Einsatz von Techniken und Instrumenten (Derivateeinsatz im Masterfonds) Musterklauseln

Einsatz von Techniken und Instrumenten (Derivateeinsatz im Masterfonds). Vorbehaltlich der spezifischen Anlagebeschränkungen des Masterfonds können das Anlageziel und die allgemeinen Anlagegrundsätze des Masterfonds durch den Einsatz von Techniken und Instrumenten erreicht werden, wie nachstehend beschrieben. Die Techniken und Instrumente beziehen sich auf den Erwerb börsen- und nicht börsennotierter (OTC-) Derivate, insbesondere Futures, Optionen, Termingeschäfte, Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten (strukturierte Produkte), Credit Default Swaps, sonstige Swaps und Instrumente, deren Renditen auf anderen Anlagen, Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Fonds, sonstigen Derivaten, Finanzindizes, Wertpapierkörben, Währungen, Wechselkursen, Zinssätzen, Rohstoffen und anderen zulässigen sogenannten „Basiswerten“ etc. beruhen. Der Vertragspartner eines Credit Default Swap muss eine Finanzeinrichtung erster Ordnung sein, die auf solche Geschäfte spezialisiert ist. Bei den oben in Nr. 3 genannten Anlagegrenzen sind sowohl die Basiswerte des Credit Default Swap als auch die jeweilige Gegenseite des Credit Default Swap zu berücksichtigen. Die Bewertung von Credit Default Swaps erfolgt auf regelmäßiger Basis nach nachvollziehbaren und transparenten Methoden, die von dem AGIF und dem unabhängigen Abschlussprüfer überwacht werden. Sollten im Rahmen der Überwachung Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, so veranlasst der AGIF, dass diese angegangen und beseitigt werden. Vorbehaltlich der spezifischen Anlagebeschränkungen des Masterfonds können die Techniken und Instrumente entweder (i) für Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung (einschließlich Hedging) und/oder (ii) für Anlagezwecke eingesetzt werden. Der Einsatz von Techniken und Instrumenten kann den Abschluss marktgegenläufiger Transaktionen beinhalten. Dies kann beispielsweise zu Gewinnen führen, wenn die Kurse der Basiswerte fallen, oder zu Verlusten, wenn die Kurse steigen. Techniken und Instrumente können auch durch Marktbedingungen oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen eingeschränkt sein, und es kann nicht zugesichert werden, dass der mit der Verwendung solcher Strategien verfolgte Zweck tatsächlich erreicht wird. Die Möglichkeit, diese Anlagestrategien anzuwenden, kann durch Marktbedingungen oder gesetzliche Beschränkungen eingeschränkt sein und es kann nicht zugesichert werden, dass der mit der Verwendung solcher Strategien verfolgte Zweck tatsächlich erreicht wird.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.