Entgelt und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Entgelt und Zahlungsbedingungen. 6.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort fällig. Sie sind spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auszugleichen. Ist Rechnungsgegenstand ein Objektgeschäft, sind wir berechtigt, ein Drittel des Auftragswerts bei Vertragsschluss und ein weiteres Drittel zum Zeitpunkt unserer Bestellung bei unserem Lieferanten vom Kunden als Vorkasse zu berechnen, wenn der Gesamtnettowert des Auftrags € 10.000 übersteigt und der Kunde den Auftragswert nicht durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) absichert.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. Die aktuellen Entgelte sind auf der Website von NETPLANET abrufbar btw werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain- Registrierung] unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats im Vorhinein, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer...
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 3.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Konditionen, die in ANLAGE ./1 einvernehmlich vereinbart wurden.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 15.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind
Entgelt und Zahlungsbedingungen. Das für die Dienstleistungen zu zahlende Entgelt („Entgelt“) und die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag angegeben. Steuern, einschließlich der Umsatzsteuer sind zusätzlich zum Entgelt fällig. Befindet sich der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist KONE berechtigt, auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. KONE ist auch berechtigt, die Erbringung von Dienstleistun- gen auszusetzen, wenn der Auftraggeber den überfälligen Betrag inkl. Xxxxxx nicht innerhalb von 14 Tagen nach schrift- licher Mahnung bezahlt. Außerdem ist KONE berechtigt, eine Erstattung sämtlicher Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu verlangen. Die Höhe des jeweils zur Verrechnung gelangenden Entgelts ist wertgesichert und wird auf Basis des Beschlusses der un- abhängigen Schiedskommission beim BMDW betreffend Kostensteigerung (ungeminderter Basiswert) auf dem Lohnsektor aus dem Titel Kollektivvertragsabschluss für die eisen- und metallerzeugende und –verarbeitende Industrie jährlich an- gepasst. Bei Verträgen, die vor oder am 30. Juni eines Kalenderjahres abgeschlossen werden, sind die vereinbarten Preise auf der Preisbasis zum 1.1. des betreffenden Jahres kalkuliert und werden daher am Anfang des folgenden Kalenderjahres gemäß Punkt a) angepasst. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt bei Verträgen die nach dem 30. Juni eines Kalenderjahres abgeschlossen werden, die Preisanpassung erst am Jahresanfang des zweiten auf den Vertragsabschluss folgenden Kalender- jahres.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 1. Sämtliche vom Auftragnehmer genannten Entgelte verstehen sich netto zzgl. USt. und basieren auf den Lohn- bzw. Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung bzw. Auftragsbestätigung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Geräte und Maschinen enthalten. Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegten Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulagen sowie die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. Für den Automatischen Check-In erheben wir ein Entgelt, dessen genaue Höhe Ihnen bei Buchung angezeigt wird und die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthält. Das Entgelt ist im Voraus bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig und kann per Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express) oder SEPA-Lastschrift gezahlt werden. Im Falle der Kreditkartenzahlung erteilen Sie uns die Ermächtigung den ge- schuldeten Preis über Ihre Kreditkarte, bzw. im Falle der SEPA-Lastschrift das Mandat den geschuldeten Preis per Lastschrift im SEPA-Verfahren einzuziehen. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SE- PA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Die Frist für die Vorankündigung zum Lastschrifteinzug im SEPA-Ver- fahren (Pre-Notification) kann abhängig von der Fälligkeit (bei Flugreisen in der Regel sofort) verkürzt werden. Hierauf weisen wir im Buchungsverlauf rechtzeitig hin. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer (SEPA-) Lastschrift / Kreditkartenzahlung, insbesondere auch nach Widerspruch, ermächtigen und beauftragen Sie Ihre Bank / Ihr kreditkartenausgebendes Institut unwiderruflich, uns oder einem von uns beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen Ihre aktuelle Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Alle entstehenden Gebühren (Rücklastschriftgebühren und Adressauskunft) im Zusam- menhang mit nicht eingelösten Zahlungen haben Sie uns zu erstatten. Dies gilt nicht, soweit Sie an der Nichteinlösung kein Verschulden trifft.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 4.1. Lean-Coders steht für seine Dienste das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemesse- nes Entgelt,zu.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. Unsere Preise verstehen sich einschließlich geltender Umsatzsteuer („Brutto-Preis“) ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung in Euro. Unsere Rechnungen werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig und sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit zu leisten. Dies gilt auch, wenn für kürzere Leistungs- fri- sten ein Preisnachlass (Skontovereinbarung) vereinbart ist und die kürzere Frist nicht eingehalten wird. Ist der Kunde kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung dieses Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen für Kunden, die nicht Verbraucher sind, 8 % oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 12 % der Rechnungssumme; der Kunde ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens bei uns nachzu- weisen. Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt. Wenn keine anders lauten- den Vereinbarungen getroffen sind, sind wir berechtigt, gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest- gestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht aus Anspruch auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt. Soweit Akzepte, Wechsel oder Schecks herein genommen werden, erfolgt dies erfüllungshalber. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen hat im Fall der Wechselhereinnahme der Kunde zu tragen.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 1.1. Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro netto. Der Bruttowert ist ggf. zusätzlich ausgewiesen.