Entgelt und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Entgelt und Zahlungsbedingungen. Die aktuellen Entgelte sind auf der Website von NETPLANET abrufbar btw werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain- Registrierung] unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats im Vorhinein, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer...
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 6.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort fällig. Sie sind spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auszugleichen. Ist Rechnungsgegenstand ein Objektgeschäft, sind wir berechtigt, ein Drittel des Auftragswerts bei Vertragsschluss und ein weiteres Drittel zum Zeitpunkt unserer Bestellung bei unserem Lieferanten vom Kunden als Vorkasse zu berechnen, wenn der Gesamtnettowert des Auftrags € 10.000 übersteigt und der Kunde den Auftragswert nicht durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) absichert. 6.2 Die Bezahlung erfolgt bar oder unbar per ec-/Bank-/Kreditkarte oder SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, jeweils Zug um Zug gegen Abgabe der Ware ohne jeden Abzug. Soweit wir uns zu der Abwicklung des Zahlungsverkehrs Dritter bedienen, gilt die Zahlung an diese gleichermaßen wie eine Zahlung an uns. Wenn und soweit wir die Forderung abgetreten haben sollten, erfolgen Zahlungen an uns als Erfüllung auf die abgetretene Forderung. Schecks werden nur in zuvor schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen und nur in Verbindung mit einer Bankbestätigung erfüllungshalber angenommen. 6.3 Zahlungen des Kunden mit konkreter Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet. Fehlt es an einer eindeutigen Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach dem Prinzip der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf unsere Forderungen angerechnet. Zahlungen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt gelten nicht als endgültige Tilgung. 6.4 Ist der Rechnungsbetrag durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichen, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in Zahlungsverzug. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8 % oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10 % der Rechnungssumme. Im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses vereinbarten Mindestsatzes liegt, ist der Kunde berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens auf Seiten des HANDELSHOFS nachzuweisen. Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt. 6.5 Sofern wir nach Verzugseintritt mahnen, sind wir berechtigt, jeweils € 10,00 als pauschaliertem Schadensersatz geltend zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. 6.6 Soweit Bankrücklastkosten durch Verschulden des Kunden anfallen, sind wir berechtigt, diese pauscha...
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 7.1. Die vereinbarten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. 7.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzüge spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. 7.3. Der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig und besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf welche der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (z.B.: Straßenbauarbeiten, Reinigung durch Dritte, Ausbleiben von Niederschlag usw.). 7.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. 7.5. Zahlungsverzug des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer von jeder Haftungs- und Leistungsverpflichtung. Diese Befreiung von der Leistungserbringung gilt bis 5 Werktage nach Zahlungseingang (Bankbuchungstag) und bringt keine Reduktion des vereinbarten Entgeltes mit sich. 7.6. Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Kündigung bzw. Übertragung des Vertrages. Ersatzvornahmen durch den Auftraggeber bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. 7.7. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen auf die Kosten des Auftraggebers.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 3.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Konditionen, die in ANLAGE ./1 einvernehmlich vereinbart wurden. 3.2. Sämtliche vereinbarten Preise sind Nettopreise und vom Kunden jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe auf das Konto von GBV zu überweisen. Alle Rechnungen sind jeweils prompt nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern in ANLAGE ./1 keine andere Regelung getroffen wurde. 3.3. Allfällige Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des UGB. 3.4. Die in ANLAGE ./1 vereinbarten Preise unterliegen keiner Refundierung oder Minderung, sofern eine solche nicht nach zwingendem Recht vorgesehen ist. 3.5. Kosten im Zusammenhang mit Änderungen an der Hard- und Software, die aufgrund von neuen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen vorgenommen werden müssen, und deren Implementierung unterliegen einer gesonderten Verrechnung nach Maßgabe der in ANLAGE ./1 vereinbarten Preise. Davon ausgenommen sind – sofern notwendig – Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 1. Sämtliche vom Auftragnehmer genannten Entgelte verstehen sich netto zzgl. USt. und basieren auf den Lohn- bzw. Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung bzw. Auftragsbestätigung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Geräte und Maschinen enthalten. Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegten Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulagen sowie die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. 2. Basis der Preiskalkulation sind die vom Auftraggeber genannten Flächenangaben und Spezifikationen. Abweichungen davon gehen zu Lasten des Auftraggebers. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte bei Änderung der der Kalkulation zugrunde gelegten Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung der Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie zum Beispiel für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung usw. oder Gebühren, Steuern und Abgaben, wie zum Beispiel Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing usw. im Umfang dieser Änderungen anzuheben. Wegen der Lohnintensität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erfolgt bei einer Änderung der Tariflöhne, der Sozialbeitragsleistungen oder sonstiger gesetzlicher Änderungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag jeweils eine Änderung der vereinbarten Vergütung. 4. Eine Entgelterhöhung ist ausgeschlossen, wenn ausdrücklich Fixpreise vereinbart sind oder die Erhöhung auf einem Leistungsverzug des Auftragnehmers beruht, der von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht von Verbrauchern bleibt dadurch unberührt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, steht ihm ein Recht zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurden. Darüber hinaus ist eine Aufrechnung ausgeschlossen. Sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers sind unmittelbar nach Erhalt, die laufenden Monatsrechnungen spätestens zum Monatsende ohne Berechtigung zum Skontoabzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftra...
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 1.1. Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro netto. Der Bruttowert ist ggf. zusätzlich ausgewiesen. 4.2. Die Zahlungsbedingungen werden individuell im Hauptvertrag geregelt. 4.3. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 4.4. Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 9.1 Für die von Abfindungsmonster erbrachte Dienstleistung steht Abfindungsmonster ein Entgelt zu. Der Kunde/Xxxxxx verpflichtet sich, dieses Entgelt zu zahlen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Art der erbrachten Dienstleistung und wird inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer dem Kunden vor Abgabe einer verbindlichen Erklärung klar und unmissverständlich bekanntgegeben. Versteckte Kosten gibt es nicht. 9.2 Das Abfindungsmonster für die Prozesskostenfinanzierung zustehende Entgelt ist entweder ein Fixbetrag oder eine Provision. Sie stehen Abfindungsmonster nur im Erfolgsfall zu, andernfalls entstehende dem Kunden keine Kosten. 9.2.1 Wenn für die konkrete Dienstleistung (das „Rechtsthema“) ein Fixbetrag von Abfindungsmonster im Erfolgsfall erehoben wird, ist der Fixbetrag bei Angebotslegung durch den Kunden entweder auf der Website von Abfindungsmonster angegeben oder wird auf Anfrage des Kunden von Abfindungsmonster bekanntgegeben. Der Fixbetrag wird dem Kunden nicht rückerstattet (auch nicht durch den Prozessgegner).
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 26.1 Der Abschluss von Premiumverträgen zur Nutzung der Premium-Dienste ist kostenpflichtig. Für die Preise der Premium-Dienste ist die im Zeitpunkt eines Vertragsschlusses jeweils aktuell geltende Preisliste für das jährliche Entgelt („Entgelt“) maßgeblich. 26.2 Sämtliche Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 26.3 Dem Anleger können seitens Dritter Kosten im Zu- sammenhang mit der Nutzung der Premium-Dienste in Rechnung gestellt werden (z. B. für die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen); auf solche Kosten hat Innovestment keinen Einfluss. conditions for PREMIUM SERVICES.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. Das vereinbarte Entgelt umfasst alle im Angebot enthaltenen Leistungen des KV. Zusätzliche Leistungen werden gesondert zur Abrechnung gebracht. Sämtliche Entgelte werden zuzüglich Umsatzsteuer (USt) in Rechnung gestellt.
Entgelt und Zahlungsbedingungen. Der Kunde bezahlt zu den jeweiligen Preisen pro kWh das vereinbarte zusätzliche Entgelt.