf eines Zeitraums von vier
Einräumung von Speicherplatz. 2.1. Canon stellt dem Vertragspartner zur Speicherung seiner Daten einen definierten Speicherplatz auf Servern zur Verfügung wie in der Produktbeschreibung näher beschrieben oder gesondert vereinbart. Der Vertragspartner kann auf diesem Server Inhalte in einem Umfang gemäß der vertraglichen Vereinbarung und technischen Spezifikation, die in der Anlage zu dem jeweiligen Vertragsschein festgehalten ist, ablegen. Canon ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Subunternehmer miteinzubeziehen.
2.2. Canon trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
2.3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
2.4. Der Vertragspartner bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
Einräumung von Speicherplatz. 6.5.1 Der Provider überlässt dem Kunden einen Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz nicht ausreichen sollte, kann der Kunde entgeltlich den Speicherplatz beim Provider vorbehaltlich Verfügbarkeit erweitern.
6.5.2 Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der vereinbarten Leistung abrufbar sind.
6.5.3 Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider Datensicherungen vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
6.5.4 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
6.5.5 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Daten zu sichern und zu exportieren. Für den Fall der Beendigung des Vertrages hat der Kunde den Export vor dem Beendigungszeitpunkt durchzuführen.
6.5.6 Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind.
Einräumung von Speicherplatz. 7.1 Wir überlassen dem Kunden zudem für die Vertragszwecke ausreichenden Server-Spei- cherplatz zur Speicherung seiner Daten.
7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollstän- dig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
7.3 Wir werden tägliche Daten-Backups vornehmen. Auf Ziffer 9.10 wird ergänzend verwie- sen.
Einräumung von Speicherplatz. 4.1 Zur Verarbeitung der Daten erhält der Kunde Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann je nach Dienst Daten bis zu einem Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die im Angebot festgehalten ist, verarbeiten bzw. speichern. Reicht der Speicherplatz nicht aus, kann der Kunde vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit den Speicherplatz kostenpflichtig erweitern.
4.2 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.
4.3 Der Anbieter ist verpflichtet, übliche Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck fertigt der Anbieter regelmäßig eine Sicherheitskopie
Einräumung von Speicherplatz. 5.1 Shore überlässt dem Kunden zudem für die Vertragszwecke ausreichenden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
5.3 Shore wird tägliche Daten-Backups vornehmen.
Einräumung von Speicherplatz. FinanzPortal24 überlässt dem Lizenznehmer einen im Vertrag definierten Speicherplatz auf einem Server in Deutschland zur Speicherung seiner Daten und Kundenberechnungen. Einzelheiten zu dem Leistungsumfang sind auf der Internetseite xxxxx://xxxxxxxxxxxx00.xx/xxxxxxxxxxxx- online/preise festgelegt und Vertragsbestandteil. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten und Kundenberechnungen nicht mehr ausreichen sollte, wird FinanzPortal24 den Lizenznehmer hiervon verständigen. Der Lizenznehmer kann entsprechende Kontingente nachbestellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei FinanzPortal24. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich, zur Nutzung zu überlassen. FinanzPortal24 ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird FinanzPortal24 tägliche Back-ups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. FinanzPortal24 ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Subunternehmer einzubeziehen. Für die gesetzlichen Archivierungspflichten ist ausschließlich der Lizenznehmer zuständig. Der Lizenznehmer bleibt Alleinberechtigter an den Daten und Kundenberechnungen und kann jederzeit selbständig den Download einzelner oder sämtlicher Daten über FinanzPlaner Online veranlassen. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Lizenznehmer seine Daten aus FinanzPlaner Online selbst als verschlüsselte Zip-Datei im fppx-Format anfordern. Dafür steht in der Software ein entsprechender Button zur Verfügung. Finanzportal24 ist nicht verpflichtet, Daten und Kundenberechnungen nach Vertragsbeendigung aufzubewahren, zu speichern oder herauszugeben. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Lizenznehmer zusätzlich die Möglichkeit, einen gesonderten Zugriff auf die während des Vertragsverhältnisses eingegebene Daten und Kundenrechnungen ohne weitergehende Bearbeitungsrechte und ohne ein Nutzungsrecht für FinanzPlaner Online zu erwerben (reines Leserecht). Der Lizenznehmer kann bei FinanzPortal24 eine solche vertragliche Option anfragen. Die Option wird nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn diese von FinanzPortal24 ausdrücklich bestätigt wird. Ohne die Nutzung dieser vertraglichen Option wird bei Vertragsbeendigung der vollständige Account inklusive aller gespeicherten Datensätze und Kundenberechnungen gelöscht.
Einräumung von Speicherplatz. SN MARKETING überlässt dem Auftraggeber einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung der Website. Der Umfang des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes ergibt sich aus dem Angebot. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird SN MARKETING den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber kann entsprechende Kontingente, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei SN MARKETING, nachbestellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SN Marketing GmbH Seite 5 von 12 SN MARKETING trägt – vorbehaltlich der Bestimmungen unter Abschnitt C.3. – dafür Sorge, dass die Website über das Internet abrufbar ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. SN MARKETING ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Auftraggebers zu treffen. Zu diesem Zweck wird SN MARKETING regelmäßige Backups vornehmen, die Daten des Auftraggebers auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Für den Verlust von Daten haftet SN MARKETING jedoch insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Sofern der Auftraggeber personenbezogene Daten auf dem von SN MARKETING zur Verfügung gestellten Speicherplatz speichert, werden die Parteien einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Maßgabe des Artikel 28 Absatz 3 DSGVO schließen. Mit Beendigung des Hostings wird SN MARKETING dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. SN MARKETING stehen hinsichtlich der Daten des Auftraggebers weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
Einräumung von Speicherplatz. 5.1 Der Anbieter überlässt dem Nutzer Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Nutzer ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
5.2 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
Einräumung von Speicherplatz. (1) Wir stellen ausreichenden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung Ihrer Daten zur Verfügung. Sie können auf diesem Server Inhalte in dem Umfang, wie er im Über- lassungsvertrag vereinbart ist, ablegen.
(2) Wir tragen dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Sie sind nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Wir sind verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs Dritter auf Ihren Daten zu treffen. Zu diesem Zweck werden wir periodisch, mindestens einmal die Woche, Backups vornehmen.
(5) Wir werden zum Schutz der Plattform und Ihrer Daten geeignete Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter treffen. Wir werden zur Verschlüsselung der Plattformdaten insoweit die aus unserer Sicht unter Berücksichtigung des Standes der Technik effek- tivste und sicherste Verschlüsselungstechnik auswählen, die eine effektive Nutzung der Plattform erlaubt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Verschlüsselung besteht nicht.
(6) Sie bleiben in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und können daher jederzeit die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen.
(7) Mit Beendigung des Überlassungsvertrages werden wir Ihnen zeitnah sämtliche Daten, die auf dem von Ihnen zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben. Die Herausgabe dieser Daten erfolgt nach Ihrer Xxxx entweder durch Übergabe von Daten- trägern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Sie haben keinen Anspruch da- rauf, die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.