Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von 2(zwei) Monaten ab Rechnungserhalt schriftlich an den Stromlieferanten zu richten, andernfalls der Rechnungsbetrag als anerkannt gilt, wobei eine gerichtliche Anfechtung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Der Stromlieferant wird den Kunden auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in jeder Rechnung hinweisen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages.
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Samples: www.evu-schoeder.at, ranklleiten.at, www.vulkanlandstrom.at
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von 2(zwei) 2 Monaten ab Rechnungserhalt Rech- nungserhalt schriftlich an den Stromlieferanten zu richten, andernfalls der Rechnungsbetrag als anerkannt gilt, wobei eine gerichtliche Anfechtung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Der Stromlieferant wird den Kunden auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in jeder Rechnung hinweisen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages.
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Samples: felixenergie.at, felixenergie.at
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von 2(zwei2 (zwei) Monaten ab Rechnungserhalt schriftlich an den Stromlieferanten zu richten, andernfalls der Rechnungsbetrag als anerkannt gilt, wobei eine gerichtliche Anfechtung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Der Stromlieferant wird den Kunden auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in jeder Rechnung hinweisen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages.
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Samples: durchblicker.at
Einwendungen gegen die Rechnung. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind können bei sonstigem Verfall des Anspruches des Kunden nur innerhalb von 2(zwei) 2 Monaten ab Rechnungserhalt schriftlich an den Stromlieferanten zu richten, andernfalls der Rechnungsbetrag als anerkannt gilt, wobei eine gerichtliche Anfechtung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Der Stromlieferant wird den Kunden auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in jeder Rechnung hinweisenerhoben werden. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten RechnungsbetragesRechnungsbetrags.
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Samples: stadtwerkeschwaz.at