Common use of Einwilligung Clause in Contracts

Einwilligung. Die Basler kann für die Datenbearbeitung auf die Einwilligung des Versi- cherungsnehmers angewiesen sein. Der Versicherungsantrag sowie die Schadenanzeige beinhalten dafür eine Einwilligungsklausel, mit der der Versicherungsnehmer die Basler zur gesetzeskonformen Datenbearbei- Wesentliche Gefahrs- minderung keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung tung ermächtigt. Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 2 Jahre ab Vertragsabschluss Zugang der Kündigung Datenaustausch Allenfalls nimmt die Basler zur Risikobemessung und zur Prüfung der Ansprüche des Versicherungsnehmers Rücksprache mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch die Schadensabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rückversicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bis- Versicherer Verletzung der vor- vertraglichen Anzeige- pflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung herigen Schadenverlauf), Konzerngesellschaften oder mit weiteren Drit- ten (z.B. Amtsstellen oder Schadenregulierer). Darüber hinaus kann die Basler dazu verpflichtet sein, die Daten des Versicherungsnehmers an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Finanzbehörden oder Strafver- Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt folgungsbehörden). Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus den bei der Basler über den Versicherungsnehmer ange- legten Daten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie das anwendbare Datenschutz- Versicherungsvertrag erlischt bei Sitzverlegung des Versicherungsneh- mers ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Versicherungsschutz für mitversicherte Gesellschaften erlischt bei Sitzverlegung ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein)

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Samples: Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister

Einwilligung. Die Basler Ich bin damit einverstanden, dass die Rurtalbus GmbH meine E-Mail-Adresse zur Übersendung von Informationen zum ÖPNV-Angebot, zu aktuellen Rabatt- und Sonderaktionen, zur Teilnahme an Kunden- und Fahrgastbefragungen sowie für aktuelle Tarifinformationen genutzt wird. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Datenbearbeitung auf Zukunft bei der Rurtalbus GmbH widerrufen. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Einwilligung des Versi- cherungsnehmers angewiesen sein. Der Versicherungsantrag Tarifbestimmungen für den AVV, die Beförderungsbe- dingungen Nahverkehr NRW sowie die Schadenanzeige beinhalten dafür eine EinwilligungsklauselAbonnementbedingungen für das School&Fun-Ticket an und bestätige, mit der der Versicherungsnehmer dass ich die Basler zur gesetzeskonformen Datenbearbei- Wesentliche Gefahrs- minderung keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung tung ermächtigt. Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss gesetzlichen Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 3 VVG 4 Wochen ab 13, 14 und 21 DSGVO zur Kenntnis genommen habe bzw. längstens 2 Jahre ab Vertragsabschluss Zugang der Kündigung Datenaustausch Allenfalls nimmt diese mir auf Anfrage zugesandt werden. SEPA-Lastschriftmandat (für wiederkehrende Zahlungen) - Die Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt Ich ermächtige die Basler zur Risikobemessung ASEAG (Aachener Straßenbahn und zur Prüfung der Ansprüche des Versicherungsnehmers Rücksprache mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch die Schadensabwicklung involvierten Vor-Energieversorgungs-AG, Mit- und Rückversicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bis- Versicherer Verletzung der vor- vertraglichen Anzeige- pflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung herigen SchadenverlaufXxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxx - Gläubiger-Identifikations- nummer: DE41ASE00000056558), Konzerngesellschaften oder mit weiteren Drit- ten (z.B. Amtsstellen oder Schadenregulierer)im Auftrag der Rurtalbus GmbH handelnd, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Darüber hinaus kann die Basler dazu verpflichtet seinZugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der ASEAG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Rurtalbus GmbH verwendet Ihre personenbezogenen Daten des Versicherungsnehmers an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen (Bonitätsprüfung) sowie ggf. zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten dieses Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung werden personenbezogene Daten (z.B. Finanzbehörden Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) an die Tesch Mediafinanz GmbH, Xxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, übermittelt und dort gespeichert. Sonstige, nicht vertragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgeset- zes. Nähere Informationen erhalten Sie im iPUNKT Düren (Markt 6) oder Strafver- Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt folgungsbehörden)unter xxx.xxxxxxxxx.xx bzw. Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus den bei der Basler über den Versicherungsnehmer ange- legten Daten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie das anwendbare Datenschutz- Versicherungsvertrag erlischt bei Sitzverlegung des Versicherungsneh- mers ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Versicherungsschutz für mitversicherte Gesellschaften erlischt bei Sitzverlegung ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein)werden Ihnen auf Anfrage zugesandt.

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Samples: School&fun Ticket Abonnement

Einwilligung. Die Basler kann für Einwilligung erfolgt elektronisch vor Absendung einer Bestellung, Anfrage, Registrierung, Abfrage oder eines anderen Formulars, das personenbezogene Daten via Webseiten der Gesellschaft erfordert, oder durch Absendung vorstehend genannter Anfragen an die Datenbearbeitung auf die Einwilligung des Versi- cherungsnehmers angewiesen seinelektronische oder postalische Adresse der Gesellschaft. Der Versicherungsantrag sowie die Schadenanzeige beinhalten dafür eine Einwilligungsklausel, mit der der Versicherungsnehmer die Basler zur gesetzeskonformen Datenbearbei- Wesentliche Gefahrs- minderung keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung tung ermächtigt. Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Gemäß Art. 3 VVG 4 Wochen ab Kenntnis bzw6 Abs. längstens 2 Jahre ab Vertragsabschluss Zugang 1 Lit. a) der Kündigung Datenaustausch Allenfalls nimmt die Basler zur Risikobemessung Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Prüfung Aufhebung der Ansprüche Richtlinie 95/46/ES (Datenschutz-Grundverordnung), die am 25. 5. 2018 in Kraft tritt (im Folgenden „Verordnung“ genannt), willige ich in die Erhebung, Aufbewahrung und Verarbeitung der von mir an die Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen Daten ein. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und für welche Zwecke Die Gesellschaft wird die nachstehenden personenbezogenen Daten für folgende Zwecke erheben, aufbewahren und verarbeiten: • zum Zwecke des Versicherungsnehmers Rücksprache mit Vertragsabschlusses und zur Übermittlung von Hinweisen und Mitteilungen in Bezug auf den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch die Schadensabwicklung involvierten Vor-Geschäftsfall werden verarbeitet: Vorname und Familienname, Mit- ggf. Firma, Kontaktadresse (Straße, Konskriptions-/Orientierungsnummer, Stadt, PLZ, Staat), E-Mail- Adresse und Rückversicherern Telefon-Nummer, • zum Zwecke der Registrierung für erweiterte Funktionen der Webanwendungen werden verarbeitet: Titel, Vorname, Familienname, ggf. Firma, Kontaktadresse (Straße, Konskriptions-/Orientierungsnummer, Stadt, PLZ, Staat), E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer und Beruf, • für Marketingzwecke der Gesellschaft, d.h. Anbieten von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Übermittlung von Informationen über Veranstaltungen, Produkte und andere Aktivitäten sowie Übermittlung von Geschäftsmitteilungen durch elektronische Mittel gemäß dem Gesetz Nr. 480/2004 Slg., über einige Dienste der Informationsgesellschaft, werden verarbeitet: Vorname, Familienname, ggf. Firma, Kontaktadresse (Straße, Konskriptions- /Orientierungsnummer, Stadt, PLZ, Staat), E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer und Beruf, • zur Nutzung durch Dritte wegen Performance-Analyse von Vertriebskanälen der Gesellschaft und zur Unterstützung von Werbeaktivitäten der Gesellschaft (z.B. Vorversicherer betreffend den bis- Versicherer Verletzung Personalisierung der vor- vertraglichen Anzeige- pflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend Werbeinhalte und deren richtige Zielausrichtung) werden Cookies verarbeitet. Nach diesen Daten lässt sich jedoch die Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung herigen Schadenverlauf), Konzerngesellschaften oder mit weiteren Drit- ten (z.B. Amtsstellen oder Schadenregulierer). Darüber hinaus kann die Basler dazu verpflichtet sein, die Daten des Versicherungsnehmers an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Finanzbehörden oder Strafver- Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt folgungsbehörden). Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus den bei der Basler über den Versicherungsnehmer ange- legten Daten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie das anwendbare Datenschutz- Versicherungsvertrag erlischt bei Sitzverlegung des Versicherungsneh- mers ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Versicherungsschutz für mitversicherte Gesellschaften erlischt bei Sitzverlegung ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein)betroffene Person nicht identifizieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einwilligung. Wesentliche Gefahrs- minderung keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung Die Basler kann für die Datenbearbeitung auf die Einwilligung des Versi- Verletzung der vorver- traglichen Informati- onspflicht gemäss Art. 3 VVG 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 2 Jahre ab Vertragsab- schluss Zugang der Kündigung cherungsnehmers angewiesen sein. Der Versicherungsantrag sowie die Schadenanzeige beinhalten dafür eine Einwilligungsklausel, mit der der Versicherungsnehmer die Basler zur gesetzeskonformen Datenbearbei- Wesentliche Gefahrs- minderung keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung tung ermächtigt. Datenaustausch Versicherer Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG vorver- traglichen Anzeige- pflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 2 Jahre der Verletzung 30 Tage ab Vertragsabschluss Zugang der Anzeige betreffend die Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung Datenaustausch 30 Tage nach Zugang der Kündigung Allenfalls nimmt die Basler zur Risikobemessung und zur Prüfung der Ansprüche des Versicherungsnehmers Rücksprache mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch die Schadensabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rückversicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bis- Versicherer Verletzung der vor- vertraglichen Anzeige- pflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung herigen Schadenverlauf), Konzerngesellschaften oder mit weiteren Drit- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. ten (z.B. Amtsstellen oder Schadenregulierer). Darüber hinaus kann die Basler dazu verpflichtet sein, die Daten des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Finanzbehörden Finanz- behörden oder Strafver- Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt folgungsbehördenStrafverfolgungsbehörden). Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus den bei der Basler über den Versicherungsnehmer ange- legten Daten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie das anwendbare Datenschutz- Versicherungsvertrag erlischt bei Sitzverlegung des Versicherungsneh- mers ins Datenschutzrecht zu beach- ten. Ungebundene Vermittler erhalten nur dann Einsicht in diese Daten, wenn sie vom Versicherungsnehmer dazu ermächtigt wurden. Um dem Versicherungsnehmer einen preisgünstigen und umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, wird ein Teil der Leistungen auch durch rechtlich selbstständige Unternehmen im In- und Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Versicherungsschutz für mitversicherte Gesellschaften erlischt bei Sitzverlegung ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein)erbracht. Diese Dienstleister werden vertraglich verpflichtet, sich an die von der Basler festgelegten Zwecke der Datenbearbeitung und das anwendbare Datenschutzrecht zu halten.

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Samples: Cyber Insurance Agreement

Einwilligung. Die Basler kann für die Datenbearbeitung auf die Einwilligung des Versi- Verletzung der vorvertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 2 Jahre ab Vertragsabschluss Zugang der Kündigung cherungsnehmers angewiesen sein. Der Versicherungsantrag sowie die Schadenanzeige beinhalten dafür eine Einwilligungsklausel, mit der der Versicherungsnehmer die Basler zur gesetzeskonformen Datenbearbei- Wesentliche Gefahrs- minderung keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung tung ermächtigt. Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 2 Jahre ab Vertragsabschluss Zugang der Kündigung Datenaustausch Allenfalls nimmt die Basler zur Risikobemessung und zur Prüfung der Ansprüche des Versicherungsnehmers Rücksprache mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch die Schadensabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rückversicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bis- Versicherer Verletzung der vor- vertraglichen Anzeige- pflicht vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung herigen Datenaustausch Allenfalls nimmt die Basler zur Risikobemessung und zur Prüfung der An- sprüche des Versicherungsnehmers Rücksprache mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch die Schadenabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rückversicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bisherigen Schadenverlauf), Konzerngesellschaften oder mit weiteren Drit- ten Dritten (z.B. In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt Vertragsdauer unter 12 Monaten Vertragsablauf Versicherungsvertrag erlischt bei Wohnsitz-/ Datum der Wohnsitz-/Sitzverlegung Sitzverlegung des Versicherungsnehmers in Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Amtsstellen oder Schadenregulierer). Darüber hinaus kann die Basler dazu verpflichtet sein, die Daten des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden Be- hörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.z. B. Finanzbehörden Finanzbehör- den oder Strafver- Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt folgungsbehördenStrafverfolgungsbehörden). Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben An- gaben aus den bei der Basler über den Versicherungsnehmer ange- legten angelegten Daten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere beson- dere Schweigepflicht sowie das anwendbare Datenschutz- Versicherungsvertrag erlischt bei Sitzverlegung des Versicherungsneh- mers ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Datenschutzrecht zu beach- ten. Ungebundene Vermittler erhalten nur dann Einsicht in diese Daten, Versicherungsschutz für mitversicherte Gesellschaften erlischt bei Wohnsitz-/ Sitzverlegung ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein)

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Samples: Sachversicherung Für Gebäude