Dividenden Musterklauseln

Dividenden. 1. Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden.
Dividenden. Die Emittentin hat seit ihrer Gründung keine Dividenden ausgeschüttet.
Dividenden. Nach dem aktuellen VRC-Körperschaftsteuergesetz unterliegen nicht in der VR China steueransässige Unternehmen der VRC Quellensteuer auf Bardividenden und Sonderausschüttungen, die von in der VR China steueransässigen Unternehmen ausgezahlt werden. Der allgemein gültige Quellensteuersatz beträgt 10 %, vorbehaltlich einer Reduzierung gemäß geltenden Doppelbesteuerungsabkommen und Vereinbarungen mit den VRC-Steuerbehörden.
Dividenden. 1. Dividenden, die eine in einem Territorium ansässige Gesellschaft an eine im anderen Territorium ansässige Person zahlt, können im anderen Territorium besteu- ert werden.
Dividenden. 1. Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberech- tigter bezieht, können in diesem Staat besteuert werden.
Dividenden. Der Emittent hat in den genannten Jahren folgende Dividenden (resp. Nennwertrückzahlungen) ausbezahlt: Dividenden 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Dividenden. 1. Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf dabei aber nicht übersteigen:
Dividenden. 11. Alle vor dem Closing dieses Vertrages aus den Aktien erzielten und zahlbaren Divi- denden stehen dem Verkäufer zu, und alle nach dem Closing dieses Vertrages aus den Aktien erzielten und zahlbaren Dividenden stehen dem Käufer zu.
Dividenden. 1) Dividenden, die eine in einer Vertragspartei ansässige Gesellschaft an eine in der anderen Vertragspartei ansässige Person zahlt, können nur in der anderen Vertragspartei besteuert werden, vorausgesetzt der Nutzungsberech- tigte der Dividenden ist eine in der anderen Vertragspartei ansässige Person.
Dividenden. Im Rahmen der Transaktion haben sich DSM und Firmenich bezüglich der während des Zeitraums bis zum Vollzug des Zusammenschlusses zu zahlenden Dividenden wie folgt verständigt: • für ihr GJ 2021 (endend Dezember 2021) zahlt DSM im Juni 2022 eine abschließende Brutto- Dividende in Höhe von EUR 292 Mio.; • für ihr GJ 2022 (endend am 31. Dezember 2022) zahlt DSM im August 2022 eine Brutto- Zwischendividende in Höhe von EUR 163 Mio.; für ihr GJ 2022 (endend Juni 2022) zahlt Firmenich zwischen September und dem Vollzugszeitpunkt eine Brutto-Dividende in Höhe von EUR 250 Mio. Darüber hinaus haben DSM und Firmenich vereinbart, dass DSM-Firmenich innerhalb von zwei Monaten nach Vollzug des Zusammenschlusses die Zahlung einer Brutto-Dividende in Höhe von EUR 423 Mio. beschließen wird, die so bald wie möglich nach Fassung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse durch DSM-Firmenich vollständig aus nach Schweizer Recht ausgewiesenen Reserven aus Kapitaleinlagen geleistet werden soll.